Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord: Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten

Seine Taten habe der Angeklagte als egoistisch, ungehobelt und gefährlich beschrieben, sagt Richter Markus Koppenleitner, aber das sei noch verharmlosend. „Wir würden sie eher als hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend betrachten.“ Er spricht von „monströsen“ Taten, um die es in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht geht.

Der Saal ist voll, als nach siebzehn Verhandlungstagen das Urteil gegen Zhongyi J. fällt: Elf Jahre und drei Monate Haft, weil er seine Nachbarin, mit der er ein sexuelles Verhältnis hatte, monatelang immer wieder betäubt und dann vergewaltigt hat. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behält sich das Gericht vor. Dem 28-jährigen Studenten aus China muss seine Strafe erst übersetzt werden. Regungslos hört er dem Dolmetscher zu, der neben ihm auf der Anklagebank sitzt.

Zhongyi J. hat seine Taten im Laufe des Prozesses gestanden – wohl auch deshalb, weil die Beweislast erdrückend war. Er war Teil einer Telegram-Gruppe, in der sich acht Männer – überwiegend Chinesen, die in Deutschland leben – darüber austauschten, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen können.

Sie gaben sich Tipps, welche Medikamente man wie dosiert und verabreicht. Sie teilten Fotos und Videos ihrer Taten im Chat und feierten sich gegenseitig dafür. In der Gruppe kommunizierten die Männer mit einer Art Geheimsprache. Frauen waren für sie „Autos“, sich selbst nannten sie „Autofahrer“. Die Medikamente bezeichneten sie als „Öl“ oder „Sprit“. Wenn die Frauen betäubt vor ihnen lagen, nannten sie sie „tote Schweine“.

Die Chatgruppe war Ende 2024 aufgeflogen, nachdem ihr Administrator Dapeng Z. in Frankfurt am Main verhaftet wurde. Vier Mitgliedern der Chatgruppe wurde in den vergangenen Monaten vor deutschen Gerichten der Prozess gemacht. Richter Koppenleitner macht gleich zu Beginn der Urteilsverkündung deutlich, dass es sich bei dieser Chatgruppe nicht um einen Einzelfall handelt.

Parallelen zum Fall Pelicot

Der Fall erinnere stark an den Prozess der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem Ex-Mann über Jahre betäubt und anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten wurde. „Aber das ist kein französisches und kein chinesisches Phänomen, sondern auch in Deutschland und weltweit verbreitet“, sagt Richter Koppenleitner. Auf dem Handy von Zhongyi J. hätten sie Chatgruppen mit Tausenden von Männern gefunden, die sich darüber austauschen, wie man Frauen am besten betäubt. Die Franzosen hätten schon einen Begriff dafür: chemische Unterwerfung.

Für die Kammer sei es alles andere als ein leichter Prozess gewesen. „Wir betreten hier rechtliches Neuland“, sagt der Richter. Deshalb hätten sie so lange verhandelt, sich die Tatvideos immer wieder angeguckt. Es gebe weder eine Einschätzung vom Bundesgerichtshof, noch habe ein Schwurgericht einen solchen Fall je entscheiden müssen. Auch von bisherigen Prozessen zu K.-o.-Tropfen habe sich dieser Fall durch die vielen Beweisvideos unterschieden, erklärt der Richter. Ohne Beweismittel ist die Verurteilung dieser Taten oft unmöglich, auch weil sich die Opfer an nichts erinnern.

Zhongyi J. aber bewahrte die Videos seiner Taten in einer Schublade mit Narkosemitteln und Geräten wie einem Mundspreizer auf, „wie Trophäen“, sagt Richter Koppenleitner. Anhand dieser Videos und den Chatnachrichten konnten die Ermittler genau nachvollziehen, wie Zhongyi J. seine Taten plante, welche Medikamente er bestellte, wie er sie verabreichte und vor allem auch, wie tief die Frau betäubt war.

Im Münchner Prozess ging es seit Anfang Februar um die Frage, wie gefährdet das Leben von Zhongyi J.s Nachbarin durch die Narkosemittel war. Wegen der Betäubung lautete die Anklage auf versuchten Mord in sieben Fällen.

Denn Zhongyi J. griff zu Narkosemitteln, die normalerweise im OP-Saal eingesetzt werden – unter Beobachtung eines Anästhesisten, wo der Patient angeschlossen ist an Geräte, die Blutdruck, Sauerstoff, Herzfrequenz messen. Zhongyi J. aber betäubte seine Nachbarin damit in seiner Studentenwohnung, ließ sie manchmal sogar bewusstlos allein. Die Medikamente überdosierte er teilweise, wie ein Anästhesist im Prozess feststellte.

Sechs Fälle verurteilt das Gericht als besonders schwere Vergewaltigung, zweimal wird Zhongyi J. wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Videos belegen in diesen beiden Fällen, dass Zhongyi J. seine betäubte Nachbarin über zweieinhalb und dreieinhalb Stunden missbraucht hat. In den Aufzeichnungen höre man wie sie stark nach Luft ringen. Ihre Zunge sei nach hinten gerutscht und versperre die Luftzufuhr. Aber statt aufzuhören, machte Zhongyi J. weiter. „Es war in allen Fällen großes Glück, dass die Geschädigte nicht gestorben ist“, sagt der Richter.

Charlotte Hirz, Psychologin bei der Opferberatungsstelle Lara, sagt, dass die Fälle, die jetzt in die Öffentlichkeit gelangen, „nur die Spitze des Eisbergs sind“. Das Dunkelfeld dürfte viel größer sein, weil die Taten oft in Beziehungen oder im vertrauten Umfeld stattfinden würden. Die Betroffenen erfahren häufig erst von der Polizei, dass sie betäubt und missbraucht wurden, sagt Hirz. Auch Zhongyi J.s Nachbarin ahnte nichts und erfuhr erst durch die Ermittlungen, was er ihr angetan hatte. Im Prozess soll sie vollkommen fassungslos gewesen sein, als ihr die Tatvideos vorgespielt wurden, die zeigen wie sie betäubt auf dem Bett liegt. Auch weil sie sonst einvernehmlichen Sex mit Zhongyi J. gehabt habe.

Vergleichsweise mildes Urteil

Trotzdem fällt die Strafe in München vergleichsweise niedrig aus. Dapeng Z. hatte in Frankfurt am Main 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung bekommen. Die Staatsanwaltschaft in München hatte lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für Zhongyi J. gefordert. Auch Richter Koppenleitner sagt: „11 Jahre und 3 Monate Gesamtfreiheitsstrafe sind niedrig.“ Er begründet die Entscheidung der Kammer aber damit, dass Zhongyi J. noch jung sei, er sei nicht vorbestraft, habe ein teilweises Geständnis abgelegt und eine Entschädigung von 20.000 Euro an seine Nachbarin gezahlt.

Über eine anschließende Sicherheitsverwahrung soll nach der Haft entschieden werden. Diese besondere Art des Freiheitsentzugs kann verhängt werden, wenn der Täter nach seiner Haft immer noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Formell seien alle Anforderungen an eine Sicherheitsverwahrung erfüllt, sagt Richter Koppenleitner zum Schluss des Urteils. Es errege Zhongyi J., betäubte Frauen zu vergewaltigen. Er habe sogar Videos gesammelt, in denen Frauen erstickt werden würden. Aber der Angeklagte sei jung, es bestehe die Möglichkeit, seine sexuelle Störung in einer Therapie zu behandeln.

Wenn Sie Hilfe oder Tipps zum Thema sexualisierte Gewalt benötigen, können Sie sich an folgende Anlaufstellen für Betroffene wenden: Weisser Ring e.V., Lara e.V., Kein Opfer e.V.. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016

  • informationsspiegel

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