Mieten in Berlin: Kein Geiz bei den Wuchermieten

W er in Berlin das Gefühl hat, beim Mietpreis übers Ohr gehauen zu werden, hat meistens recht. Wobei das Wörtchen „meistens“ viel zu milde ist für das, was die landeseigene Mietprüfstelle jetzt verkündet hat. Die Einrichtung, seit vergangenem April aktiv, hat bis Dezember 339 Mietverträge durchgecheckt. Ihr Ergebnis: In 94 Prozent der Fälle verlangten die Vermieter rechtswidrig hohe Mieten. Zwei Drittel waren sogar dermaßen überteuert, dass es wohl eine Straftat darstellt.

94 Prozent: Es klingt völlig übertrieben, ist auf dem entfesselten Berliner Wohnungsmarkt aber Realität. Klar, an die Prüfstelle wenden sich vor allem Mieter*innen, die schon ahnen, dass etwas nicht stimmt. Aber das Ausmaß der Preistreiberei ist erschreckend.

Die Frage ist nur: Hat das Konsequenzen? Denn auch wenn der Berliner Senat jetzt selbst ermittelt hat, was die Menschen in der Stadt seit Langem erleben, ist das Problem ja eigentlich bekannt – und gut dokumentiert. Die bundesweite Mietwucher-App der Linken hat allein in Berlin bislang 70.000 Verdachtsfälle zutage gefördert – bei 100.000 Einsendungen.

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Aber der Weg für Mie­te­r*in­nen zu ihrem Recht ist weit – und eine Zumutung. Die Probleme fangen schon bei der Mietpreisbremse an. Die greift, wenn die Miete mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Aber sie gilt nur für Neuvermietungen, erlaubt viele Ausnahmen, und die Mie­te­r*in­nen müssen sie selbst einklagen – was sich viele nicht trauen, die gerade erst die lang ersehnte Wohnung bezogen haben. Bei Erfolg steht den Mie­te­r*in­nen eine Absenkung der Miete und die Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes zu – der Vermieter muss trotz Rechtsbruchs nichts befürchten.

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Das deutlich schärfere Schwert

Da könnte der Mietwucher-Paragraf aus dem Wirtschaftsstrafgesetz das deutlich schärfere Schwert sein. Der betrifft Mieten, die um mindestens 20 Prozent überteuert sind. Weil es sich dabei um öffentliches Recht handelt, können die Wohnungsämter selbst tätig werden. Und es handelt sich, je nach Höhe der Überschreitung, um eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat. Wird hier also rechtskräftig entschieden, müssen die Vermieter nicht nur die Miete senken und Geld zurückzahlen. Sie müssen sich auch auf ein saftiges Bußgeld gefasst machen.

Die Sache hat nur einen Haken: Laut Mietwucher-Paragraf müssen Mie­te­r*in­nen nachweisen, dass der Vermieter eine durch die Wohnungsnot bedingte Zwangslage „ausgenutzt“ hat. Das stellt eine riesige Hürde dar für die Betroffenen, die ihre fruchtlose Wohnungssuche akribisch dokumentieren müssen. Aber auch den Ämtern macht sie viel Arbeit: Wohnungen müssen ausgemessen werden, der Schriftverkehr mit dem Vermieter, bis ein Bußgeldbescheid verschickt wird, gegen den der Vermieter Widerspruch einlegen kann.

Das alles dauert im Schnitt ein ganzes Jahr – und bislang gibt es nur wenige Fälle, in denen tatsächlich eine Entscheidung zugunsten der Mie­te­r*in­nen gefallen ist. Dabei müsste klar sein: Der Berliner Wohnungsmarkt ist eine einzige Zwangslage für alle, die nicht üppig verdienen. Nicht nur Wuchermieten, auch andere Tricks machen den Menschen das Leben schwer: horrende Abschlagszahlungen, Befristungen, Eigenbedarfskündigungen. Wer in dem Wahnsinn eine nur irgendwie bezahlbare Wohnung findet, sagt nicht nein. Es gibt praktisch keine Wahlfreiheit.

Damit der Mietwucher-Paragraf in dieser Gemengelage seine Wucht entfalten kann und zu einer echten Drohkulisse für Miethaie wird, dürfen die Ämter mit der Flut an Meldungen nicht allein gelassen werden. Und der Bundestag muss dringend die unsinnige Regelung zur „Zwangslage“ aus dem Gesetz streichen.

  • informationsspiegel

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