Wehrpflicht in Deutschland: Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt sprunghaft an

Dienst an der Waffe? Leckt mich, sagen viele und verweigern. Allein im Juli gingen beim zuständigen Amt in Köln fast 2.500 neue Anträge ein.

epd/taz | Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt deutlich. War in den vergangenen Jahren mutmaßlich vor allem die veränderte Sicherheitslage nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 ein wesentlicher Grund, so haben sich die Antragszahlen mit dem Start der Wehrerfassung aller 18-Jährigen zu Jahresbeginn noch einmal stark erhöht.

In den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 sind insgesamt 8.302 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln eingegangen, teilte eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst mit. Allein im Juli müssen damit fast 2.500 neue Anträge in Köln eingetrudelt sein. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr gab es nur 3.879 Anträge.

Seit dem Aussetzen der Wehrpflicht gab es zunächst nur wenige hundert Anträge pro Jahr. 2022 näherte sich ihre Zahl wieder dem vierstelligen Bereich, 951 waren es damals. 2023 waren es dann 1.079. 2024 zählte das Bundesamt 2.249 Anträge.

Wehrpflicht ist seit 15 Jahren ausgesetzt

Seit 1. Januar werden alle jungen Menschen kurz nach deren 18. Geburtstag angeschrieben, um ihr Interesse an einem Dienst in der Bundeswehr abzufragen und sie zu erfassen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen ist es freigestellt. Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Allerdings soll auf freiwilliger Basis die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in Deutschland erhöht werden.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es in Artikel 4: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Über den schriftlichen Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Für den Antrag werden ein tabellarischer Lebenslauf und eine umfassende Begründung der Gewissensentscheidung verlangt, den Dienst an der Waffe für sich auszuschließen, was wegen der ausgesetzten Wehrpflicht zunächst keine unmittelbaren Folgen hat. Bis Ende Juli wurden von den 8.302 Anträgen, die dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorlagen, 4.995 rechtskräftig anerkannt. Von den 3.879 Anträgen im vergangenen Jahr waren 2.830 erfolgreich.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit “Alles beginnt im Zentrum”. Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion.

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