
R und 100.000 neue Songs werden täglich auf Spotify hochgeladen. Wollte man also nur die Neuerscheinungen des heutigen Tages alle hören – vielleicht ist ja eine Perle dabei! – hätte man bei einer durchschnittlichen Songlänge von drei Minuten 208 Tage zu tun, vorausgesetzt man verzichtet auf Schlaf. Während dieser Zeit würden allerdings 20.800.000 neue Titel bei dem Streamingdienstleister eingestellt …
Dem schwedischen Unternehmen geht’s jedenfalls gut. Derzeit hat es rund 780 Millionen aktive Nutzer weltweit, wovon etwa 300 Millionen ein kostenpflichtiges Premiumabo haben. Mit gerade mal 7.300 Angestellten erwirtschaftet die in Luxemburg ansässige Firma einen Jahresumsatz von 17.186.000.000 Euro. Bekanntermaßen ziehen solche Geldhaufen zwielichtiges Gesindel magisch an. So kam etwa der Produzent und frühere Juror der HipHop-Talentshow „One Shot“, Michael Smith, vor einiger Zeit auf eine so simple wie erfolgversprechende Geschäftsidee: Er produzierte mit Hilfe von KI einen Batzen Songs, stellte sie bei Spotify (und anderen Streamingdiensten) ein, schloss eine größere Menge „Family plan“-Aboverträge ab und programmierte dann eine Armee von Bots so, dass sie 24/7 seine Stücke abriefen.
Der Rolling Stone fand heraus, „dass Smith 1.040 Accounts nutzte, über die täglich jeweils rund 636 seiner KI-generierten Songs gestreamt wurden. Das summierte sich auf 661.440 Streams pro Tag – und brachte ihm potenziell 3.307,20 Dollar täglich, 99.216 Dollar monatlich und über 1,2 Millionen Dollar im Jahr ein.“ Jetzt wurde Smith von einem New Yorker Gericht zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt und muss den erwirtschafteten Gewinn von gut acht Millionen US-Dollar zurückzahlen.
Wobei ich mich frage: Worin genau bestand jetzt die Straftat? Musik mit Hilfe von KI zu produzieren, ist kein Verbrechen. Gibt es ein Gesetz, das verbietet, Streamingabos abzuschließen und dann Programme laufen zu lassen, die diese Abos nutzen? Ist das der „fraud“ (also Betrug), von dem in der Urteilsbegründung die Rede ist? Wäre es kein Betrug gewesen, wenn Smith statt der Bots ein Callcenter in einem Billiglohnland gemietet und tausend Kräfte eingestellt hätte, die für einen Lohn von einem Piaster pro Tag in drei Schichten seine Songs hätten laufen lassen?
Wer wurde betrogen?
Eine andere Frage ist: Wer wurde hier betrogen? Die Streamingdienste erlitten keinen wirtschaftlichen Verlust, denn sie bezahlen keine festen Sätze pro Stream an Künstler*innen, wie es etwa Radiosender tun, wenn sie einen Song spielen, oder Plattenfirmen, wenn sie einen Tonträger verkaufen – sie „schütten aus“: Einkünfte minus Kosten minus Gewinnmarge wird durch die Anzahl der Streams geteilt.
Durch die Praxis des Herrn Smith ist den Streamern also kein Cent entgangen, wohl aber hätten die Künstler*innen einen geringfügig höheren Anteil erhalten, hätten sich die Bots nicht eingemischt. Ob die von Smith zurückzuzahlenden acht Millionen jetzt wohl an die Kreativen verteilt werden?
Die Musikindustrie feiert das Urteil aus anderen Gründen: Die Nutzung von Bot-Armeen zur Erhöhung von Streamingzahlen ist nämlich längst gängige Praxis, um Songs in die Charts zu drücken. Stellt man sich dabei schlauer an als Smith – und das darf man von professionellen PR-Dienstleistern erwarten – ist das kaum nachzuweisen, und die Illegalität dieser Praxis war lange fragwürdig. Jetzt gibt es endlich ein Urteil, auf das man sich berufen kann, und die Angst vor einer Gefängnisstrafe überzeugt PR-Agent*innen womöglich, andere Tools zu nutzen. Auf dass der Musikindustrie nicht demnächst ihr ganzes Chartsystem um die Ohren fliegt.






