Journalist und Menschenrechtsaktivist: Kreml-Kritiker droht Haftstrafe

Es gibt sie noch – russische Oppositionelle, die in Russland geblieben sind und versuchen, dem Regime von Wladimir Putin die Stirn zu bieten. Einer ist Lew Schlosberg. Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in Pskow den 62-Jährigen zu 420 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Schlosberg, der seit Juni 2023 als „ausländischer Agent“ geführt wird, soll gegen gesetzliche Auflagen verstoßen und Beiträge in den sozialen Netzwerken nicht entsprechend gekennzeichnet haben. Der Journalist und Menschenrechtsaktivist wies die Vorwürfe zurück.

Schlosberg ist in Pskow, im Nordwesten Russlands geboren und aufgewachsen. An der dortigen pädagogischen Hochschule schloss er ein Geschichtsstudium ab. Zunächst arbeitete er als Erzieher und Lehrer. 1990 gründete er das soziale Zentrum Wozroschdenie (Wiedergeburt), das er bis 2015 leitete. Die Organisation konzentrierte sich vor allem auf Bildung, Forschung und Menschenrechtsarbeit, um zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. 2017 machten die Behörden Wozroschdenie dicht.

Der Beginn von Schlosbergs politischer Laufbahn datiert auf das Jahr 1994. Da trat er der sozialliberalen Partei Jabloko bei, die es immer noch wagt, den Staat zu kritisieren. Zweimal saß Schlosberg für Jabloko als Abgeordneter in der Pskower Regionalversammlung. 2015 wurde ihm sein Mandat entzogen. Zur Begründung hieß es, Schlosbergs Beteiligung an einem Gerichtsverfahren (eine Anfechtungsklage gegen den Status „ausländischer Agent“ der NGO Wozroschdenie) sei nicht mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter vereinbar. 2021 durfte Schloßberg weder bei den Wahlen zur Pskower Regionalversammlung noch zur Duma antreten – wegen Zugehörigkeit zu einer extremistischen Organisation, wie es hieß.

Publizistisch tätig war Schlosberg von 2001 bis 2015 bei der Zeitung Pskowskaja Gubernja (Gouvernement Pskow) und das in verschiedenen Funktionen. Landesweite Aufmerksamkeit erregte eine Veröffentlichung vom 25. August 2014. Darin ging es um den Tod zweier russischer Vertragssoldaten nahe der ostukrainischen Stadt Luhansk. Damals behauptete der Kreml, russische Streitkräfte kämpften nicht in der Ukraine.

Vergleiche mit der Stalin-Zeit

Was Moskaus Krieg in der Ukraine angeht, so sind Schlosbergs Positionen ambivalent. Im Herbst 2022 half er dabei, Ukrai­ne­r*in­nen mit warmen Essen zu versorgen, die auf der Flucht waren und nach Estland weiterreisen wollten, aber von Mit­ar­bei­te­r*in­nen des russischen KGB daran gehindert wurden. Immer wieder setzte er sich für ein Ende der Kampfhandlungen ein – sprach im Exil lebenden Kreml-Kritiker*innen jedoch das Recht ab, für die Menschen in Russland zu sprechen. Im November 2024 erklärte er, dass die Ukraine, die von Russland angegriffen worden sei, nicht als Opfer betrachtet werden könne, da sie weiter Widerstand leiste.

Gegen Schlosberg ist noch ein weiteres Strafverfahren anhängig. Im Oktober 2025 wurde er vorübergehend festgenommen und mit Hausarrest belegt. Das ging mit Hausdurchsuchungen sowie der Beschlagnahmung von Technik und persönlichen Gegenständen einher. Der Vorwurf lautet auf Diskreditierung der russischen Armee. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft.

In seinem letzten Statement vor Gericht kündigte Schlosberg an, Russland nicht verlassen zu wollen. Die Gesetze über „ausländische Agenten“ verglich mit er mit den Reperessionspraktiken der Stalin-Zeit. „Solange in unserem Land keine Freiheit, kein Recht und kein Frieden herrschen, wird die Zukunft nicht in unser Land zurückkehren.“

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