Gewissensprüfung für Bewerber beim Staat: Hamburger Senat zwingt zur Beichte

Hamburg streitet seit Wochen darum, was nottut, um den Staatsdienst vor Verfassungsfeinden zu schützen. Ein Gesetz, das vorsieht, bei allen Bewerbern den Verfassungsschutz zu fragen, ist umstritten und im Anhörungsprozess. Derweil macht das direkt dem Bürgermeister unterstehende Personalamt schon mal Nägel mit Köpfen. Es führte im Dezember ein Merkblatt mit Erklärung ein. Nun müssen alle Bewerber unterschreiben, dass sie keiner vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe angehören.

Der taz liegen die Erklärungen vor, die seit dem 17. Dezember „zu nutzen“ sind. Die alten Fassungen dürften nicht mehr verwendet werden, heißt es im dazugehörigen Rundschreiben. Die Dokumente seien vor allem mit Blick auf Verfassungstreue überarbeitet. An den Prüfmaßstäben ändere sich nichts. Ziel der Neufassung sei vielmehr eine „Sensibilisierung der Personen“. Zudem sei es nun mit diesen Erklärungen leichter, sich „von Personal wieder zu trennen“.

Beamte dürfen laut dem Merkblatt keiner Partei, Vereinigung oder Einrichtung angehören, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) bekämpft. Sie unterschreiben jetzt, dass sie keinem „Personenzusammenschluss“ angehören oder in den vergangenen drei Jahren angehörten, dessen Ziele und Tätigkeiten gegen diese Ordnung gerichtet sind, und zwar „insbesondere“ keinem, der im aktuellen Verfassungsschutzbericht erwähnt ist.

Und die Menschen unterschreiben, dass sie wissen, dass eine falsche Erklärung „dienstrechtliche Folgen bis hin zur Rücknahme der Ernennung“ zum Beamten haben kann.

Check gilt auch für angehende Hausmeister

Diese Erklärung verlangt Hamburg auch von den übrigen Mitarbeitern. Auch nicht Beamtete bekommen bei Einstellung ein Merkblatt in die Hand, in dem es unter „Pflichten und Rechte“ heißt, die dürften keinem Zusammenschluss angehören, den der Verfassungsschutz erwähnt. Und sie müssen unterschreiben, dass sie das Merkblatt kennen. Sprich: Die Sache betrifft sogar Schulhausmeister.

Diese Erklärungen geben der Frage, wen der Verfassungsschutz erwähnt, eine hohe Brisanz. Erst im April hatte sich die Marxistische Abendschule vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erfolgreich dagegen gewehrt. Genannt im Verfassungsschutzbericht sind verschiedene Gruppen von der DKP bis zur Roten Flora. Wobei der Bericht anmerkt, dass Letztere im vergangenen Jahr „mehr als Eventcenter für Musik- und Vortragsveranstaltungen denn als politischer Taktgeber“ fungiert habe.

Etwas unheimlich: Auf eine Aufzählung von Gruppen hat das Personalamt bewusst verzichtet und einen „nicht abschließenden Verweis“ auf den Verfassungsschutzbericht gegeben. Die Betroffenen sollen dadurch Anhaltspunkte erhalten, „welche Organisationen beispielhaft gemeint sind“, heißt es in dem Papier.

Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat jüngst eine solche Erklärung eingeführt. Hier legte das Innenministerium eine abschließende Liste der Organisationen vor, die der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft. Erwähnt wird im linken Spektrum auch eine Zeitung, die sich ebenfalls vor Gericht gegen die Nennung durch den Verfassungsschutz wehrt.

Doch in Mecklenburg enthält die Belehrung noch den Zusatz, Konsequenzen könnten sich ergeben, sofern sich die Personen in jenen Organisationen „aktiv betätigen“. Das könnte ein Hinweis auf die ältere Rechtsprechung – zum Beispiel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – sein, wonach die bloße Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei oder Gruppe nicht reicht, um eine Person aus dem Staatsdienst zu werfen.

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Es genügen bereits begründete Zweifel an der Verfassungstreue für die Ablehnung

Sollte das nun in Hamburg anders sein? Danach gefragt, erklärt Hamburgs Senatssprecher Dennis Heinert, diese Merkblätter würden ja nur für beabsichtigte Einstellungen verwendet. Und dort genügten, anders als für das vorhandene Personal, bereits „begründete Zweifel an der Verfassungstreue für die Ablehnung“. Sprich: Beim Nachwuchs wird strenger geguckt.

Die taz fragte den Senat auch, ob künftig schon ein Besucher der Roten Flora vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen ist. Der Senatssprecher ging darauf nicht ein. Er erklärte nur, der Verfassungsschutzbericht gebe „Anhaltspunkte“, aus denen sich Zweifel an der Verfassungstreue ergeben könnten. „Dies bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung.“

Die Hamburger DGB-Vorsitzende Tanja Chawla gibt zu bedenken, dass der öffentliche Dienst auch heute schon alles andere als wehrlos sei. „Es existieren bereits zahlreiche wirksame Instrumente gegen Verfassungsfeinde“, sagte die DGB-Chefin auf taz-Anfrage.

So habe die Stadt mit der Verschärfung des Beamten-Disziplinarrechts und der Wiedereinführung einer Regelanfrage im Polizeibereich schon „weitgehende Maßnahmen“ ergriffen. Da nun auch noch seit Dezember Bewerber diese umfassende Erklärung zu leisten haben, frage sie sich: „Warum braucht es noch zusätzlich die Regelanfrage für alle neuen Beschäftigten?“

Das ist eine unnötige Doppelung, sagt auch der Linken-Abgeordnete Deniz Çelik. Er findet wiederum das Merkblatt und diese Erklärung überflüssig, wenn es zugleich diese Regelabfrage gibt. „Dies wird zu einer weiteren Verunsicherung der Jugend führen“, prognostiziert Çelik. „Zumal es heißt, dass die genannten Gruppen im Verfassungsschutzbericht nur Beispiele sind.“

  • informationsspiegel

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