Freedom Day am 27. November: Einsitzen wegen Fahrens ohne Fahrschein – wie lange noch?

Am 27. November soll Jens C. freikommen. Er sitzt in der Justizvollzugsanstalt Siegburg eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe ab, weil er bei Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Fahrschein vorweisen konnte. Normalerweise gibt es dafür eine Geldstrafe. Bei Jens C. hieß es direkt: Knast.

Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat. Das „Erschleichen von Leistungen“ ist in Paragraf 265a im Strafgesetzbuch geregelt. Möglich sind Geld-, aber auch Freiheitsstrafen. Offizielle Zahlen, wie viele Menschen wegen Paragraf 265a ins Gefängnis kommen, gibt es nicht. Nach Berechnungen von Nicole Bögelein, Juristin am Institut für Kriminologie der Universität Köln, sind es 8.000 bis 9.000 Betroffene. 95 Prozent davon erhalten eine Geldstrafe. Wer die nicht zahlt, muss per Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis. Nur etwa 5 Prozent werden direkt zu Freiheitsstrafen verurteilt, das wären 400 bis 450 Menschen.

C. gehört zu diesen 5 Prozent. Er verlor seine Wohnung in Wuppertal, als er schon einmal ins Gefängnis musste – zwar nur ein paar Monate, aber so lange konnte er keine Miete zahlen, erzählt er der taz, als die Justizvollzugsanstalt endlich ein Telefonat genehmigt. Ganz früher, vor 20 Jahren, habe er mal wegen Diebstahls gesessen und wegen Besitzes von „Substanzmitteln“. Doch Straftaten begehe er schon lange keine mehr, sagt er. Außer eben: Fahren ohne Fahrschein.

In Wuppertal musste C. regelmäßig zum Methadon-Arzt, 15 Haltestellen mit Bus und Schwebebahn den Berg hoch, zu Fuß schaffte er das nicht. Auch wenn er mal einen Kumpel besuchen wollte, fuhr er Bahn. „Irgendwann habe ich gemerkt, dass es immer die gleichen Kontrolleure waren“, erzählt C. Auch sie hätten ihn irgendwann wiedererkannt, rieten ihm, sich ein Ticket zu kaufen, sagten, er solle nicht mehr ohne fahren. Aber was hätte er tun sollen? Eine Arbeit hatte er nicht, lebte in einer Notunterkunft, da war es auch mit staatlichen Transferleistungen schwierig, und für ein Monatsabo vom Verkehrsverbund – selbst wenn er es hätte bezahlen können – braucht man eine Wohnadresse.

17-mal ohne Fahrschein kontrolliert

17-mal sei er zuletzt ohne Fahrschein kontrolliert worden, erzählt er. Für diese 17 Fahrten musste er schließlich ins Gefängnis. Auf C.s „Vollstreckungsblatt“ sind die Taten nicht im Einzelnen aufgeführt, aber das jeweilige Strafmaß: 1 Jahr Freiheitsstrafe, dazu eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt 1.050 Euro, abzusitzen als Ersatzfreiheitsstrafe, weil er den Betrag nicht gezahlt hat. Wie auch.

Damit ist Jens C. nicht alleine. Die meisten Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein im Gefängnis landen, sind arm, oft obdachlos, können sich keine Fahrkarte leisten.

C.s Ersatzfreiheitsstrafe sollte am 28. November beginnen, bis Anfang Februar hätte er noch im Gefängnis sitzen müssen. Nun kann er am 27. November raus. Da endet die Freiheitsstrafe, und nur die Ersatzfreiheitsstrafe kann aufgelöst werden, indem die ausstehende Geldforderung gezahlt wird. Die hat der Freiheitsfonds getilgt, eine NGO aus Berlin, gegründet von Arne Semsrott, die seit 2021 nach eigenen Angaben rund 1.500 Menschen aus Gefängnissen „befreit“ hat, die wegen Fahrens ohne Ticket einsitzen.

Vom Freiheitsfonds hatte C. bis vor Kurzem noch nie gehört. Eine Sozialarbeiterin machte ihn darauf aufmerksam. Sie wandte sich auch an den Verein. Als C. dann die Information bekam, dass er tatsächlich freigekauft wird: „Da habe ich mich natürlich gefreut“, sagt er der taz.

Was der Fonds will

Der Freiheitsfonds will aber eigentlich etwas anderes: Die Initiative fordert, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und den ÖPNV kostenlos nutzbar zu machen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Gesetzesinitiativen dazu, zuletzt von der FDP. Nach den Neuwahlen und weil die FDP aus dem Bundestag ausschied, wird der Entwurf aber nicht weiter diskutiert. Stattdessen haben Mitte November sowohl die Linke als auch die Grünen eigene Entwürfe in den Bundestag eingebracht. Beide Fraktionen wollen alle Taten, die als „Erschleichen von Leistungen“ zählen, entkriminalisieren und auch keine Ordnungswidrigkeit daraus machen.

Der Linken-Abgeordnete Luke Hoß, der den Gesetzentwurf maßgeblich formuliert hat, sagt der taz: „Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit ändert nichts an der Doppelbestrafung, denn die Menschen müssen ja schon das Bußgeld an die Verkehrsbetriebe zahlen.“ Für Menschen, die sich schon den 3-Euro-Fahrschein nicht leisten konnten, sei auch dieser Betrag „eine große Bestrafung“. Nun muss sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit den Gesetzentwürfen befassen.

Umsetzen müsste das Gesetz letztlich das Bundesjustizministerium. Auf taz-Anfrage, wie Ministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Frage der Abschaffung des Straftatbestands steht, verweist ein Sprecher auf ein Interview im Anwaltsblatt vom 18. November. Dort sagt Hubig: „Ich halte das für eine berechtigte Frage und könnte mir hier eine Entkriminalisierung durchaus vorstellen.“

„Justizministerin Hubig will die Justiz entlasten und entbürokratisieren“, sagt Leonard Ihßen vom Freiheitsfonds der taz. „Dieses Gesetz bedeutet eine enorme Arbeitslast für Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizei- und Justizbeamt*innen.“ Hinzu komme, dass ein Hafttag den Staat etwa 200 Euro koste – Zahlen, die das Justizministerium bestätigt. „Die Regierung ist auf Sparkurs, hier ließen sich immerhin rund 120 Millionen Euro Steuergeld jährlich sparen.“

Eine Entkriminalisierung geht übrigens auch ohne Gesetz: Einige Städte verzichten bereits auf Strafanzeigen, der Freiheitsfonds listet auf seiner Internetseite 13 auf, darunter Köln, Frankfurt am Main, Mainz und Dresden.

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