Grundgesetz: Als Frauen endlich gleichgestellt wurden

V ielleicht waren die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats überrascht, als in der Vorweihnachtszeit 1948 die ersten Postkarten und Telegramme in ihren Bonner Büros eintrudelten. Die Absenderinnen waren aufgebrachte Frauen, mobilisiert von der Abgeordneten Elisabeth Selbert. Die Angaben dazu, wie viele Protestschreiben es letztlich waren, weichen stark voneinander ab und reichen von etwa 50 bis 100.000 Zusendungen – aber gewirkt haben sie zweifellos.

Elisabeth Selbert wurde 1896 im nordhessischen Kassel geboren, holte nach ihrer Arbeit im Telegrafendienst der Reichspost ihr Abitur nach und studierte in Marburg und Göttingen Rechtswissenschaft. 1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat gewählt, der sich in den westlichen Besatzungszonen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet hatte, um eine Verfassung für den neuen Staat auszuarbeiten.

In den Tagen vor der Frauenkampagne war Selbert mit einem Antrag ihrer SPD-Fraktion gescheitert, die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern. Wütend über die Niederlage rechnete sie den anderen Abgeordneten vor: Auf 100 Wähler kamen in Deutschland zu der Zeit etwa 170 Wählerinnen, deren Stimmen die Parteien im Zweifel riskierten. Viele Männer waren im Zweiten Weltkrieg gefallen, in Deutschland lebten 1946 etwa 7 Millionen mehr Frauen als Männer.

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Selberts Beharrlichkeit hatte Erfolg

Sechs Wochen nach der ersten Abstimmung, am 18. Januar 1949, kam der Antrag der SPD-Fraktion und von Selbert erneut zur Abstimmung. Dieses Mal wurde er vom Hauptausschuss einstimmig angenommen. Der Protest der Frauen mit ihren Postkarten und Telegrammen sowie Selberts Beharrlichkeit hatten Erfolg.

Seitdem heißt es in Artikel 3 Absatz 2 der neuen Verfassung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Selbert äußerte sich dazu am 19. Januar in einer Radioansprache sichtlich erleichtert. „Ich spreche aus dem Empfinden einer Sozialistin heraus, die nach jahrzehntelangem Kampf um diese Gleichberechtigung nun das Ziel erreicht hat.“

Die Grundgesetzänderung hatte zur Folge, dass das Familienrecht überarbeitet wurde. Zu Zeiten der Abstimmung fand sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch der sogenannte Gehorsamsparagraf: „Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu.“ Männer durften und mussten die meisten relevanten Entscheidungen für ihre Frauen treffen, etwa über ihr mögliches Vermögen und ihre Arbeit. Damit war dank Selberts Antrag Schluss, auch wenn der Paragraf erst 1957 aus dem BGB gestrichen wurde.

Bei den ersten Wahlen zum Deutschen Bundestag am 7. September 1949 verpasste Elisabeth Selbert zwar den Einzug ins Parlament. Ihr politisches Wirken im Parlamentarischen Rat, besonders ihre Protestaktion als Vorkämpferin für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der neuen Verfassung der Bundesrepublik, sorgen jedoch dafür, dass eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ nicht in Vergessenheit gerät.

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