Diskussion um Asylrechtsverschärfungen: Kinder sollen „zu ihrem Schutz“ in Haft

Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Umsetzung der EU-Asylrechtsreform Geas diskutiert. Auf diese Reform hatten sich im vergangenen Jahr nach neun Jahren Diskussion alle EU-Staaten geeinigt, bis Juni 2026 haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die Regelungen umzusetzen – mit Spielräumen. „Wir entscheiden, wer kommt, nicht die kriminellen Banden, Schlepper und Schleuser“, verkündete Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte.

Die Reform sieht vor allem einheitliche Regularien im Umgang mit ankommenden Geflüchteten an den europäischen Außengrenzen und eine gleichberechtigte Verteilung innerhalb der EU vor. Geflüchtete sollen in Zukunft noch an der Grenze sogenannte Screenings durchlaufen und in der Migrationsdatenbank Eurodac erfasst werden. Innerhalb von sieben Tagen soll so entschieden werden, wer für ein engeres Asylverfahren infrage kommt. Um eine unerlaubte Einreise zu verhindern, ist geplant, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden für diesen Zeitraum massiv einzuschränken.

In Deutschland soll es als Weiterentwicklung der bereits vereinzelt bestehenden Dublin-Zentren künftig sogenannte Sekundärmigrationszentren geben, in denen Asylsuchende untergebracht und überwacht werden. Sind sie ausreisepflichtig oder besteht eine Gefahr des Untertauchens, können sie in haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden.

Diese Regelungen sollen in Ausnahmefällen auch für Familien mit Kindern gelten, „wenn dies ihrem Wohl dient“. Vor allem dieser Punkt sorgte für Kritik, unter anderem von Grünen, Linken und Organisationen wie Pro Asyl.

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Wir hören die Kritik

SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede

Eine Haft könne unter keinen Umständen dem Kindeswohl dienen, kritisierte Clara Bünger, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Regierung breche „mit der Menschlichkeit selbst“. Mit den neuen Maßnahmen hole sie sich die Gewalt, die an den EU-Außengrenzen bereits auf der Tagesordnung stehe, „direkt vor die Tür“.

Mögliche Änderungen im Gesetzgebungsprozess

Pauschal zu sagen, das Kinder in Haft genommen werden sollten, sei „völliger Blödsinn“, entgegnete Detlef Seif (CDU). „Wir wollen bei kleineren Kindern verhindern, dass sie darunter leiden, dass ihre Eltern in Haft genommen und sie getrennt untergebracht werden. Deshalb dient es ihrem Schutz, sie mit ihren Eltern unterzubringen.“

Von der SPD-Fraktion hieß es hingegen, man „höre die Kritik“. Der Abgeordnete Hakan Demir etwa betonte, man stehe noch am Beginn eines langen Gesetzgebungsprozesses. Kritikpunkte wie den Hausarrest für Familien werde man sich „wirklich angucken“ und Bedenken offen diskutieren.

Im Zeichen der von der Union ausgerufenen „Migrationswende“ wurde bereits am Dienstagabend außerdem die sogenannte Turbo-Einbürgerung wieder abgeschafft. Deutsche Staatsbürger zu werden, ist Zuwanderern damit nun wieder erst nach fünf Jahren erlaubt. Die beschleunigte Option nach schon drei Jahren für „besonders integrationswillige Personen“ hatte damit lediglich ein knappes Jahr lang Bestand. Damals hatte die Ampelkoalition das bestehende Gesetz reformiert, die Fristen für Einbürgerungen von acht auf fünf und im Ausnahmefall auf drei Jahre verkürzt und doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht.

Innenminister Dobrindt erklärte, die deutsche Staatsbürgerschaft stehe „am Ende“ eines gelungenen Migrationsprozesses. Die SPD verteidigte ihre Zustimmung zur Abschaffung damit, bei den Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft standhaft geblieben zu sein.

  • informationsspiegel

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