Schweigegeldprozess gegen Donald Trump: Richter verschiebt Urteilsverkündung

Washington taz | Die bevorstehende Urteilsverkündung im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies gab ein New Yorker Gericht am Dienstag (Ortszeit) in einer kurzen Mitteilung bekannt.

Eine Begründung für die Aufhebung des für den 26. November angesetzten Termins blieb das Gericht allerdings schuldig. Nach dem Wahlsieg von Trump vor zwei Wochen ist der vorsitzende Richter derzeit damit beschäftigt, herauszufinden, wie es im Fall weitergehen soll.

Eine Richtlinie des US-Justizministeriums besagt nämlich, dass ein Präsident während seiner Amtszeit weder angeklagt noch verurteilt werden kann. Hinzu kommt, dass der Oberste Gerichtshof der USA im Juli entschieden hatte, dass US-Präsidenten für ihre Amtshandlungen eine weitgefächerte Immunität besitzen.

Angeblich Amtshandlungen als Beweismittel aufgeführt

Trumps Anwaltsteam hatte nach der Supreme Court Entscheidung Einspruch im Fall eingelegt, da sie der Auffassung sind, dass während der Verhandlung auch Amtshandlungen als Beweismittel aufgeführt wurden, die am Ende zur Verurteilung des früheren und zukünftigen Präsidenten geführt haben.

Trump wurde von einer Jury im Mai in 34 Anklagepunkten der Dokumentenfälschung schuldig gesprochen. Er soll 2016 wissentlich Dokumente gefälscht haben, um damit eine Schweigegeldzahlung über 130.000 US-Dollar an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zu vertuschen. Er wollte laut Anklage damit verhindern, dass Daniels eine angebliche sexuelle Affäre mit ihm während des US-Wahlkampfs öffentlich macht.

Wie es im Fall nun weitergeht, ist ungewiss. Richter Juan Merchan kann entweder mit einer Urteilsverkündung voranpreschen, den Fall für die nächsten vier Jahre ruhen lassen oder den Fall komplett abschmettern. Sollte es zu einer Urteilsverkündung kommen, dann drohen dem 78-Jährigen bis zu vier Jahre Haft.

Die meisten Experten sind allerdings bereits vor seinem Wahlsieg davon ausgegangen, dass es dazu nicht kommen würde. Trump, der aktuell dabei ist, seine neue Regierung zu ernennen, beteuert weiterhin seine Unschuld im Fall. Er hat sowohl den Schweigegeldprozess in New York als auch eine Reihe weiterer Strafverfahren in der Vergangenheit immer wieder als eine politisch motivierte „Hexenjagd“ bezeichnet.

Weitere laufende Verfahren gegen Trump

Neben dem Schuldspruch in New York wurde Trump in drei weiteren Fällen angeklagt. Das US-Justizministerium erhob Anklage in zwei Fällen. In einem Fall geht es um Trumps Handhabung von Geheimakten und anderen Regierungsdokumenten nach seinem Amtsende. Der Zweite bezieht sich auf seinen Versuch, das Wahlergebnis im Jahr 2020 anzufechten und den damaligen Wahlsieg von Demokrat Joe Biden rückgängig zu machen.

Laut US-Medien ist das Justizministerium allerdings bereits dabei, beide Verfahren einzustellen. Sollten die Verfahren vor Trumps Amtsantritt am 20. Januar noch nicht eingestellt sein, dann hat dieser versprochen, Sonderermittler Jack Smith, der beide Anklagen leitet, zu feuern und das Ganze somit zu einem Ende zu bringen. Ein weiterer Fall im US-Bundesstaat Georgia, der sich ebenfalls auf Trumps Versuch bezieht, seine Wahlniederlage vor vier Jahren nicht anzuerkennen, durchläuft aktuell die sich langsam drehenden Mühlen des US-Justizsystems.

Der New Yorker Staatsanwalt Alvin Bragg hat bis zum Ende des Tages Zeit, um seine Empfehlung für den weiteren Verlauf im Schweigegeldprozess vor Gericht einzureichen. Wann Richter Merchan seine Entscheidung treffen wird, ist nicht bekannt.

  • informationsspiegel

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