Sächsisches Innenministerium: Gleichstellungsposten auf der Kippe

Berlin taz | Das sächsische Innenministerium erwägt, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen. In einem Papier, das der taz vorliegt, führt das Ministerium 66 „Vorschläge für Gesetzesänderungen“ aus, um die Kommunen des Landes zu entlasten. Die Vorschläge 2 und 3 lauten: „Pflichten zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten reduzieren bzw. streichen.“

Zudem hält es das Ministerium unter Armin Schuster (CDU) für möglich, die kommunalen Dienststellen „generell vom Geltungs­bereich des Sächsischen Gleich­stellungsgesetzes“ auszunehmen. Die Begründung: In allen kommunalen Verwaltungen seien mehr Frauen tätig als Männer. Ein „Verzicht auf Gleichstellungspläne“ scheint dem Ministerium deshalb eine Option.

Hintergrund ist der Koalitionsvertrag von CDU und SPD, der die Schaffung eines „Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung“ vorsieht. „Wir wollen die Kommunen langfristig und nachhaltig entlasten“, heißt es im Vertrag. So sollen etwa „Gemeinden mehr Ermessensspielräume für ihre Entscheidungen erhalten“. Zudem wolle man die „Veränderung inhaltlicher Anforderungen“ prüfen. Eingesetzt werden soll dazu eine Reformkommission, die sich mit Vorschlägen beschäftigen soll. Die liegen nun offenbar vor.

Sozialministerium verweist aufs Grundgesetz

Nach Informationen des SPD-geführten Sächsischen Sozialministeriums, das für Gleichstellung zuständig ist, gibt es in Sachsen derzeit 41 hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Kommunen mit mehr als 17.000 Einwohnern sowie Landkreise müssen solche Stellen hauptamtlich besetzen. Jede Kommune mit weniger als 17.000 Ein­woh­ne­r*in­nen muss laut Gesetz ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

Der Verfassungsauftrag zur Herstellung von Gleichberechtigung in Artikel 3 Grundgesetz bestimme, so die Pressestelle des Sozialministeriums auf Anfrage der taz, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördere und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirke. Gleichstellungsbeauftragte spielten eine Schlüsselrolle dabei, diesem Auftrag nachzukommen. Die Vorschrift verbiete hingegen staatliche Untätigkeit. Man spreche sich unter anderem deshalb „klar gegen eine Abschaffung“ der Gleichstellungsbeauftragten aus.

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Diesem Unsinn stellen wir uns entschieden entgegen

Daniela Kolbe, Vizechefin des Deutschen ­Gewerkschaftsbunds Sachsen

„Die Forderung, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen, ist starker Tobak“, sagte auch die Vizechefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds Sachsen, Daniela Kolbe. Zwar sei eine Entlastung der Kommunen notwendig. Hier aber werde versucht, „bestehende Standards abzubauen“. Unter dem „Deckmäntelchen des Bürokratieabbaus“ sollten bewährte Strukturen geschleift werden. „Diesem Unsinn stellen wir uns entschieden entgegen“, so der DGB.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG) Sachsens schreibt in einem Brief an das Innenministerium, die Gleichstellungs­beauftragten seien „keine Verhandlungsmasse für Kosteneinsparungen in den Kommunen“. Setze Sachsen die Vorschläge um, falle das Land „hinter den gleichstellungspolitischen Stand aller Bundesländer“ zurück.

Der Koalitionsvertrag betone zwar die Entlastung der Kommunen, sehe aber Gleichstellung als „tragende Säule“ des gesellschaftlichen Zusammenhalts: „Wir setzen uns für eine moderne Gleichstellungspolitik ein, die die Vielfalt von Lebensentwürfen berücksichtigt“, heißt es dort. Die jetzigen Vorschläge, so die LAG, seien insofern eine „Missachtung des Koalitionsvertrags“.

Das Sächsische Innenministerium schreibt auf verschiedene Fragen der taz nur: „In der gegenwärtigen frühen Phase“ der Erarbeitung des Gesetzes zur Entlastung der Kommunen werde eine Vielzahl verschiedener Ideen auch aufgrund kommunaler Vorschläge erwogen. Es gehe darum, Regelungen zu identifizieren, die nicht mehr zentral aus Dresden festgelegt werden müssten, sondern vor Ort eigenständig entschieden werden könnten.

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