Hausdurchsuchung bei Pascal Kaiser: Staatsanwaltschaft prüft Anfangsverdacht

Vor wenigen Wochen war der Schiedsrichter Pascal Kaiser bundesweit bekannt geworden: Bei einem Spiel des 1. FC Köln machte der 27-Jährige seinem Freund vor gefülltem Stadion einen Heiratsantrag. Kurz darauf kursierte ein Bild von ihm mit blau zugeschwollenem Auge. Kaiser gab an, zweimal angegriffen worden zu sein – mutmaßlich aus queerfeindlichen Motiven. Auch die taz berichtete darüber. Nun gibt es eine Wendung in dem Fall.

Wie die taz von Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erfuhr, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln „gegen einen in Wermelskirchen wohnhaften Mann (…) wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten“. Der Mann sei verdächtig, „Körperverletzungsdelikte zu seinem Nachteil vorgetäuscht und zuvor vermeintlich an ihn gerichtete Drohnachrichten selbst verfasst und abgesandt zu haben“.

Bremer bestätigte der taz zudem, dass am 13. Februar die Wohnräume des Beschuldigten durchsucht und Beweismittel sichergestellt wurden. Den Namen bestätigte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht – unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung.

Auf weitere Fragen, etwa welche konkreten Hinweise den Anfangsverdacht begründen, antwortete Bremer unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Auch Kaisers neuer Anwalt Ramon Thal äußerte sich auf Anfrage der taz bis zur Veröffentlichung dieses Textes nicht. Aus anderen Veröffentlichungen geht hervor, dass weder Kaiser noch sein Anwalt sich dazu öffentlich äußern wollen.

Früherer Anwalt berichtete von Angriffen

Focus Online berichtet unter Berufung auf Informationen aus Ermittlerkreisen, IT-Forensiker hätten Hinweise gefunden, dass die angeblichen Drohmails fingiert worden sein könnten – möglicherweise durch Kaiser selbst oder seinen Partner.

Kaiser hatte zuvor den Anwalt gewechselt. Sein früherer Verteidiger Moritz Lange hatte der taz noch berichtet, sein Mandant sei zweimal vor seinem Wohnhaus körperlich attackiert und dabei verletzt worden. Kaiser stellte zwei Anzeigen gegen unbekannt, woraufhin die Polizei Köln Ermittlungen aufnahm. „Wegen des vorgetragenen queerfeindlichen Motivs ist bei der Polizei Köln die Abteilung des Staatsschutzes mit der Bearbeitung des Sachverhalts (auch weiterhin) befasst“, teilte Bremer der taz mit.

Im Zuge dieser „ergebnisoffenen Ermittlungen“ hätten sich nun „konkrete Hinweise wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens von Straftaten ergeben“, so Bremer. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet.

Der Tagesspiegel berichtet, die Blessuren habe es tatsächlich gegeben; die Zeitung habe in der vergangenen Woche einen Videocall mit Kaiser geführt. Aus dem Gespräch durfte allerdings nicht zitiert werden. Unklar bleibt damit weiterhin, wie die Verletzungen entstanden sind – genau das ist nun Gegenstand der Ermittlungen.

Behördenfehler und Betrugsvorwürfe

Die aktuellen Entwicklungen sind nicht die erste Wendung in dem Fall. Der Tagesspiegel hatte bereits zuvor über ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen Kaiser berichtet. Zwischenzeitlich erklärte die Staatsanwaltschaft Köln, nach Kaiser werde seit mehr als einem Jahr gefahndet, da er an seinen angegebenen Adressen nicht anzutreffen sei. Wenige Tage später korrigierte sie diese Darstellung: Gegen Kaiser werde zwar ermittelt, aber nicht gefahndet. Ein „interner Bürofehler“ habe zu der anderslautenden öffentlichen Mitteilung geführt, zitierte der Tagesspiegel.

In dem Betrugsverfahren ging es laut Tagesspiegel unter anderem um Forderungen einer Kölner Bierpongbar in Höhe von 8.500 Euro. Die Ermittlungen wegen Betrugs seien inzwischen eingestellt worden, aber nicht, weil die Vorwürfe haltlos seien, sondern wegen Paragraf 154 der Strafprozessordnung, berichtet der Tagesspiegel.

Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn gegen den Beschuldigten auch noch in anderen Taten ermittelt wird. „Demzufolge liegen gegen Kaiser noch härtere Vorwürfe im Raum“ schreibt Julius Geiler im Tagesspiegel. Wichtig ist: Es handelt sich bislang um einen Anfangsverdacht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

  • informationsspiegel

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