
„Diese Technik“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Donnerstag in Straßburg, „wurde nicht mit der Sicherheit von Kindern im Kopf entwickelt.“ Deshalb sei es „nun Zeit zu handeln“. Mit „dieser Technik“ meinte von der Leyen Social-Media-Plattformen und mit „handeln“ den Gesetzentwurf EU Kids Act, den sie gemeinsam mit Vize-Präsidentin Henna Virkkunen vorstellte.
Auf 99 Seiten macht der Gesetzentwurf einen Vorschlag, wie Plattformen wie Tiktok oder Instagram, das wie Facebook zum Meta-Konzern gehört, zu mehr Jugendschutz verpflichtet werden sollen. Die Kernpunkte waren bereits am Mittwoch bekannt geworden: keine Accounts für Unter-13-Jährige, eingeschränkter Zugang bis 15 Jahre. Wie genau dieses „safety by design“ – also die jugendfreien Accounts – aussehen sollen, konkretisierte Virkkunen so: Eltern sollten „Mini-Konten“ für ihre Kinder verwalten. Die Eltern müssen die Kontakte vorher freigeben, und die Dienste müssen eine Zeitbegrenzung von maximal einer Stunde pro Tag einbauen.
„Wir setzen die Eltern wieder auf den Fahrersitz“, sagte von der Leyen, aber gleichzeitig nehme man sie aus der Verantwortung. Denn den „Kampf gegen die Algorithmen können sie nicht gewinnen“. Verantwortung übernehmen sollen deshalb nun die Tech-Firmen – und zwar grundsätzlich für alle Accounts von Minderjährigen bis 18 Jahre. Endlos-Ccrolling, Geolokalisierung, Kamera- und Mikrofonzugriff sollen standardmäßig deaktiviert sein. Direkte Nachrichten von fremden Accounts sollen nicht mehr möglich sein. KI-Chatbots und -Begleiter müssen deaktiviert sein.
Erst wenn diese und weitere Kriterien erfüllt seien, bekämen Minderjährige Zugang. Virkkunen betonte, dass die EU mit dem Digital Services Act bereits ein Gesetz zur Durchsetzung dieser Regeln gegenüber den Plattformen habe. In Zukunft solle die Kommission Untersuchungen binnen 90 Tagen abschließen, sollte es einen Verdacht auf Regelverstöße geben. Das soll der Kids Act „ergänzend“ regeln.
Problem Altersüberprüfung
Kritikpunkt bleibt allerdings, dass mit einer Umsetzung der Pläne eine Altersüberprüfung für alle Nutzer*innen notwendig würde. „Das ist eine Maßnahme, die die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern betreffen würde“, kritisiert Stephan Dreyer, der am Leibniz-Institut für Medienforschung forscht, laut Science Media Center. Wenn nur bestimmte Einzelfunktionen aus Jugendschutzsicht das Problem seien, rechtfertige das nicht eine Altersgrenze für das Gesamtangebot.
Dreyer warnt davor, die „grundrechtlichen Anforderungen an eine zuverlässige, datenschutzsensible und breit akzeptierte Altersüberprüfung für alle Bürgerinnen und Bürger“ zu unterschätzen. Aufgrund zahlreicher Probleme mit entsprechenden Nachweisverfahren hatten sich bereits im März IT-Forscher:innen in einem offenen Brief gegen den Einsatz solcher Technologien ausgesprochen.
Noch sensibler wird es für Eltern, die einen geschützten Account für ihre Kinder anlegen wollen. Die Plattformen sollen nämlich sicherstellen, dass hier auch tatsächlich eine sorgeberechtigte Person für das entsprechende Kind einen Account erstellt. Zwar soll dem Gesetzentwurf zufolge zunächst auch eine Selbsterklärung ausreichen, die Plattform sollte dann einen „angemessenen Aufwand“ betreiben, um sicherzustellen, dass diese Selbsterklärung korrekt ist. Vorgesehen ist jedoch auch die Option eines Zugriffs auf staatliche Daten der Mitgliedsländer.
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs geht dieser nun ans EU-Parlament und die Mitgliedstaaten. CDU-Bildungsministerin Karin Prien hat bereits eine „Übergangslösung“ für Deutschland angekündigt. Ihr zufolge liegt der Entwurf „sehr genau auf der Linie, die wir auch in Deutschland nach vorne bringen wollen“.







