Neue Empfehlung der KEF-Kommission: Rundfunkbeitrag soll später und flacher steigen

Der Rundfunkbeitrag soll später und nicht so stark erhöht werden wie bisher empfohlen. Die zuständige Kommission veröffentlichte an diesem Freitag eine neue Empfehlung. Statt einer Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 auf 18,94 Euro pro Monat hält die Kommission nun eine Erhöhung von 18,64 Euro pro Monat ab Januar 2027 für notwendig. Das sind 30 Cent weniger als geplant, zwei Jahre später als geplant.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die Rich­te­r:in­nen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss.

Im ersten Schritt melden die Sender dabei ihren Bedarf an. Im zweiten Schritt wird dieser Bedarf durch eine unabhängige Expertenkommission streng geprüft (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF). Die KEF-Empfehlung müssen die Bundesländer dann umsetzen. Kritik an der Struktur der Sender oder am Inhalt der Programme darf bei der Beitragsfestsetzung keine Rolle spielen. Sie können nur aus sozialpolitischen Gründen abweichen, wenn sie glauben, die Beitragserhöhung überlaste die Bürger:innen.

Seit 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro. Normalerweise wird der Rundfunkbeitrag alle vier Jahre erhöht. Die KEF empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 auf 18,94 Euro. Die Bundesländer lehnten die Erhöhung jedoch aus grundsätzlichen Gründen ab. Sie finden, die Sender sollen mehr sparen. Deshalb verzichteten die Länder auf die Erhöhung. Und entgegen der ursprünglichen KEF-Empfehlung beträgt der Rundfunkbeitrag heute immer noch 18,36 Euro.

Je mehr Leute zahlen, desto niedriger ist die Höhe des Beitrags

Gegen die Untätigkeit der Länder haben ARD und ZDF im November 2024 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zunächst sah es nach einem sicheren Sieg der Sender aus, da die Länder ja keine zulässigen Gründe für ihre Weigerung angaben. Das Bundesverfassungsgericht hatte eigentlich eine Entscheidung für 2025 angekündigt, dies aber nicht eingehalten. Vielleicht hatten die Rich­te­r:in­nen ja einen Tipp bekommen, dass sich die Arbeit nicht lohne.

Denn nach der neuen KEF-Empfehlung sieht alles wieder anders aus. Die Länder müssen den Rundfunkbeitrag nun erst zum Januar 2027 erhöhen, also haben sie bisher gar nichts versäumt. Wenn ARD und ZDF ihre Klage nicht selbst zurückziehen, wird sie vermutlich mangels Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig abgelehnt.

Wie aber kommt die KEF zu ihrer neuen Empfehlung? Die KEF geht davon aus, dass die Einnahmen der Sender steigen, vor allem weil es mehr beitragspflichtige Haushalte gibt. Laut KEF ermöglicht schon eine Zunahme der beitragspflichtigen Wohnungen um 1 Prozent eine Verringerung der Beitragshöhe um 20 Cent. Je mehr Leute Beitrag zahlen, desto niedriger ist bei gleichem Finanzbedarf die Höhe des Beitrags.

Dagegen bliebt der Finanzbedarf der Sender gegenüber der Empfehlung von Februar 2024 unverändert. Auch der neue Reform-Staatsvertrag, mit dem die Länder dem öffentlichen Rundfunk einen Sparkurs verordneten, hat laut KEF noch keine Wirkung entfaltet. Die KEF rechnet damit, dass es dadurch erst ab 2029 zu Einsparungen kommen werde.

Die KEF überprüft turnusgemäß nach zwei Jahren in einem Zwischenbericht, ob ihre Annahmen eingetroffen sind. Dass sie in einem Zwischenbericht ihre Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrags absenkt, das hat es wohl noch nie gegeben.

  • informationsspiegel

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