Abstimmung im Europaparlament: Rechtsradikaler Parteienfamilie droht das Aus

Es ist eine Premiere mit großer politischer Signalwirkung: Das Europaparlament will am Dienstag in Straßburg ein Prüfverfahren gegen die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN) beantragen. Es könnte das Aus für die 2024 gegründete rechtsradikale Parteienfamilie bedeuten, in der die AfD den Ton angibt.

Dem ESN wird vorgeworfen, gegen europäische Grundwerte verstoßen zu haben. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, so droht der Partei der Entzug der EU-Förderung von rund 2 Millionen Euro. Sie könnte auch den Status als anerkannte EU-Partei verlieren. Die ESN-Fraktion im Parlament wäre davon jedoch nicht betroffen.

Beantragt wurde das Prüfverfahren von der Fraktion der Linken im Europaparlament. Daraufhin brachten die Parteien der Mitte einen eigenen Antrag ein, dem sich auch die Linke anschloss. Die nötige Schwelle von 247 Abgeordneten wurde schon in der letzten Woche erreicht, sodass die Abstimmung am Dienstag als Formsache gilt.

„Ich hoffe, dass das Europäische Parlament ein klares Zeichen setzen wird, dass europäische Steuergelder nicht weiter für Hass, Hetze und Rassismus missbraucht werden dürfen“, sagt Martin Schirdewan, Co-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament. Der AfD müsse auf europäischer Ebene „der Geldhahn zugedreht“ werden.

Wegweisende Entscheidung

Sozialdemokraten und Grüne sehen dies ähnlich. „Verletzungen der Grundwerte der Europäischen Union dürfen nicht mit Steuergeldern gefördert werden“, meint Daniel Freund von den Grünen. Von einem wichtigen Signal spricht Gaby Bischoff von der SPD. Es gehe zwar nicht um ein Verbot, dennoch handele es sich um eine wegweisende Entscheidung.

Das Prüfverfahren beruht auf einer Neuregelung, die erst Ende 2025 eingeführt worden war. Ausgelöst wurde es durch ein Schreiben der Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen (APPF). „Die Autorität“, so der offizielle Titel der auch in Brüssel kaum bekannten Behörde, hatte auf mögliche Verstöße hingewiesen.

In dem Schreiben der APPF vom 22. Mai, das der taz vorliegt, werden vor allem mögliche Verstöße der rechtsextremen und prorussischen bulgarischen Partei Vazrazhdane aufgelistet. Als erstes Beispiel zitiert die Behörde einen Blogpost von Parteichef Kostadin Kostadinov, in dem sich dieser über mögliche Uran-Lieferungen an Israel lustig macht.

Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Werten

Der Blogpost verstoße womöglich gegen die Menschenwürde, meint die Behörde. Ein endgültiges Urteil fällt sie allerdings nicht. Das gilt auch für eine Passage zur AfD. Äußerungen von Parteichefin Alice Weidel zu „muslimischen Kindern“ könnten gegen die Menschenwürde verstoßen, heißt es in dem Schreiben unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Köln.

Die AfD wird in der Beispielsammlung allerdings nur ein einziges Mal erwähnt. Die rechtsextreme französische Partei „Reconquête“ von Éric Zemmour wird dagegen gleich dreimal genannt, das niederländische „Forum voor Democratie“ viermal. Die Beispiele hätten „Zweifel an der Vereinbarkeit“ mit den EU-Werten geweckt, schreibt die Behörde.

Die ESN-Partei wies die Vorwürfe zurück und verabschiedete eine „Berliner Erklärung“, in der sie sich zu europäischen Werten, aber auch zu einem „Europa der freien und souveränen Nationen“ bekennt. „Wer unsere Partei verbieten will, ist kein Demokrat“, sagte der AfD-Europaabgeordnete Alexander Sell. Damit würden „Millionen“ Wählerstimmen für die Rechten entwertet.

Aus Sicht der AfD kommt das europäische Prüfverfahren nicht zufällig kurz vor den deutschen Landtagswahlen im Herbst, bei denen die Partei hohe Wahlsiege einfahren könnte. Allerdings ist bei der EU nicht mit schnellen Entscheidungen zu rechnen. Wenn das Europaparlament wie erwartet für eine Prüfung stimmt, hat der ESN erst einmal einen Monat Zeit, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen.

Keine Entscheidung vor September

Danach wird ein Expertenkomitee eingesetzt, das mögliche Verstöße prüfen soll. Sollte es feststellen, dass die ESN-Partei gegen die Grundwerte von Demokratie, Menschenwürde und Gleichberechtigung verstoßen hat, könnten EU-Gelder entzogen werden – aber erst, wenn das Parlament, die EU-Kommission und der Ministerrat grünes Licht geben.

Vor den Landtagswahlen im September dürfte keine Entscheidung fallen. Selbst wenn die ESN-Partei schließlich abgestraft werden sollte, könnten die rechtsradikalen Abgeordneten im Europaparlament weitermachen. Partei und Fraktion sind rechtlich voneinander getrennt.

  • informationsspiegel

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