Neuer AfD-Verbotsantrag?: Ein Verfahren mit eigenem Wert

Ja, ein Verbotsantrag gegen die AfD wird im neuen Bundestag schwerer. Aber selbst ein Nein des Verfassungsgerichts hätte positive Effekte.

D er Antrag auf ein AfD-Verbot wird erst wieder im neuen Bundestag ein Thema, das haben die Initiatoren angekündigt. Aber ist es nach dem Wahlerfolg der Rechtsextremen nicht zu spät? Sicher, die AfD wird in der nächsten Legislatur­perio­de die zweitstärkste Fraktion bilden, sie hat fast alle Direktmandate in Ostdeutschland gewonnen und liegt bundesweit stabil über 20 Prozent. Damit darf aber nicht gelten: too big to be verfassungsfeindlich.

Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 im erfolglosen NPD-Verbotsverfahren verlangt, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern auch durch ihre Größe und Bedeutung eine Chance haben muss, sie umzusetzen. Das ist bei der AfD der Fall, die kurz davor steht, gerade dort Regierungsverantwortung zu bekommen, wo sie vom Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, in Sachsen-Anhalt zum Beispiel. Parteienverbote stehen ja gerade deshalb im Grundgesetz, weil in Deutschland mit der NSDAP 1933 schon einmal eine Partei auf legalem Wege an die Macht gekommen ist, um die Verfassung abzuschaffen.

Ein Verbotsverfahren würde sicher für Empörung ihrer Anhänger sorgen. Aber soll man es deshalb bleiben lassen? Nein, denn schon ein – sicher langwieriges – Verfahren könnte die Partei verändern und die wenigen, vergleichsweise gemäßigten Kräfte stärken. Dann wäre sie immer noch nicht ideologisch besenrein, aber zumindest könnten Hass und Hetze aus ihren Reihen gebändigt werden.

Und selbst wenn das Verfahren beim Verfassungsgericht am Ende nicht mit einem Verbot endet, so könnten ihre verfassungsfeindlichen Ziele höchstrichterlich festgestellt werden. Etwa weil die Partei à la Trump Politik über das Recht stellen will. Dann wäre es möglich, die AfD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Es ist nicht ohne Risiko. Deshalb ist es klug, mit einem neuen Antrag zu warten, bis der Verfassungsschutz sein lange angekündigtes Gutachten veröffentlicht. Man darf aber nicht damit warten, bis die AfD in ersten Ländern an der Macht ist. Dann ist es wirklich zu spät.

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