Gedenkstättenpflicht in Hamburg: Verordneter Antifaschismus

H ier stehst du schweigend“, heißt es auf einer zentralen Steintafel in der Gedenkstätte für die Kinder vom Bullenhuser Damm, „doch wenn du dich wendest, schweige nicht“. Hamburger NS-Mahnorte wie diese, die an die 20 im April 1945 ermordeten Kinder erinnert, dürften bald mehr Besuch bekommen. Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) macht ihre Ankündigung wahr, den Besuch eines solchen Ortes für alle Hamburger Schülerinnen und Schüler zur Pflicht zu machen.

Wie es dann um das schweigende Stehen bestellt ist, wird sich zeigen. Denn tatsächlich haben sich die Verantwortlichen der meisten deutschen Gedenkstätten bislang eher skeptisch gezeigt, wenn es um die Frage von Pflichtbesuchen ging. Auch darum belassen es die meisten Bundesländer bei einer Empfehlung mit unterschiedlich viel Nachdruck. Nur Bayern und das Saarland setzen auf die Pflicht – und jetzt eben auch Hamburg.

Angekündigt hatte Bekeris diese Regelung bereits im Januar 2025, anlässlich der Verleihung des Bertini-Preises, den junge Ham­bur­ge­r:in­nen für besonders solidarisches Verhalten bekommen. Der rot-grüne Koalitionsvertrag nahm dieses Vorhaben später auf – so wie übrigens auch das Ziel, Jugendliche „im Erkennen antisemitischer Verschwörungsnarrative“ zu schulen, „insbesondere auch in sozialen Medien“.

Neben der inhaltlichen Setzung standen schnell auch mehr Geld für entsprechende Maßnahmen und Weiterbildung von Lehrkräften in Aussicht. Auch Hamburgs Antisemitismusbeauftragte, Anna von Villiez, die mit der Israelitischen Töchterschule immerhin selbst eine Bildungs- und Gedenkstätte leitete, ist mit an Bord und kündigte mehr externe Fachkräfte im Unterricht an.

Stand von Erinnerungspolitik ist ausbaufähig

Dass es hier also bloß darum gehe, die Kinder in Massen durch Gedenkstätten zu schieben und es dabei zu belassen, kann man dem Hamburger Vorstoß nun wirklich nicht vorwerfen. Auch dass der Stand von Erinnerungspolitik und Antisemitismusprävention ausbaufähig ist, lässt sich kaum bestreiten.

Um nur ein Beispiel zu nennen: Der sogenannte Multidimensionale Erinnerungsmonitor (MEMO) der Uni Bielefeld zeigt dramatische Entwicklungen. Bei dieser repräsentativen Studienreihe gaben fast 40 Prozent der Befragten an, es sei an der Zeit, einen „Schlussstrich“ unter die NS-Zeit zu ziehen. Und vielleicht sogar noch dramatischer: Mehr als ein Viertel der Befragten vertraten die Auffassung, Jü­d:in­nen nutzten die Erinnerung an den Holocaust zu ihrem persönlichen Vorteil aus.

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Wer als Lehrkraft heute einen Klassenausflug zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme unternehmen will, bekommt schon vorab eine Warnung: Kapazitäten und didaktisches Konzept der Einrichtung sind nicht darauf ausgelegt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder sonstwie politisch auffällige Jugendliche zu erziehen

Genau hier, wo es wirklich drauf ankommt, gelangt die Besuchspflicht an ihre Grenzen. Wer als Lehrkraft heute einen Klassenausflug zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme unternehmen will, bekommt schon vorab eine Warnung: Kapazitäten und didaktisches Konzept der Einrichtung sind nicht darauf ausgelegt, rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder sonstwie politisch auffällige Jugendliche zu erziehen. Das gilt ausdrücklich auch für „problematische Haltungen zur aktuellen Situation in Nahost seit dem 7. Oktober 2023“. Wer mit entsprechenden Jugendlichen arbeite, solle sie eben gerade nicht in die Gedenkstätte bringen, sondern sich an die Mobilen Beratungsteams gegen Rechts, Aussteigerprogramme, die Amadeo Antonio Stiftung oder ähnliche wenden.

Nochmal: Es geht beim neuen Zwang um ein politisches Signal, für das einiges spricht. Es geht um die hohe Priorität nämlich, die man der kritischen Vermittlung von NS-Geschichte und der Erziehungsarbeit gegen einen neuen Faschismus beimisst. Aber mit diesem ja richtigen Ansatz hört es aber auch bald wieder auf. Bereits die naheliegende Debatte über ein „Gedenken per Zwang“, die alle Jahre wieder aufkommt, wenn entsprechende Maßnahmen diskutiert werden, verwechselt zwei sehr unterschiedliche Dinge. Denn was die Kinder angeht, ist dieser Zwang weder neu, noch in irgendeiner Weise ungewöhnlich. Der Besuch einer Gedenkstätte war noch nie freiwillig, sofern er als Schulveranstaltung durchgeführt wurde – nicht mehr oder wenige als der Weihnachtsbasar, das Sommerfest oder die Bundesjugendspiele.

Die Verpflichtung im Sinne von Bekeris und Koalitionsvertrag meint aber etwas ganz anderes: die der Schulen nämlich, solche Besuche überhaupt anzubieten. Und genau da wird es eben spannend. Nicht nur, weil ein unmotiviert gezwungener Lehrer wahrscheinlich sehr viel mehr Schaden anrichtet als eine ganze Gruppe renitenter Pubertierender. Viel problematischer ist, dass man engagierten und informierten Leh­re­r:in­nen die Möglichkeit nimmt, einzuschätzen, ob eine Gedenkstätten-Exkursion für ihre konkreten Schü­le­r:in­nen das Mittel der Wahl ist.

Und Gedenkstätten sind eben doch auch etwas mehr als „außerschulische Lernorte“, wie es zum Beispiel im Hamburger Koalitionsvertrag heißt. Manche sind Friedhöfe, sakrale Orte für Überlebende und Nachwelt. „Earth conceal not the blood shed on thee“ hatten in Bergen-Belsen die Überlebenden selbst als Inschrift gewählt. Das ist Hiobs himmelschreiende Schmerzensklage, nicht irgendein pädagogisches Stilmittel. Auch in Hamburg, in Neuengamme, gibt es solche sakralen Momente, wie etwa auf der großen Stele: „Euer Leiden, Euer Kampf und Euer Tod sollen nicht vergebens sein.“

Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Gedenkstätte ist nicht gleich Gedenkstätte. Viele der heute bekannten Erinnerungsorte entstanden in den 1980er- und 1990er-Jahren tatsächlich in didaktischen Kontexten. Und sie begannen bald darauf, auch gerade mit Kindern und Jugendlichen im Blick, Konzepte für die Zeit nach den Zeit­zeu­g:­in­nen zu entwickeln. Und die neigt sich heute endgültig ihrem Ende entgegen: Nach Erhebungen der Jewish Claims Conference leben heute noch rund 196.600 Holocaust-Überlebende mit einem Durchnittsalter von 87 Jahren: etwas mehr als die Hälfte davon in Israel, rund fünf Prozent in Deutschland.

Wenn der verpflichtende Besuch in Hamburg zu einer Aufwertung und besserer Finanzierung der Gedenkstättenarbeit führt, kann man sich nicht darüber beschweren. Auch wenn die Pflicht im chronisch überlasteten Lehrbetrieb dazu führen sollte, dass die Demokratiebildung eben nicht als erste hinten runterfällt, wäre das natürlich ein erfreulicher Effekt. Man sollte sich nur nicht einbilden, das seit Jahren wachsende Problem von wiedererstarkendem Antisemitismus sei damit erledigt. Der Zwang hat seine Probleme – und selbst, wo er etwas für sich haben mag, da kann er höchstens ein Anfang sein.

  • informationsspiegel

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