Rückschlag für Trump-Regierung: US-Gericht stoppt Visa-Regeln für Studenten und Journalisten

Die US-Regierung wollte ein Gesetz ändern, so dass Journalisten und Studenten nur noch 240 Tage am Stück im Land hätten bleiben dürfen. Ein Gericht hat das gestoppt.

dpa | Die US-Regierung darf ihre Pläne zur Einschränkung der Aufenthaltsdauer von ausländischen Studierenden und Medienvertretern im Land bis auf Weiteres nicht in die Tat umsetzen. Ein US-Gericht gab einem Antrag der Klägerseite gegen das Heimatschutzministerium statt und erließ eine einstweilige Verfügung. Dadurch dürfen die neuen Visa-Regeln nicht wie geplant an diesem Dienstag in Kraft treten und das Vorhaben der Trump-Regierung liegt zunächst auf Eis. Das Hauptverfahren in der Sache läuft aber weiter, eine abschließende Entscheidung steht also noch aus.

Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Hochschulpräsidenten, Bildungsorganisationen und Gewerkschaften, der sich für die Rechte und die Unterstützung von ausländischen Studierenden einsetzt.

Die Pläne sehen vor, dass für Studierende und Austauschstudenten ein Aufenthaltszeitraum von maximal vier Jahren festgesetzt wird. Journalisten sollen höchstens 240 Tage am Stück in den USA bleiben dürfen. In beiden Fällen sollen Verlängerungen beantragt werden können, ohne das Land verlassen zu müssen.

Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudenten (J) und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern für „Duration of Status“ – die Dauer ihres jeweiligen Status. Für Journalisten bedeutete das gemäß der Regel etwa, dass sich für sie nichts änderte, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren. Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land aufhalten.

Bestimmter Zeitraum sei willkürlich

In seiner Entscheidung argumentierte Richter F. Dennis Saylor, dass das Heimatschutzministerium keine nachvollziehbare Kosten-Nutzen-Abwägung für die geplante Neuregelung vorgelegt habe. Er kritisierte zudem, dass die Behörde unter ihrem neuen Leiter Markwayne Mullin weder Alternativen ernsthaft in Betracht gezogen noch Gründe dargelegt habe, die eine Ablehnung anderer Optionen gerechtfertigt hätten.

Zudem sei die Festlegung auf einen bestimmten Zeitraum willkürlich, begründete der Richter weiter und schrieb: „Ein ausländischer Student, der Militärstützpunkte fotografieren möchte, könnte dies vermutlich innerhalb eines vierjährigen Zeitraums tun – oder auch mit einem sechsmonatigen B-1-Touristenvisum“. Das Heimatschutzministerium sei zudem von einem Zeitraum von vier Jahren ausgegangen, in dem Menschen ein Studium in der Regel abschließen würden. In der Realität lägen die durchschnittlichen Studiendauern aber bei 5,7 bis 7,3 Jahren.

Nach dem Erfolg der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt bangen viele Menschen um die Zukunft, es droht die erste AfD-Regierung. Das wäre eine (weitere) Zäsur für Deutschland. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit “Alles beginnt im Zentrum”. Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion.

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