
Die AfD möchte lieber nicht über ihre internen Mails sprechen. Mehr als 420.000 davon sind seit Montag im Internet. Am Dienstag sprach die Partei zwar von einem „Hackerangriff“ auf ihren Hosting-Dienstleister, erklärte am Mittwoch aber, Fragen zum Inhalt nicht zu beantworten. Die Daten solle niemand nutzen oder verbreiten. Die Echtheit des Bestands ist nicht abschließend belegt, vieles spricht jedoch dafür.
Die Mails reichen von 2026 bis ins 2013 zurück, also tief in die Parteigeschichte. Enthalten sind darin Unterlagen zu Ausschlussverfahren ebenso wie interne Strategiepapiere. Auch Postfächer der Parteischiedsgerichte sollen betroffen sein. Was lässt sich daraus über die AfD als Ganzes sagen?
Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun hält auf Grundlage der Mails eine neue Bewertung der Partei für möglich. Der Leak könnte ein „Gamechanger“ für ein Verbotsverfahren der AfD sein, sagt der IT-Rechtsexperte der taz. Vorausgesetzt, die Daten sind authentisch – wovon der Rechtsanwalt ausgeht.
Jun durchstöberte den Datenwust dabei vor allem nach Belegen, dass Parteiorgane von verfassungsfeindlichen Vorgängen wussten. Und besonders, wie sie damit umgegangen sind. „Es fehlte uns nie an Material für verfassungsfeindliche Bestrebungen, sondern das, was uns die ganze Zeit fehlte, ist die Zurechnung, nämlich der Nachweis, dass das der Parteiführung oder Parteiorganen bekannt war.“
Welches Material für AfD-Verbot interessant ist
Dafür könnten Schiedsgerichtsunterlagen wichtig sein, die Fragen beantworten wie diese: Was wurde einem Mitglied vorgeworfen? Wie begründete das Parteigericht seine Entscheidung, ein Mitglied auszuschließen oder nicht? An solchen Schriftwechseln zeige sich, wie die Partei mit radikalen Mitgliedern umgegangen sei, so Jun.
Relevant könnte zum Beispiel die Begründung oder Ablehnung eines Beschlusses sein. Ein gescheiterter Ausschluss allein belege jedoch noch keine Zustimmung der Gesamtpartei zu Äußerungen des Mitglieds. Doch nun, anhand des riesigen Datenmaterials, lasse sich eben viel tiefgreifender nachvollziehen. Etwas, was den Verfassungsschutzämtern lange schon legal möglich gewesen wäre, wie Jun betont.
Die zweite Art Daten, die für ein Verbotsverfahren interessant sein könnten, sind laut Jun diejenigen, die ein planmäßiges, innerparteiliches Vorgehen zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung belegen. So können interne Strategiepapiere zeigen, ob hinter öffentlichen Äußerungen eine gemeinsame politische Absicht steht. Bisher habe man Planung häufig aus dem öffentlichen Verhalten ableiten müssen, sagt er, dies sei nun anders. Hinzukommen müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Partei mit ihrem Vorhaben Erfolg haben könnte.
Bleibt die Frage, ob gehackte Mails überhaupt juristisch verwendet werden dürfen. Jun unterscheidet dazu zwischen Strafverfahren und einem Parteiverbotsverfahren. Die rechtswidrige Beschaffung führe nicht automatisch dazu, dass Erkenntnisse unbrauchbar seien. So billigte das Bundesverfassungsgericht etwa 2010 eine Wohnungsdurchsuchung, deren Anfangsverdacht auf angekauften Steuerdaten aus Liechtenstein beruhte. Auch bei Steuer-CDs gab der Staat schon einmal Geld für Material aus, das illegal erbeutet wurde.
„Die AfD kann sich nicht mehr verstecken“
Doch sogar wenn die Mails selbst nicht verwertet werden, verweist Jun auf einen Grund, warum sie wertvoll sind: Die Mails könnten Hinweise liefern, welche Zeugen zu befragen und welche Unterlagen anzufordern wären. Jetzt seien neue Möglichkeiten gegeben, Verdachtsfällen auf den Grund zu gehen. „Ich glaube, dass die Sachen, die die Partei gemacht hat, sich nicht mehr verstecken lassen“, ist AfD-Experte Jun überzeugt Auch andere Jurist*innen sehen das so. „Die AfD ist verfassungswidrig und ein Parteiverbotsverfahren wäre wahrscheinlich erfolgreich“, sagte die Juristin Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bereits am Dienstag der taz. Ihre Organisation hielt ein Verbotsverfahren schon auf Grundlage aller vor dem Leak bekannten Tatsachen über die AfD für aussichtsreich. Dazu veröffentlichte die GFF ein rund 1.500 Seiten starkes Gutachten, das allein auf öffentlich zugänglichen Quellen beruht.
Auch politisch bringt das AfD-Leak neuen Schwung in die Debatte. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, ist der Auffassung, man solle dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit geben, ein Verbot zu prüfen. Rechtsanwalt Jun sieht im bisherigen Zögern der Antragsberechtigten vor allem politische Erwägungen. Doch nun sei der Moment gekommen, richtig hinzuschauen, nachzuhaken und Konsequenzen zu ziehen.






