Ungleichheit im Gesundheitssystem: Pa­ti­en­t*in dritter Klasse

Seit dem 1. Oktober ist die Gemeinschaftspraxis, in der Verena Trumm arbeitet, nicht mehr die, die sie vorher war. Trumm ist Radiologin in Nordrhein-Westfalen. Ihr Name ist ein Pseudonym, weil sie als angestellte Ärztin negative Konsequenzen befürchtet.

Bis Ende September stand ihre Praxis täglich von 7 bis 19 Uhr auch für gesetzlich Versicherte offen. Aber nun seien die Termine ab 13 Uhr für Privatversicherte und Selbst­zah­le­r*in­nen reserviert. Selbst­zah­le­r*in­nen meint hier gesetzlich Versicherte, die Leistungen des Gesundheitssystems aus eigener Tasche bezahlen.

Erst jüngst kritisierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) das Nebeneinander von besser versorgten Pri­vat­pa­ti­en­t*in­nen und gesetzlich Versicherten, die teils monatelang auf Termine warten, als ungerecht. Das im Sommer verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nun aber offenbar Anlass für eine weitere Verschärfung dieser Zweiklassenmedizin. Die niedergelassenen Kas­sen­ärz­t*in­nen fürchten deutliche Verluste, weil unter anderem Sondervergütungen für Dringlichkeitstermine und offene Sprechstunden wegfallen.

Ihre Vertretung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), hat unmittelbar nach Verabschiedung des Sparpakets eine Information für die Praxen veröffentlicht. Darin finden sich Empfehlungen, wie sie ihre Strukturen an die „gesetzlich herbeigeführten betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten“ anpassen und künftig mehr Selbstzahlerleistungen erbringen könnten.

Tipps für mehr Selbstzahlerleistungen

Neu ist es nicht, dass gesetzlich Versicherte Leistungen von Kas­sen­ärz­t*in­nen privat bezahlen. Bisher konzentrierte sich dies aber auf Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen (sogenannte Igel-Leistungen). Darüber hinaus sind die gesetzlichen Regelungen streng.

Das Bundesgesundheitsministerium betont in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Juli, dass „jede Beeinflussung von Versicherten mit dem Ziel, diese zum Verzicht auf die ihnen zustehende Leistung der GKV und zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung zu bewegen, einen Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten darstellt“.

Eine solche „unzulässige Beeinflussung“ liege auch dann vor, wenn die Vergabe eines zeitnahen Termins von der Inanspruchnahme einer Selbstzahlersprechstunde abhängig gemacht werde. Verantwortlich für die Kontrolle und Ahndung solcher Verstöße seien die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Doch genau deren Dachverband, die KBV, gibt nun Tipps, wie trotzdem Selbstzahlerleistungen unter die Leute gebracht werden können: Sprechzeiten für gesetzlich Versicherte ließen sich auf das für den Kassensitz nötige Mindestmaß begrenzen, ansonsten könnten separate Privatsprechstunden angeboten werden.

Durch die Nutzung von Onlineterminportalen, auf denen gesetzlich Versicherte „eigeninitiativ“ Selbstzahlertermine buchten, könne der Verdacht der Beeinflussung vermieden werden. Und die für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nötige Genehmigung etwa für MRT-Geräte müsse ja nicht eingeholt oder erneuert werden. Dann steht diese Leistung nur noch Privatversicherten oder Selbstzahlenden offen.

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Die KBV äußert sich nur sehr knapp auf die Nachfrage, inwiefern sie eine Zunahme solcher Selbstzahlerleistungen beobachte, selbst empfehle und für bedenklich halte. Dies suggeriere etwas, „das wir weder bestätigen können und erst recht nicht so sehen“, so ein Sprecher. Und weiter: „Wir decken den vertragsärztlichen Bereich ab, Selbstzahlerleistungen werden bei uns nicht verzeichnet.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch ­Dahmen, zeigt sich alarmiert: Die stark wachsende Verschiebung zur Selbstzahlermedizin „kommt einer Erosion des Systems der kassenärztlichen Medizin gleich“. Dies passiere vor dem Hintergrund der Verknappung von Arzt- und vor allem Facharztterminen.

Das bestätigt auch Radiologin Verena Trumm, deren Praxis ihr System bereits umgestellt hat. „Die Selbstzahler werden kommen, wir hatten ja schon vorher immer Anfragen.“ Auch auf den Onlineterminportalen erscheint die Kategorie Selbstzahler inzwischen ganz selbstverständlich neben privat und gesetzlich versichert.

Die, die es sich nicht leisten können, für eine zeitnahe MRT-Untersuchung, eine Magenspiegelung oder einen Hautarzttermin zu zahlen, würden zu Pa­ti­en­t*in­nen dritter Klasse. „Ich hoffe“, sagt Trumm, „dass diese soziale Ungerechtigkeit nicht einfach still ertragen wird.“

  • informationsspiegel

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