
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge will die bei einem Hackerangriff auf die AfD erbeuteten internen E-Mails für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auswerten lassen. Das sagte die Politikerin der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Bisher steht die Auswertung aber noch ganz am Anfang.
Sollte sich aus den Leaks tatsächlich Belastendes für die AfD ergeben, so könnten die Informationen in ein noch nicht eröffnetes Parteiverbots-Verfahren einfließen. Davon gehen mehrere Rechtsprofessoren aus, die das juristische Portal LTO befragte. Es bestehe trotz der illegalen Beschaffung der Mails wohl kein generelles Verwertungsverbot, da der Staat die Email-Konten der AfD nicht selbst gehackt hatte. In der Abwägung gehe der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Datenschutz-Interessen der AfD vor.
Doch ergeben sich aus den rund 420.000 geleakten AfD-Emails tatsächlich Belege, die einen Verbotsantrag stüzen?
Bei der Bewertung angeblicher Inhalte des AfD-Leaks ist zunächst Vorsicht geboten, da bereits mindestens drei gefälschte Inhalte kursieren, auf die Politiker der Grünen und der CDU hereinfielen. Möglicherweise streuen Rechtsextremist:innen nach dem Prinzip „flooding the zone with shit“ jetzt gezielt krasse Fälschungen von angeblichen verfassungswidrigen AfD-Emails, um die Öffentlichkeit zu verwirren und abzustumpfen.
Einzelne Vorfälle genügen nicht
Unter den zehn gehackten Email-Konten sind auch die Accounts des AfD-Bundesschiedsgerichts und des Schiedsgerichts des NRW-Landesverbands. Dementsprechend werden viele mehr oder weniger rechtsextremistische Vorfälle bekannt werden. Da es in diesen Fällen jedoch Disziplinarmaßnahmen der Partei gab, bis hin zum Antrag auf Parteiausschluss, könnte dies auch die Behauptung der AfD belegen, dass sie gegen Rechtstextremist:innen in ihren Reihen konsequent vorgeht. Hier muss genau anaylsiert werden, wie Verfahren letztlich enden und wie die Schiedsgerichte ihre Entscheidung begründen.
Sollten sich Hinweise auf Straftaten ergeben, wäre dies zunächst eine Sache der Polizei (soweit noch nicht Verjährung eingetreten ist). Bei Hinweisen auf rechtswidrigen Umgang mit Spendengeldern müsste die hierfür zuständige Bundestagsverwaltung einschreiten. Für ein Parteiverbotsverfahren relevant wären solche Hinweise nur, wenn sie belegen, dass sich die Partei ausdrücklich gegen Rechtsstaat, Demokratie oder die Menschenwürde richtet.
Einzelne Vorfälle genügen dabei nicht, es muss sich um ein Verhalten handeln, das die Partei prägt. Es kommt also jeweils darauf an, welche Position ein:e AfD-Funktionär:in hatte, die sich verfassungsfeindlich äußert, ob es Widerspruch gab und ob sich die Partei selbst (glaubhaft) distanziert hat.
Es ist also nicht damit getan, aus den rund 420.000 Emails die brisantesten Vorgänge und Aussagen herauszufiltern. Anschließend beginnt erst die eigentliche Analysearbeit.






