Ein Trick beim Sitzungsgeld: Der Friesoyther CDU wundersame Brotvermehrung

K ommunalpolitik ist mühsam: wenig Gestaltungsspielraum, viele abendliche Sitzungen. Und das Sitzungsgeld hat eher symbolischen Charakter.

50 Euro pro Fraktionssitzung sieht die Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Friesoythe im Oldenburger Münsterland in Niedersachsen vor. Ziemlich wenig für einen verlorenen Feierabend. Bei der CDU ist deswegen jemand auf eine clevere Idee gekommen: Wenn man zwei Ratsausschüsse an einem Abend vorbereitet, kann man doch einfach nach dem ersten Thema einen Cut machen, die Sitzung beenden und eine neue eröffnen. Schon sind es zweimal 50 Euro – und allmählich wird ein Schuh draus.

Ratsmitglieder von SPD und Grünen müssen sich mit der Hälfte begnügen. Aufgeflogen war das kreative Abrechnungsmodell der Bürgerlichen einer neuen Mitarbeiterin im Rathaus, als die CDU-/FDP-Fraktion den Bogen überspannte: Sogar drei Sitzungen an einem Abend wollte sie abgehalten haben, macht also 150 Euro pro Nase.

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Das verstieß so klar gegen die Satzung, dass das Rathaus das Geld nicht ausgezahlt hat. Ob zwei Sitzungen an einem Abend erlaubt sind, ist dagegen umstritten. „Wird die Sitzungsdauer von sechs Stunden überschritten, wird ein weiteres Sitzungsgeld gewährt“, heißt es da. Und weiter: „Bei mehreren Sitzungen an einem Tag dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder gewährt werden.“

Nach Lesart der SPD sind die beiden Sätze zusammenzudenken: Nur wenn nach sechs Stunden eine zweite Sitzung einberufen wird, gibt es ein zweites Sitzungsgeld. „Das ist bei uns in den letzten 15 Jahren ein Mal vorgekommen, an einem Wochenende“, sagt Fraktionschefin Renate Geuter.

Die Sicht der CDU

Aus Sicht der CDU sind die sechs Stunden keine Voraussetzung für eine zweite – oder gar dritte – Sitzung. Fraktionschef Lukas Reinken erhielt sogar doppeltes Sitzungsgeld, also 200 Euro pro Abend. Nötig hätte er das nun wirklich nicht. Als Landtagsabgeordneter stehen ihm monatlich 7.485 Euro Diät plus eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.526 Euro zu.

Äußern möchte sich der 30-Jährige nicht selbst, lässt stattdessen ein Schreiben der Kölner Medienrechtskanzlei Höcker schicken. Die weist vor allem darauf hin, was man alles nicht schreiben dürfe, und bekräftigt ansonsten die Sichtweise der örtlichen CDU, alles sei im Einklang mit der Satzung gewesen. Und schiebt dem Rathaus den Schwarzen Peter zu: „Auch die Stadtverwaltung liest diese Vorschrift genau so“ und habe die Entschädigungsanträge der Ratsmitglieder geprüft. Die CDU-/FDP-Fraktion habe lediglich die Anwesenheitslisten ans Rathaus weitergereicht. Den Vorsitzenden treffe demnach auch „kein Organisationsverschulden“. Warum die CDU die Praxis dennoch 2025 eingestellt hat, schreiben die Anwälte nicht.

Bürgermeister Sven Stratmann kommt von der SPD und ist daher der Kumpanei mit den Konservativen unverdächtig. Er bestätigt, die Abrechnung von zwei Sitzungen an einem Tag sei „satzungskonform“, weswegen er auch keine Rückforderungen erhoben habe.

Seine Parteifreundin Geuter sieht das anders. „Ich bin froh, dass die Kommunalaufsicht das jetzt überprüft“, sagt sie. Sie sieht negative Folgen für die Kommunalpolitik als solche: „Die Geschichte schadet uns allen – die Menschen differenzieren nicht.“

Kritisch sehen beide Fraktionen die Rolle des Mannes, der die Affäre öffentlich gemacht hat: Der Journalist Heinz-Josef Laing, langjähriger Friesoyther Lokalchef und landespolitischer Korrespondent der Nordwest-Zeitung, hatte einen Bericht auf Facebook gepostet. Der Rentner ist Kreissprecher des BSW. Und im September ist in Niedersachsen Kommunalwahl.

  • informationsspiegel

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