Geplante Tierhaltungskennzeichnung: EU-Kommission stellt deutsches Tierhaltungslogo infrage

Die Bundesregierung will auch ausländisches Fleisch kennzeichnen. Doch die EU-Kommission hält die Pläne für europarechtswidrig.

dpa | Die von der schwarz-roten Koalition geplante Einbeziehung ausländischer Ware in das verpflichtende Tierhaltungslogo für Fleisch auf dem deutschen Markt stößt auf Einwände der EU-Kommission. In ihrer jetzigen Form seien die Pläne nicht mit EU-Regeln kompatibel, heißt es in einer Stellungnahme der Brüsseler Behörde. Sollte Deutschland sie so umsetzen, könnte ein Strafverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium teilte auf Anfrage mit, die Stellungnahme werde derzeit geprüft.

Union und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Der Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027 verschoben. Das Logo soll dann nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Restaurants kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben üblich zur Prüfung an die EU-Kommission gegeben.

Zusätzlicher Aufwand

Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten Stellungnahme eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Im Gesetzesentwurf sei nicht vorgesehen, dass ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt werden. Deshalb müssten ausländische Erzeuger künftig nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen erfüllen – sonst würde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform „mindestens Stall“ gekennzeichnet. Ein zusätzlicher Aufwand.

Verbraucher könnten deshalb außerdem nicht immer am Logo die tatsächlichen Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem wichtige Informationen fehlen, wie die Kommission am Beispiel Dänemark kritisiert: Das Land sei einer der größten Exporteure von Schweinefleisch nach Deutschland und schreibe „wichtige Beiträge zur Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die Haltung einer größeren Anzahl von Schweinen mit intakten Schwänzen oder die Erhöhung der Zahl nicht kastrierter Schweine“, vor. An den deutschen Tierhaltungsstufen sei dies nicht erkennbar.

Bundesregierung kann antworten

Die EU-Kommission kritisiert darüber hinaus zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten. Denn um Fleisch aus dem Ausland in Deutschland als biologisch produziert verkaufen zu dürfen, würde nicht reichen, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als ökologisch oder biologisch anerkannt wurde. Zusätzlich müsste auch das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die Kommission einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht.

Deutschland kann nun auf die Bedenken antworten. Die geplanten Änderungen dürften zudem nicht vor Mitte November beschlossen werden.

Das geplante Kennzeichnungssystem hat fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel.

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