
taz: Frau Schauws, das Landesarbeitsgericht Hamm hat am Donnerstag im Fall des Arztes Joachim Volz entschieden, der gegen seine Lippstädter Klinik geklagt hat. Er wollte sich nicht verbieten lassen, dort auch nach der Fusion des evangelischen mit einem katholischen Träger weiter medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu lassen. Wie bewerten Sie das Ergebnis?
Ulle Schauws: Es ist erst mal ein Erfolg für Joachim Volz, der als einzelner Arzt darum gekämpft hat, Frauen helfen zu dürfen. Das Gericht hat zwar die Weisung des Krankenhauses an ihn als Chefarzt bestätigt, die an ihn als ambulanten Kassenarzt aber als ungültig verworfen, weil dort gar keine Ausnahmen vorgesehen waren – auch nicht bei Gefahr für Leib und Leben. Er kann nun also sowohl in seiner Praxis in Bielefeld als auch in seiner kassenärztlichen Nebentätigkeit an der Klinik wieder Frauen so behandeln, wie es nötig ist. Aber trotz allem hat dieser Erfolg einen bitteren Beigeschmack.
taz: Warum?
Schauws: Weil das Gericht explizit nur eine Einzelfallentscheidung getroffen hat. Sie gilt also für Joachim Volz, aber für niemanden sonst am Krankenhaus. Wenn er also irgendwann die Klinik verlässt, bricht die Versorgung der Frauen dort wieder weg. Und auch auf die anderen betroffenen Kliniken hat diese Entscheidung keinerlei Auswirkungen.
Im Interview: Ulle Schauws
59, ist frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag.
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taz: Sie meinen Kliniken, an denen katholische Träger es aus religiösen Gründen für das gesamte Haus untersagen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Schauws: Genau. Und diese Kliniken werden ja derzeit mehr, durch Fusionen wie in Lippstadt oder aktuell auch in Flensburg. Die Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch wird immer schlechter, und das Urteil aus Hamm hat daran nichts geändert. Umso mehr sind wir jetzt politisch gefordert. Es kann nicht sein, dass Ärzt*innen sich bei Fusionen wie Herr Volz vor Gericht in Einzelfällen das Recht erstreiten müssen, ihre Patientinnen adäquat zu behandeln.
taz: Und wie sollte die politische Antwort aussehen?
Schauws: Gesetzlich ist geregelt, dass die Länder eine ausreichende Versorgung sicherzustellen haben. Dem kommen die Länder bisher aber völlig unzureichend nach, da müssen wir als Bund handeln. Erst mit der vom Bund beauftragten Elsa-Studie haben wir nun ja überhaupt mehr Informationen dazu, wie schlecht die Situation ist. Das langfristige Ziel ist es, das Abtreibungsverbot in Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch zu bekommen. Aber auf dem Weg dahin müssen wir akut für Verbesserungen sorgen, weil den betroffenen Frauen sonst nicht geholfen wird. Und da können wir bei den Kliniken ansetzen.
taz: Abbrüche sind doch meistens eine Sache ambulanter Praxen.
Schauws: Stimmt. Aber die Zahl der Ärzt*innen geht kontinuierlich zurück. Und bei den Kliniken haben wir einen Hebel. Egal ob evangelisch, katholisch oder nicht konfessionell: Wer staatliche Gelder bekommt, muss auch für den Versorgungsauftrag einstehen. Und das heißt auch: Abbrüche anbieten, wenn diese nicht anderweitig gewährleistet sind.
taz: Nun ist ja gesetzlich geregelt, dass niemand gezwungen werden kann, an einem Abbruch mitzuwirken.
Schauws: Das stimmt, wir können nicht eine einzelne Ärztin oder einen Arzt verpflichten. Das kann doch aber nicht für ein ganzes Krankenhaus gelten. Diese könnten wir durchaus verpflichten, genügend Personal einzustellen, das durchaus dazu bereit ist. Momentan kann ein Träger oder ein katholischer oder sonst wie konservativer Chefarzt für ganze Kliniken entscheiden, dass sie keine Abbrüche machen. Wir müssen klarstellen, dass dieses Weigerungsrecht nur für natürliche Personen gilt.
taz: Beides fordern Sie in einem Antrag, den Ihre Fraktion in den Bundestag einbringen will. Welche Chancen rechnen Sie sich aus bei einer schwarz-roten Koalition?
Schauws: Ein Teil dieser Koalition ist ja mit uns einer Meinung. Unser Antrag entspricht dem, was auch die SPD fordert: Die Kliniken müssen in die Pflicht genommen werden. Und auch die Union muss sich ja an Recht und Gesetz halten – also auch an den gesetzlichen Versorgungsauftrag. Wir haben eine Wissenschaftsministerin, die sagt, das Thema Frauengesundheit stehe oben auf ihrer Agenda. Da muss ich sagen: Eine gute Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch gehört zur Frauengesundheit zwingend dazu. Da muss sich Frau Bär zu verhalten.
taz: Nun haben Union und SPD im Koalitionsvertrag ja selber angekündigt, die Versorgung zu verbessern, und auch, Abbrüche zur Kassenleistung zu machen.
Schauws: Da ist bislang aber nichts gekommen. Wir können nicht ewig warten, während die Lage immer schlechter wird. Deswegen bringen wir diesen Antrag als Opposition ein. Druck zu machen ist notwendig. Und auch dem kirchlichen Arbeitsrecht sollten wir uns bald zuwenden. Dazu hat das Gericht sich im Fall Lippstadt nun nicht verhalten. Aber diese Sonderrechte der Kirche gehören reformiert – nicht nur mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche.







