Repressives Gesetz in Russland: Die neuen Rechtlosen

I n der sowjetischen Literatur der 1920er und 1930er Jahre begegnet man häufig dem Begriff „Lischenez“ (der Rechtlose). Das Wort hatte einen satirischen Unterton und bezeichnete Menschen aus der „alten Welt“, Überbleibsel einer nach Mottenkugeln riechenden Vergangenheit, die nicht in das neue sowjetische Leben passten.

Daran gab es aber nichts Komisches. Es ging um Millionen Menschen, denen nach der Verfassung von 1918 die Bürgerrechte entzogen wurden. Diese Diskriminierung blieb bis 1936 bestehen und betraf über 10 Prozent der Bevölkerung.

Die Kategorie der „Rechtlosen“ war weit gefasst. Sie reichte von ehemaligen Beamten, Adligen und Geistlichen bis hin zu kleinen „Ausbeutern“, die lediglich einen einzigen Lohnarbeiter beschäftigten. Selbst ein einfacher Bauer konnte zum „Lischenez“ erklärt werden, wenn er während der Ernte eine Hilfskraft anstellte. Der Entzug der Rechte beschränkte sich nicht auf das Wahlrecht. Er wirkte sich auf fast alle Lebensbereiche aus.

Irina Scherbakowa

76, ist Mitgründerin der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial. Seit 2022 lebt sie im Exil in Deutschland. In der taz schreibt sie die Kolumne „Unendliche Geschichte“.

„Lischenzy“ hatten keinen Anspruch auf Rente und konnten keiner Gewerkschaft beitreten. Sie erhielten den niedrigsten Lohn; Lebensmittelkarten wurden ihnen verweigert. Für sie galten höhere Steuern. Sie konnten aus ihren Wohnungen ausgewiesen werden und verloren häufig das Recht, in Moskau oder Leningrad zu leben. Ein Hochschulstudium blieb ihnen verwehrt. Diese Diskriminierung traf auch ihre Kinder.

Den Staat vor „Schurken schützen“

Zwar gewährte die neue Verfassung von 1937 allen Bürgern der UdSSR wieder das Wahlrecht, dennoch blieb in den Personalfragebögen bis 1961 die Frage: „Wurde Ihnen jemals das Wahlrecht entzogen? Wenn ja, wann und aus welchem Grund?“ Und als 1937 der Große Terror begann, dem 1,6 Millionen Menschen zum Opfer fielen, befanden sich unter ihnen zahlreiche ehemalige „Lischenzy“.

Hundert Jahre später greift die Staatsduma auf diese Praktiken zurück. Zu den neuen „Rechtlosen“ erklärt sie jene Menschen, die ihr Vorsitzender Wolodin als „Verräter“ und „Verbrecher“ bezeichnete – politische Emigranten, die Russland verlassen haben, darunter solche, die das Justizministerium in das Register der sogenannten „ausländischen Agenten“ aufgenommen hat.

Unter dem Beifall der Abgeordneten erklärte Wolodin, das Gesetz, das diesen Menschen sämtliche Rechte entziehe, müsse „angesichts der militärischen Spezialoperation“ verabschiedet werden. Es sei „eine wichtige Entscheidung, die es uns ermöglicht, den Staat vor diesen Schurken zu schützen, die das Land verlassen haben und von dort aus weiterhin Schaden anrichten“.

Verstärkte Suche nach inneren und äußeren Feinden

Nach dem geltenden Gesetz über „ausländische Agenten“ dürfen die Betroffenen weder kandidieren noch an Bildungs- oder Aufklärungsarbeit teilnehmen; ihre finanziellen Aktivitäten unterliegen staatlicher Kontrolle. Mit den verabschiedeten Änderungen kommt die weitreichendste Einschränkung der Rechte politischer Emigranten hinzu: Der russische Staat behält seine Jurisdiktion über die Betroffenen, entzieht ihnen jedoch nahezu alle Rechte, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind.

Je schwieriger die Lage des Putin-Regimes wird, desto intensiver wird nach inneren und äußeren Feinden gesucht. Damit sich die Bevölkerung diese Feinde besser vorstellen kann, hat das Justizministerium auf seiner Website eine Ausstellung mit dem Titel „Schutz der Souveränität des russischen Staates. Geschichte und Gegenwart“ eingerichtet. Der letzte Abschnitt besteht aus Porträts der „ausländischen Agenten“. Zu sehen sind ihre Fotos mit Zitaten aus ihren „feindlichen“ Äußerungen. Unter ihnen sind bekannte russische Schriftsteller, Journalisten, Menschenrechtler, Juristen, Wissenschaftler und Nobelpreisträger.

Das ist tatsächlich nicht Putins Russland.

Irina Scherbakowa ist Vorsitzende der Organisation Zukunft Memorial.

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