Reform der privaten Altersvorsorge: Bye-bye, Riester-Rente!

Für die private Altersvorsorge beginnt eine neue Ära. Die ungeliebte Riester-Rente wird abgeschafft, die staatliche Förderung neu geregelt. Die entscheidende Änderung, die der Bundestag am Freitag voraussichtlich beschließt: Künftig wird auch der Staat als Anbieter dieser Verträge auftreten.

Der Hintergrund: 2002 hat die damalige rot-grüne Regierung die Rente teilprivatisiert. Einerseits wurde das Niveau künftiger Renten gesenkt. Andererseits begann die staatliche Förderung der privaten Altervorsorge – die Riester-Rente wurde eingeführt, benannt nach dem damaligen Arbeitsminister der SPD, Walter Riester. Der Staat fördert seitdem private Rentenverträge mit Zulagen. Erklärtes Ziel war, dass die Beschäftigten die Chance bekommen sollten, von den Erträgen an den Kapitalmärkten zu profitieren.

Doch die Riester-Rente gilt als gescheitert. Noch immer gibt es Millionen aktive Verträge, aber viele ruhen oder wurden gekündigt. Denn Riester-Renten sind für Kun­d:in­nen nicht rentabel. Finanzdienstleister ziehen von den Beiträgen und Zulagen viel Geld für Verwaltung und Vertrieb ab. Im Schnitt bleiben 35 bis 45 Prozent des eingezahlten Geldes zunächst beim Anbieter hängen, zeigt eine Studie der Organisation Finanzwende.

Bei der Riester-Rente müssen die Anbieter garantieren, dass bei Rentenantritt mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Wenn dann tatsächlich nicht mehr Kapital da ist, ist das angesichts der Inflation immer noch ein Verlust. Aber: Die Anbieter, nicht die Kund:innen, tragen das Kapitalmarktrisiko. Die bisherigen Riester-Verträge laufen weiter. Es soll aber die Möglichkeit geben, in das neue System zu wechseln.

Trotz der Rentenlücken hat heute nur jeder dritte Beschäftigte eine zusätzliche Altersvorsorge, bei den Erwerbstätigen mit geringen Einkommen nicht einmal je­de:r zweite. Damit mehr Bür­ge­r:in­nen einen Vertrag abschließen, haben Union und SPD die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Sie werde „vom Kopf auf die Füße“ gestellt, sagte die SPD-Abgeordnete Frauke Heilgenstadt. Die Reform soll 2027 in Kraft treten.

Förderung unabhängig vom Einkommen

Ein großer Unterschied zur jetzigen Regelung: In Zukunft hängt es nicht mehr vom Einkommen ab, wie viel der Staat zuschießt. Bei der Riester-Rente erhalten Spare­r:in­nen die vollen Zulagen, wenn sie 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens in den Vertrag stecken. Künftig bezuschusst der Staat die private Altersvorsorge unabhängig vom Einkommen. Bis zu einem Betrag von 360 Euro gibt es 50 Cent je Euro, ab 361 bis 1.800 Euro 25 Cent. Die maximale Zulage liegt laut CDU-Haushaltspolitiker Carsten Brodesser bei 540 Euro im Jahr. Einen Kinderzuschlag von 300 Euro im Jahr gibt es, wenn Spare­r:in­nen ebenfalls mindestens 300 Euro im Jahr in den Vertrag stecken.

Die Änderung der Förderungslogik stößt auf Kritik der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Sie sei eine „Verschlimmbesserung“, sagte Florian Blank, Rentenexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Stiftung. „Die öffentlich geförderte private Vorsorge hat sich in der bisherigen Form als Irrweg erwiesen.“ Aber bislang hätten Beschäftigte mit geringem Einkommen besonders profitiert. Das ändere die Regierung jetzt. „Wer hat, dem wird gegeben“, kritisiert er. Blank fordert stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rente.

Staat wird selbst Anbieter

Ein Paradigmenwechsel ist, dass der Staat neben privaten Unternehmen zum Anbieter der privaten Altervorsorge wird. Träger könnte zum Beispiel die Bundesbank sein. Details stehen noch nicht fest. Vorgesehen ist der Aufbau eines öffentlichen Altersvorsorgedepots. Garantien für den Erhalt von Sparbetrag und Förderung sind nicht vorgesehen, das Kapitalmarktrisiko tragen also die Kund:innen. Sie können aber zwischen verschiedenen Risikoklassen wählen.

Die Kosten der Verträge dürfen nicht höher sein als 1 Prozent der Beiträge inklusive Förderung. Ursprünglich sollte die Deckelung höher liegen, nach Kritik von Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen wurde der Satz gesenkt. Vergleichbare Projekte wie der schwedische Pensionsfonds kommen allerdings mit 0,1 Prozent aus. Und: Der Kostendeckel gilt nur für das Standardprodukt. Banken und Versicherer können weiter Verträge mit höheren Kosten verkaufen.

Trotzdem ist die Finanzbranche mit der Reform nicht zufrieden. „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen“, kritisierte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft. „Wenn der Staat Regeln setzt und gleichzeitig mit einem eigenen ‌Standardprodukt auf dem Markt präsent ‌ist, entsteht ein unauflösbarer Zielkonflikt.“ Die Versicherer begrüßen die Abkehr von den Garantievorgaben für geförderte Altersvorsorgeverträge.

Verbraucherschützer und Grüne sind für die Reform

Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen dagegen begrüßen die Einführung eines Standardprodukts. Die Reform sei ein Meilenstein, sagt Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands und frühere grüne Berliner Wirtschaftssenatorin. „Endlich wird es ein Standardprodukt für alle geben, das kostengünstig und renditestark sein soll“, sagte sie. „Ab jetzt muss es bei der Umsetzung darum gehen, das neue Standardprodukt und den Zugang dazu so verbraucherfreundlich wie möglich zu machen.“

Auch die Grünen finden die Neuregelung gut. Sie beanspruchen das Copyright dafür. Die Koalition habe „sich offensichtlich an unserem grünen Vorschlag eines Bürgerfonds orientiert“, so der grüne Finanzpolitiker Stefan Schmidt. Nach ihren Vorstellungen sollten jedoch alle Bür­ge­r:in­nen automatisch einbezogen werden, aber das Recht haben, den Vertrag zu beenden.

  • informationsspiegel

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