Gesetzentwurf vorgestellt: Hessen will Israel schützen

Hessen will, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig bestraft werden kann. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte an diesem Donnerstag in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt einen entsprechenden Gesetzentwurf des Landes vor. Dieser soll am symbolträchtigen 8. Mai (Tag der Befreiung vom Faschismus) im Bundesrat eingebracht werden.

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“ Diese Formulierung soll künftig in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs als neuer Absatz 4 enthalten sein. Die neue Norm stünde damit im gleichen Paragrafen wie die Volksverhetzung und die Leugnung des Holocausts.

Laut Begründung des Gesetzentwurfs will Hessen damit Parolen bestrafen wie „From the river to the sea, Palestine will be free“ oder „There is only one state, Palestine 48“. Strafbar sein soll auch die Darstellung der Flagge Israels oder des Davidsterns in einem Mülleimer unter der Forderung „keep the world clean“ oder die Abbildung der Landkarte des Nahen Ostens ohne den Staat Israel.

Bisher ist die Verneinung des Existenzrechts Israels straflos. Die Parole „From the River to the Sea …“ wird aber als Kennzeichen der terroristischen Vereinigung Hamas strafrechtlich verfolgt. Das allerdings ist umstritten, da die Parole nicht nur von der Hamas benutzt wird.

Laut Begründung des Gesetzentwurfs soll es nicht strafbar sein, wenn ultraorthodoxe Juden den Staat Israel aus religiösen Gründen ablehnen. Auch die politische Forderung nach einer „Ein-Staaten-Lösung“, bei der alle Völker des Nahen Ostens friedlich in einem Staat zusammenleben, soll nicht bestraft werden. Diese Forderung sei nicht geeignet, antisemitische Gewalt auszulösen.

Lange Vorgeschichte

Schon im November 2023 hatte die CDU/CSU im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Leugnen des Existenzrechts Israels und Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel bestrafen wollte. Bei einer Anhörung gab es aber massive Bedenken von Sachverständigen. Denn laut Artikel 5 Grundgesetz kann die Meinungsfreiheit nur durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt werden. Das heißt: Es dürfen nicht einzelne Meinungen verboten werden.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland schlug daraufhin vor, ein neues Delikt „Aufruf zur Vernichtung von Staaten“ zu schaffen und in einem neuen Paragrafen 103 im Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen. Dies wäre dann kein Sondergesetz mehr gewesen.

Hessen hält nun aber am ursprünglichen Plan fest, nur das Existenzrecht Israels strafrechtlich zu schützen, und versucht, dies verfassungsrechtlich besser zu begründen. Das Land beruft sich dabei auf den Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2008. Das Gericht entschied damals, dass das Verbot von Sondergesetzen nicht gilt, wenn es gegen nationalsozialistische Meinungen geht. Schließlich sei das Grundgesetz als Gegenbild zum Nationalsozialismus geschaffen worden.

Bundestag muss entscheiden

Der Gesetzentwurf argumentiert jetzt, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels einer Leugnung des Holocaust nahe komme, weil es den besonderen Schutzanspruch des jüdischen Volkes negiere. Wer das Existenzrecht Israels verneine, lehne damit auch das Grundgesetz als Gegenentwurf zur NS-Herrschaft ab, so die hessische Sichtweise.

Sollte der Bundesrat dem hessischen Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmen, wird er in den Bundestag eingebracht. Nur im Bundestag kann das Strafgesetzbuch geändert werden.

  • informationsspiegel

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