Lange Speicherung von Daten: Datenschützer will gegen Schufa klagen

Auf die Schufa kommt ein langwieriger Prozess zu. Österreichische Datenschützer haben Deutschlands wichtigste Auskunftei abgemahnt, bereiten eine Unterlassungserklärung und eine Sammelklage vor. Der Wiener Verein Noyb wirft den Wiesbadenern vor, Kundendaten widerrechtlich länger als nötig zu speichern. Die Auskunftei beruft sich auf rechtliche Vorschriften und will notfalls bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Die Schufa ist die größte und wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie hat Informationen von 6,4 Millionen Firmen und rund 68 Millionen Bundesbürgern gesammelt. Täglich erreichen die Schufa rund 340.000 Anfragen von Firmen, die einschätzen wollen, ob sie Geschäfte mit einer Kundin oder einem Kunden machen wollen.

Wie kreditwürdig eine Person ist, zeigt ein sogenannter Score – ein Wert, der anhand unterschiedlicher Kriterien berechnet wird. Dafür verwendet die Schufa aktuelle Daten. Nach einer gewissen Zeit müssen die Informationen gelöscht werden.

Offenbar wandern sie dann aber ins Archiv. Sie werden zwar nicht mehr für aktuelle Auskünfte an Unternehmen genutzt, sind also für das tägliche Geschäft „gelöscht“. Allerdings kann die Schufa sie für Testzwecke nutzen, etwa um herauszufinden, ob ein neu gestalteter Score auch präzise funktioniert.

Schufa verweist auf Nachweispflicht

Auch müsse die Schufa die Daten vorhalten, um bei Nachfragen nachweisen zu können, wie eine Entscheidung zustande gekommen sei, heißt es bei der Auskunftei. Sie sei gesetzlich verpflichtet, die Daten vorzuhalten. Bisher weist die Schufa Bundesbürgern, die nachfragen, welche Daten gespeichert sind, nur auf die hin, die aktuell verwendet werden, nicht auf die archivierten Daten.

Der Verein Noyb tritt seit 2017 für digitale Rechte ein. Der Name steht für „None of your business“, also englisch für: „Das geht Sie nichts an.“ Zu den Gründern gehört Max Schrems. Der österreichische Jurist und Aktivist klagt regelmäßig in Sachen Datenschutz. Er brachte unter anderem bereits das Datenabkommen Privacy Shield zwischen der EU und den USA vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH zu Fall.

Noyb ist als „qualifizierte Einrichtung“ anerkannt und kann deshalb auch in anderen EU-Ländern als Österreich im kollektiven Verbraucherinteresse klagen. Seit bekannt ist, dass die Schufa historische Daten speichert, stimmt sich der Verein nach eigenen Angaben mit einschlägigen Organisationen in Deutschland ab.

„Da sich Noyb auf die strategische Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO spezialisiert hat, liegt es nahe, dass wir und nicht eine allgemeine Verbraucherschutzorganisation die Unterlassungsklage führen“, sagt ein Sprecher.

Der Verein hat der Schufa bis zum 9. September Zeit gegeben, Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen und das beanstandete Verhalten einzustellen. Danach wollen die Österreicher „umgehend mit der Vorbereitung der Unterlassungsklage beginnen“. Die Schufa hat bereits angekündigt, nichts zu unterzeichnen und richtet sich auf einen langen Rechtsstreit bis zum BGH ein.

  • informationsspiegel

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