Kommunalwahl in Bayern: Videobeweis zeigt klare Schwalbe der AfD

Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft ein Ermittlungsverfahren gegen den 70-jährigen AfD-Politiker Michael Maurer. Der hat mutmaßlich fälschlich Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Ge­gen­de­mons­tran­t*in­nen gestellt. Ein Video hatte nach seinen Anschuldigungen das Gegenteil seiner Darstellung nahegelegt.

Auf taz-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit: „Der AfD-Bürgermeisterkandidat ist noch gestern bei der Polizei erschienen, hat das Video des Vorfalls in Augenschein genommen und festgestellt, dass er nicht geschlagen wurde. Entsprechend hält er den Vorwurf der Körperverletzung nicht mehr aufrecht.“

Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen nach einem Anfangsverdacht auf „gefährliche Körperverletzung“ an, es würden mehrere Videoaufnahmen ausgewertet und Zeugen vernommen. Die Abteilung für politische Straftaten werde den Fall anschließend umfassend prüfen – das gelte auch für die Frage, „ob gegen einzelne Verfahrensbeteiligte ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat einzuleiten ist“, so die Staatsanwaltschaft.

Damit dürfte vor allem der 70-jährige Maurer gemeint sein, der bei den bayerischen Kommunalwahlen in Rott als Bürgermeisterkandidat antritt. Mittlerweile prüfe man Straftatbestände in alle Richtungen, hieß es auch von der Polizei.

Videobeweis: Schwalbe

Das Video vom eher harmlosen Gerangel in Rosenheim war zuvor viral gegangen – auch weil die extrem rechte AfD sich zuvor auf Social Media großflächig als Opfer angeblich brutaler „linksextremer Angriffe“ inszeniert hatte. Bundesweit verbreiteten AfD-Politiker und rechtsextreme Accounts die Legende, in Rosenheim sei ein 70-jähriger AfD-Bürgermeisterkandidat an einem Wahlkampfstand von mehreren Jugendlichen angegriffen worden.

Entsprechendes hatte ihre lokalen Vertreter auch der dortigen Polizei erzählt, die das offenbar ohne weitere Aufklärung öffentlich verbreitete und ein Ermittlungsverfahren wegen „gefährlicher Körperverletzung“ einleitete. Die Polizei berichtete in einer von vielen Medien aufgegriffenen Polizeimeldung unter der Überschrift „Körperverletzung an Infostand der AfD Rosenheim“ entlang der AfD-Version.

Darin heißt es etwa: „Wie die aktuellen Ermittlungen anhand von Schilderungen ergeben, gingen drei Personen, auf einen 70-jährigen Mann aus Griesstätt körperlich los. … Er stürzte dabei in der Folge zu Boden und soll vom 18-Jährigen aus München in den Unterkörperbereich mit den Füßen getreten worden sein.“ Die Polizei habe ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet gegen „drei Heranwachsende“, die sie einer „linken Gruppierung“ zuordnete. Auch die Deutsche Presse-Agentur dpa griff den Vorfall ohne zusätzliche Einordnung auf – woraufhin die unbelegten Behauptungen sich auf zahlreichen News-Websites wiederfanden.

Für Aufklärung sorgte immerhin das kurz darauf auftauchende Video: Es zeigt eben nicht mehr als ein Tauziehen und Gerangel um ein Banner, im Zuge dessen der besagte 70-Jährige sich selbst ins Getümmel begibt und daraufhin tatsächlich hinfällt oder sich fallen lässt. Keine Spur von gefährlicher Körperverletzung, der Videobeweis legt eher eine Schwalbe nahe.

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Auf dem Video ist auch zu erkennen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart zerrt wie weitere AfD-Leute an dem Banner, rangelt fleißig mit und tritt auf die Fahne. Als sein Parteifreund hinfällt, zückt er sein Handy, anstatt dem 70-Jährigen hochzuhelfen. Später kursieren offenbar seine Fotos: Sie zeigen Maurer mit schmerzverzerrtem Gesicht am Boden liegend, während er sich das Knie hält. Der 70-Jährige erstattete danach Anzeige und begab sich nach seinem Sturz ambulant ins Krankenhaus.

Tauziehen um Banner

Tatsächlich wies das „Offene Antifaschistische Plenum Rosenheim“ die Vorwürfe zurück. Seine Darstellung deckt sich mit dem Video: Fünf Demonstrierende hätten sich vor dem AfD-Stand versammelt und gegen diesen protestiert. Es habe ein Gerangel um ihr Spruchbanner gegeben. Sie seien selbst geschubst und beleidigt worden und hätten den am Boden liegenden AfD-Mann sogar noch gefragt, wie es ihm gehe.

Auch die kommunale Linken-Kandidatin für den Kreistag, Khando Ronge, war vor Ort und erklärte, dass es ein „Tauziehen“ um ein Banner gegeben habe – die AfD-Leute hätten versucht, den Demonstrierenden ein Plakat zu entreißen, sie sei selbst von einem AfD-Politiker geschubst worden.

Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD sich derart als Opfer inszeniert. Umso erstaunlicher ist es, dass sie es immer wieder mit verzerrten Darstellungen in Polizeimeldungen und Medien schafft.

Besonders frappierend war das nach dem Gerangel von Rosenheim im Münchner Merkur. Dort behauptete der AfD-Kandidat, dass er Abstand von der Szene gesucht habe und eingekreist worden sei. Seine überzogenen Darstellungen schafften es in einen ausgedachten szenischen Einstieg für den Artikel:

„Ein Schlag von der Seite zwischen die Beine. Ein Sturz vornüber aufs Kopfsteinpflaster. Ein stechender Schmerz im Knie. Fußtritte gegen die Beine und den Oberkörper. Michael Maurer hat vor Schmerzen geschrien – und kann nicht fassen, was er am Samstag (28. Februar) auf dem Max-Josefs-Platz erlebt hat.“

Woraufhin das Blatt Maurer breit zitierte: „Ich bekam Tritte zwischen die Beine, stürzte nach vorn, habe mich mit den Händen abgestützt, damit ich nicht aufs Gesicht falle, schlug aber voll mit dem Knie auf dem Kopfsteinpflaster auf und spürte einen heftigen, stechenden Schmerz im Knie.“ Er sei zu 50 Prozent schwerbehindert und müsse noch immer zittern, wenn er an die Szene denke, behauptete er.

Mittlerweile hat die Zeitung ihren Bericht korrigiert, ebenso wie die meisten anderen News-Websites.

Kehrtwende von der Kehrtwende

Die Polizei Rosenheim antwortete auf taz-Anfrage, dass man die Öffentlichkeitsarbeit intern aufarbeiten und nachbesprechen wolle. Man habe zwar in der Mitteilung darauf geachtet, „die geschilderten Abläufe auf Grundlage der vorliegenden Aussagen darzustellen und dies auch entsprechend kenntlich zu machen“.

Gleichwohl könne man nachvollziehen, „dass aufgrund der gewählten Formulierungen – obwohl bewusst auf den Konjunktiv geachtet wurde – der Eindruck entstanden sein könnte, es handele sich um gesicherte Tatsachen und nicht um eine Darstellung auf Basis von Schilderungen“. Intern wolle man erneut dafür sensibilisieren, wie künftig klarer zwischen bestätigten Fakten und wiedergegebenen Angaben unterschieden werden kann.

Gelernt hat unterdessen auch der AfD-Bürgermeisterkandidat Maurer etwas: Dass er sich mit einer falschen Verdächtigung strafbar macht, war ihm offenbar neu. Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft der taz geantwortet hatte, dass der 70-Jährige nach Sichtung des Videos auf der Polizeiwache am Dienstag seine Anzeige zurückziehen wolle, gibt es eine neue Wendung.

Nun will Maurer doch an seiner Anzeige festhalten, wie es von der Staatsanwaltschaft nun heißt: „Laut telefonischer Auskunft der polizeilichen Sachbearbeiterin hat sich der AfD-Bürgermeisterkandidat zwischenzeitlich anwaltlich beraten lassen und danach erklärt, dass er den Strafantrag aufrechterhalten wolle. Im gestrigen Gespräch mit der Sachbearbeiterin hat er eine Rücknahme des Strafantrags angekündigt, aber noch keine Rücknahme selbst erklärt.“

Wie es zu dieser Kehrtwende von der Kehrtwende kam, erklärt Maurer nicht. Die AfD Rosenheim und ihr Kandidat antworteten auf taz-Anfrage bislang nicht.

  • informationsspiegel

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