Zu rechts für lokale Spitzenämter: Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen

dpa/taz | Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft.

Die Entscheidungen mussten bis gestern fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge.

Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

„Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen“, teilte der Landkreis mit.

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig.

Bothe: Werden Entscheidung nicht akzeptieren

Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. Er kritisierte auch eine Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde – im Fall des Landkreises Lüneburg ist das Innenministerium zuständig –, die dem Wahlausschuss zur Beratung vorlag.

„Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle“, sagte Bothe in einer Mitteilung seiner Partei. „Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.“

Der AfD-Politiker betonte weiter, er und die AfD stünden „uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes“. „Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren.“

Weitere Entscheidungen am letzten Tag gefallen

Wahlausschüsse entschieden zudem über die Bürgermeisterkandidaten Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück, Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau (beide Landkreis Osnabrück) und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim).

Maxhuni wurde vom Wahlausschuss in Bersenbrück mit 4 zu 2 Stimmen zugelassen, es gab zudem 1 Enthaltung. Auch der AfD-Bewerber Florian Meyer darf zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters in Fürstenau antreten. Der Wahlausschuss stimmte mit 4 zu 3 Stimmen für die Zulassung, wie eine Gemeindesprecherin sagte. Wie der NDR und das Göttinger Tageblatt zudem übereinstimmend berichteten, wurde in Nörten-Hardenberg auch Reinhild Goes zugelassen. Eine offizielle Mitteilung der Kommune gab es zunächst nicht.

Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz.

Auch der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber wurden dagegen zugelassen, darunter Jessica Schülke in Hannover, Robert Preuß in Gifhorn und Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland.

Die AfD wirft Behörden und Wahlausschüssen ein politisch motiviertes Vorgehen vor und kündigte rechtliche Schritte an. Entscheidungen über Nichtzulassungen können grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren angegriffen werden.

  • informationsspiegel

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