
Wie oft haben Verfassungsgerichte nun schon darauf hingewiesen, dass der Zwang zu abwechselnden (Mann/Frau) Wahllisten das Wahlrecht zu sehr einschraenkt und deshalb nicht mit der Verfassungs vereinbar ist?
“GG Artikel 20 (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”
Wenn der Souveraen meint, seine Entscheidung an der Urne nicht vom Geschlecht der Repraesetanten abhaengig zu machen, dann ist das zu akzeptieren.
Artikel 20 ist einer der wichtigsten Artikel unserer Verfassung und faellt unter die Ewigkeitsklausel. Als Demokrat haette ich besseres zu tun, als Vorschlaege zu publizieren, die diesen Artikel durch die Hintertuer ausser Kraft setzen sollen, in der irrigen Annahme es gaebe ein Recht irgendeiner Gruppe, aufgrund welcher Merkmale auch immer definiert, im Verhaeltnis zur Gesamtbevoelkerung im Parlament vertreten zu sein.
Jeder Buerger (m/w/d) hat das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie wollen keine Gleichberechtigung, sondern Gleichstellung. und diese hat als Kollektivrecht aus guten Grund keinen Platz in unserem GG.






