Entwurf zur Pflegereform: „Ein Schlag ins Gesicht für Pflegebedürftige und Angehörige“

Das Dilemma ist seit Jahren bekannt. Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig, aber die soziale Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Schon in den letzten Jahren konnten die Leistungen nur durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt garantiert werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nun Vorschläge gemacht, wie sie die Pflegeversicherung reformieren möchte.

„Für die nächsten Jahre sind Defizite zu erwarten, die ab 2028 zweistellige Milliardenbeträge erreichen werden“, heißt es im vorgelegten Referentenentwurf, der auch der taz vorliegt. Durch ein weitreichendes Maßnahmenbündel sollen allein 2027 über 11 Milliarden Euro eingespart werden, um die Beitragssätze halbwegs stabil zu halten.

Der Beitrag liegt derzeit bei Menschen mit Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. Menschen, die keine Kinder haben, zahlen einen Beitrag von 4,2 Prozent. Laut Entwurf soll der Beitragssatz für kinderlose Menschen dann um 0,1 Prozentpunkte steigen.

Neu ist, dass Mi­ni­job­be­r*in­nen erstmals zu Beiträgen verpflichtet werden sollen. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Damit wird festgelegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Mit der Anhebung sollen laut Entwurf Besserverdienende an der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung stärker beteiligt werden. Diese drei Maßnahmen sollen allein im Jahr 2027 3,9 Milliarden Euro einspielen.

Höhere Schwellen für Pflegebedürftigkeit

Außerdem soll die bisher kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Le­bens­part­ne­r*in­nen eingeschränkt werden. Ab 2028 wird laut Entwurf ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent fällig. Ausnahmen soll es aber zum Beispiel für Familien mit Kindern unter 7 Jahren geben, Menschen mit Behinderung, Rent­ne­r*in­nen oder pflegende Angehörige.

Geplant sind deutliche Sparmaßnahmen, die vor allem Menschen betreffen, die noch nicht so stark pflegebedürftig sind. Laut Entwurf soll die Begutachtung verschärft werden, sodass nicht mehr so viele Menschen als pflegebedürftig eingestuft werden. Der Hintergrund: Mit der Reform im Jahr 2017 wurden Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seither hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen auf fast 6 Millionen Menschen verdoppelt. Nun sollen wieder höhere Schwellen eingeführt werden.

Menschen im niedrigsten Pflegegrad 1 sollen künftig den Entlastungsbetrag von 131 Euro nicht mehr bekommen. Das gilt aber nur für neue Fälle. Als Ersatz soll das Präventionsangebot ausgebaut werden. So wird in der häuslichen Pflege ein Anspruch auf individuelle Pflegebegleitung neu eingeführt. Versicherte ab 60 Jahren sollen gezielt Vorsorgeuntersuchungen erhalten.

Für die Pflegegrade 2 und 3 werden die Entlastungszahlungen in den ersten drei Monaten halbiert, mit dem Ziel, über eine individuelle Begleitung den Gesundheitsstatus zu erhalten.

Schon jetzt sind viele Pflegebedürftige, die im Heim sind, mit hohen Eigenanteilen überfordert. Denn die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Als Entlastung für Heim­be­woh­ne­r*in­nen gibt es deshalb gestaffelte Zuschläge von der Pflegekasse, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Jetzt sollen die Zeiträume aber verlängert werden, um die Pflegekassen zu entlasten. Sprich: Für die Pfle­ge­heim­be­woh­ne­r*in­nen wird es teurer. Können Be­woh­ne­r*in­nen die Eigenanteile nicht stemmen, werden sie vom Sozialamt übernommen. Auf die Kommunen kommen damit höhere Kosten zu.

Geringere Rentenbeiträge

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – diese Zahlungen sollen nun gekürzt werden. Das soll allein im kommenden Jahr 1,8 Milliarden Euro einsparen.

An dem von Gesundheitsministerin Warken vorgelegten Entwurf wurde viel Kritik laut – auch vom Koalitionspartner. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, begrüßte zwar die stärkere Ausrichtung auf Prävention, sah aber entscheidende Finanzierungsfragen ungelöst. „Die Pflegereform behandelt Symptome – nicht die Ursachen der Finanzkrise“, erklärte Pantazis. Es brauche dringend einen „fairen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, bezeichnete den Entwurf als „Spargesetz zulasten derjenigen, die das Pflegesystem jeden Tag tragen“. Die Situation verschärfe sich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Kommunen blieben auf zusätzlichen Kosten sitzen. „Statt den Sozialstaat zu stärken, werden Risiken wieder stärker in Familien zurückverlagert. Das ist die falsche Antwort auf die Pflegekrise“, sagte er.

Evelyn Schötz, pflegepolitische Sprecherin der Linksfraktion warf Warken vor, „mit den geplanten Einschnitten Ängste vor Altersarmut“ zu schüren. Schon heute seien „Pflegebedürftige mit normaler Rente und ohne große Vermögen ab Tag 1 im Pflegeheim sozialhilfebedürftig.“ Die Anpassung der Schwellenwerte sei „de facto eine Leistungskürzung“ und „ein Schlag ins Gesicht für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“.

Auch der Sozialverband VdK, die Caritas und der Paritätische Gesamtverband kritisierten, dass Pflegebedürftige und Angehörige zu stark belastet werden. Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Aber auch er bezeichnete das Gesamtpaket als „unausgewogen“.

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