
Offenbar wollte die Regierung zeigen, dass sie auch schnell sein kann: Nicht einmal einen Monat nachdem eine Expert*innenkommission Vorschläge Sparmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen präsentierte (aber trotzdem auch ein Jahr nach Regierungsbeginn), einigte sich die Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge.
Wobei „einigen“ in Anführungszeichen zu setzen ist – sowohl SPD als auch CSU machten deutlich, dass sie noch Spielraum sehen, bis dass Gesetz dann im Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Auch Interessenverbände und Bundesländer werden noch Einfluss nehmen wollen. Sollte aber doch alles so bleiben, wie es jetzt geplant ist, dann kommt auf die gesetzlich Versicherten Folgendes zu:
Zuzahlungen steigen
Direkt spürbar wird die Reform beim Gang in die Apotheke: Der Eigenanteil, den jede*r pro Packung verschreibungspflichtiger Medikamente zahlen muss, soll erhöht werden. Bisher lag der Mindestbetrag bei 5 Euro, jetzt sollen es 7,50 Euro sein. Die Obergrenze wird von aktuell 10 Euro auf 15 Euro angehoben. Wer mehr als 2 Prozent seines Haushaltsbruttoeinkommens für Medikamente ausgegeben hat, kann sich wie bisher von der Zuzahlung befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent – sie erreichen den Betrag zur Befreiung also schneller.
Die Zuzahlungsgrenzen und -beträge solle dynamisiert werden, indem sie an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Heißt, wenn die durchschnittlichen Bruttogehälter der Mitglieder der GKV steigen, steigt auch die Zuzahlung.
Auch beim Zahnersatz müssen Versicherte wieder mehr selbst zahlen. Die Krankenkassen sollen 10 Prozent weniger übernehmen, also wieder nur 50 Prozent der Kosten. Das entspricht dem Niveau von vor 2020.
Zucker wird teuer
Die Zuckersteuer soll kommen. Im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf verpflichtet sich die Bundesregierung, ein entsprechendes weiteres Gesetz auf den Weg zu bringen. Das soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke regeln. Die Regierung rechnet mit jährlich 450 Millionen Euro, die dann wieder an die gesetzlichen Krankenkassen zurückgehen.
Wie genau die Zuckersteuer ausgearbeitet wird, ist laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch nicht klar. Die Expert*innenkommission hatte nach britischem Vorbild eine herstellernahe Abgabe vorgeschlagen. Das bedeutet, dass die Unternehmen je nach Zuckermenge in ihren Getränken draufzahlen müssen. Der erhoffte Effekt: weniger zuckrige Rezepturen. In Großbritannien konnte der Zuckergehalt so um 35 Prozent reduziert werden.
Damit hätte die Maßnahme auch einen präventiven Effekt für die Gesundheit. Übermäßiger Konsum von Zucker ist schädlich. Gerade in Limos, besonders bei Kindern beliebt, steckt viel davon drin.
Familienversicherung wird eingeschränkt
Wer über kein versicherungspflichtiges Einkommen verfügt, konnte bisher kostenlos über seine:n Ehepartner:in mitversichert werden. Das ändert sich weitestgehend. Berechnet werden soll die Beitragshöhe nun über das Einkommen der erwerbstätigen Person. Während Warken 3,5 Prozent vorgeschlagen hatte, einigte sich das Kabinett nun auf 2,5 Prozent. Ursprünglich empfahl die Finanzkommission, einen festen Beitrag für die Mitversicherten von rund 220 Euro festzulegen.
Die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Prozentvariante dürfte geringere Einkommen schonen. Weiterhin kostenlos mitversichert bleiben Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter.
Besserverdienende zahlen mehr
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen müssen nur auf einen bestimmten Teil ihres Arbeitsentgelts Versicherungsbeiträge bezahlen. Aktuell sind das 69.750 Euro brutto jährlich und 5.812,50 Euro monatlich – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was Versicherte mehr verdienen, bleibt also beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung regelmäßig angepasst.
Der Gesetzentwurf sieht nun eine zusätzliche einmalige Erhöhung um 300 Euro monatlich vor. Bei den privaten Krankenversicherungen hatte man sich darüber sicher schon die Hände gerieben und auf Wechselbewegungen von Besserverdienenden gehofft.
Dem schiebt der Gesetzentwurf aber jetzt doch noch einen kleinen Riegel vor. Denn: Erst ab Erreichen der Versicherungspflichtgrenze (aktuell 77.400 Euro jährlich, 6.450 Euro monatlich) dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln und die soll nun ebenfalls um 300 Euro angehoben werden. Der Interessenverband der Privaten Krankenversicherer schäumt und spricht von Wettbewerbsbeschränkung und Systembruch.
Leistungen auf der Kippe
Die Finanzkommission hatte als Leitlinie für die Sparmaßnahmen ausgerufen: Nur Maßnahmen werden bezahlt, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Diesem Prinzip folgend fliegen nun homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen aus dem Katalog der Kassenleistungen. Außerdem soll die Übernahme des Hautkrebsscreenings für Versicherte ab 35 auf den Prüfstand und gegebenenfalls in ein risikobasiertes Hautkrebsscreening überführt werden. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten wird gestrichen, weil der Wirkstoffgehalt unkontrollierbar sei und daher die Suchtgefahr steige. Andere Darreichungsformen medizinischen Cannabis bleiben davon unberührt.
Bestimmte Operationen brauchen Zweitmeinung
Es gibt planbare Operationen, die hierzulande im internationalen Vergleich besonders häufig durchgeführt werden – zum Beispiel der Einsatz künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Zur Vermeidung medizinisch nicht notwendiger Operationen soll künftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung für solche mengenanfälligen Eingriffe eingeführt werden. Für die Patient*innen bedeutet das im Zweifel: ein Arztbesuch mehr. Wie praktikabel das in der Zukunft ist (ob Ärzt*innen tatsächlich der Einschätzung eines Kollegen widersprechen), wird sich zeigen.
Teilzeit auf Krankenschein
Länger erkrankte Personen machen zwar einen kleinen Teil der Krankheitsfälle aus, sie verursachen aber 40 Prozent der Krankheitstage. Weil die stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit (sogenanntes Hamburger Modell) die verringerte Arbeitskraft nur teilweise abbildet, soll eine Teilkrankschreibung nach Vorbild skandinavischer Länder eingeführt werden. Die Interessenvertretung der deutschen Kassenärzt*innen hält das allerdings für nicht praktikabel.
Krankenhäusern und Arztpraxen versorgen schlechter?
Die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Ausgaben der Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzt*innen und anderer Leistungserbringer sollen gedeckelt werden und an die Entwicklung der Krankenkasseneinnahmen gekoppelt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Vereinigung drohen mit einer Verschlechterung der Versorgung von Patient*innen und fürchten Insolvenzen vor allem bei freigemeinnützigen Krankenhäusern (kirchliche Träger oder Wohlfahrtsverbände). Die Kassen warnen hingegen vor Panikmache.
Krankengeld bleibt gleich
Beim Krankengeld bleibt nun doch alles beim Alten. Wie bisher, haben Versicherte ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf 70 Prozent ihres Bruttolohns. Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Warken davon gesprochen, das Niveau auf 65 Prozent des Bruttolohns senken zu wollen. Dagegen hatte es unter anderem vonseiten der SPD Proteste gegeben.
Beiträge sinken doch nicht
Ursprünglich wollte Warken schon 2027 fast 20 Milliarden Euro einsparen – bei einem prognostizierten Defizit von 15,3 Milliarden. Damit wäre sogar eine Senkung der Versicherungsbeiträge möglich gewesen.
Dieser Puffer ist nun dahingeschmolzen, vor allem weil die jährlichen Bundeszuschüsse an die Krankenkassen laut aktueller Haushaltsverhandlungen um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt werden sollen. Da hilft es auch nicht, dass der Bund nun doch mehr Geld für die Krankenversicherung von Bürgergeldempfänger*innen zur Verfügung stellen soll.
Geplant sind jeweils zusätzliche 250 Millionen Euro in den Jahren 2027 und 2028 und weitere 500 Millionen Euro 2029, 2030 und 2031. Angesichts eines Gesamtbedarfs von 12 Milliarden Euro für die Versicherung der Bürgergeldempfänger*innen und angesichts der zusätzlichen 2-Milliarden-Kürzung des Bundeszuschusses wirkt das geradezu homöopathisch.
Tatsächlich ist mit den Sparmaßnahmen im Gesetzentwurf die Finanzlücke bei den Krankenkassen nur bis 2029 geschlossen – spätestens dann würde es wieder brenzlig. Nina Warken verwies darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit bis Ende des Jahres weitere, tiefgreifendere Maßnahmen zur Reform der Krankenkassenfinanzierung vorschlagen soll.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte sich hinter das Sparpaket. Es dürfe im parlamentarischen Verfahren jetzt nur noch Änderungen geben, wenn diese im gleichen Maße ausgeglichen würden.







