Angriff nach Antisemitismus-Vorlesung: Israel-Feindin nach Uni-Angriff vor Gericht

Hamburg taz | Rund zehn Monate nach einer körperlichen Auseinandersetzung bei einer Ringvorlesung zum Thema Antisemitismus an der Universität Hamburg steht seit Dienstag eine 27-Jährige vor dem Amtsgericht. Die Angeklagte Ayan M. soll im Mai vergangenen Jahres die damals 56-jährige Elisabeth S. nach einer öffentlichen Vorlesung über Antisemitismus im Hauptgebäude der Universität angegriffen haben.

Die Angeklagte soll Elisabeth S. beleidigt haben, woraufhin diese angekündigt habe, sie zu filmen. Dann soll M. sie geschlagen und gewürgt haben. Daraufhin soll S. sich gewehrt und M. in die Hand gebissen haben. Laut Anklage hat Elisabeth S. mehrere Verletzungen davongetragen, darunter Hämatome und Würgemale.

Sie wurde ärztlich behandelt. Auch ihre Brille wurde beschädigt. Der Angeklagten M. werden unter anderem Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen.

Der Gerichtssaal ist am Dienstagvormittag bis auf den letzten Platz gefüllt. Die meisten Menschen sind gekommen, um Elisabeth S. zu unterstützen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. Sie ist Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in Hamburg und Mitarbeiterin der International Christian Embassy Jerusalem (ICEJ) Deutschland.

Angriffe auch auf Polizistinnen

Vor Gericht trägt sie eine kleine gelbe Schleife als Anstecker an ihrer Jacke. Es ist ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern des Terroranschlags der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel und mit den Geiseln in Gaza. Im Publikum sind auch ein paar dieser Schleifen zu sehen. Wegen der Angeklagten sind nur wenige Menschen gekommen.

Die Angeklagte Ayan M. muss sich nicht nur wegen des mutmaßlichen Angriffs auf Elisabeth S. in der Universität vor Gericht verantworten, sondern auch wegen eines Vorfalls zwei Tage später. Laut Anklage soll M. am 10. Mai 2024 als Teilnehmerin am Protestcamp „Finger weg von Rafah“ unweit der Universität eine Polizeibeamtin mit der Faust auf den Mund geschlagen, einen anderen in die Hand gebissen und ins Gesicht gespuckt haben. Zudem soll sie mehrere Be­am­t:in­nen beleidigt haben, unter anderem als „scheiß rassistische Polizisten“.

Das Protestcamp bestand von Mai bis September vergangenen Jahres. Es richtete sich gegen das militärische Vorgehen Israels nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober. Auf Transparenten wurde unter anderem Israel Vertreibung, Besatzung und Apartheid vorgeworfen, zum Widerstand aufgerufen und eine Entwaffnung gefordert.

Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte Ayan M. am ersten Prozesstag nicht. Ihr Anwalt Adnan Aykac kündigte an, seine Mandantin werde sich im Laufe des Prozesses äußern. Er kritisierte eine „mediale Vorverurteilung“ seiner Mandantin.

Außerdem kündigte er an, bei einem der nächsten Prozesstermine ein Video vorführen zu wollen. Dieses Video zeige den Vorfall an der Universität und solle beweisen, dass seine Mandantin Elisabeth S. in der Situation nicht beleidigt habe, erklärte der Verteidiger gegenüber der taz.

Vorwurfsvolle Fragerunde

Laut Anklage soll Ayan M. Elisabeth S. unter anderem als „hässliche Hexe“ beschimpft und ihr gedroht haben, sie ins Gesicht zu schlagen. Zwei erste Zeuginnen, die zum Prozess­auftakt gehört wurden, konnten die Beleidigung jedoch nicht bestätigen.

Beide hatten als Zuhörerinnen an der Vorlesung teilgenommen und anschließend einen Tumult vor der Tür des Hörsaals beobachtet, bei dem es zur Auseinandersetzung zwischen Ayan M. und Elisabeth S. gekommen sei. Sie gaben an, die Beschimpfung von Ayan M. in dieser Situation nicht gehört zu haben beziehungsweise sich nicht daran erinnern zu können.

Eine Beleidigung soll für Elisabeth S. aber Anlass gewesen sein, ihr Handy zu zücken, um Ayan M. zu filmen, berichtete die erste Zeugin. Demnach habe S. die Angeklagte M. sinngemäß gebeten, etwas vorher Gesagtes zu wiederholen. Dabei sei S. nicht aggressiv gewesen. Trotzdem könne die Zeugin verstehen, dass die Angeklagte Ayan M. aufgrund des angekündigten Filmens wütend geworden sei. Sie habe daraufhin nach dem Handy gegriffen und Elisabeth S. bedrängt. Dann seien beide zu Boden gegangen. Später habe die Zeugin erfahren, dass die Angeklagte Elisabeth S. dabei geschlagen und gewürgt habe.

Beide Zeuginnen berichteten, dass der Vortrag zuvor am Ende von einer Gruppe, der sie die Angeklagte zuordneten, gestört worden sei. So sei dem Vortragenden in der Fragerunde vorgeworfen worden, er rechtfertige die Tötung von Kindern. Dieser ist der Ehemann von Elisabeth S. – inwieweit das eine Rolle für den Angriff spielt, ist noch unklar. Er wird an einem späteren Prozesstag als Zeuge aussagen. Auch bei anderen Terminen der Ringvorlesung zum Antisemitismus hatte es Störaktionen und Gegenproteste im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza gegeben.

Bei der Vernehmung der zweiten Zeugin fragte Verteidiger Aykic unvermittelt nach deren „politisch-religiöser Einstellung“. Zur Begründung zitierte er Aussagen des Nebenklagevertreters Otmar Kury, wonach dieser Mitglied im Freundeskreis Yad Vashem sei. Der in Berlin ansässige Verein unterstützt die internationale Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem.

Die vorsitzende Richterin Winkelmann beanstandete die Frage, da sie nichts mit der Sache zu tun habe. Nebenklagevertreter Kury konnte sich nicht erklären, warum der Verteidiger in diesem Zusammenhang auf seine Person Bezug genommen habe, sagte er später in einer Verhandlungspause.

Die Nebenklägerin Elisabeth S. hat sich am ersten Prozesstag noch nicht geäußert. Ihre Aussage ist für den 8. April vorgesehen. Der Prozess wird am 25. März fortgesetzt. Der letzte Verhandlungstag ist für den 20. Mai geplant.

In einer früheren Fassung fehlte die Aussage einer Zeugin, wonach Elisabeth S. angekündigt haben soll, die Angeklagte zu filmen. Wir das ergänzt, ebenso wie die Tatsache, dass der Vortragende der Ehemann der Geschädigten ist.

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