N ach der Abschaffung des Bürgergeldes, durch die die Mindestabsicherung wieder auf ein Hartz-IV-ähnliches Niveau verbunden mit scharfen Sanktionen abgesenkt wurde, planen CDU, CSU und SPD eine Radikalreform mehrerer Sozialversicherungszweige. Und viele Medien applaudieren und fordern möglichst radikale Änderungen. Weil die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Gesetzliche Rentenversicherung als Kernbestandteil des Bismarck’schen Sozialversicherungsstaates gelten, wächst mit den umfassenden Änderungsplänen der Koalition die Gefahr, dass dieser schrittweise in einen bloßen Fürsorge-, Almosen- und Suppenküchenstaat umgewandelt wird.
Dass Kanzler Friedrich Merz ausgerechnet in einer Rede vor Bankern verkündete, dass die gesetzliche Rente „allenfalls noch die Basisabsicherung“ für das Alter sein könne, legt die skizzierte Entwicklungsrichtung jedenfalls nahe. Moritz Schularick, als Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft einer der prominentesten deutschen Ökonomen, wurde bei „Caren Miosga“ vor einer Woche noch deutlicher, als er – ohne bei der anwesenden Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas auf vehementen Widerspruch zu stoßen – konstatierte, dass die gesetzliche Rente künftig „eine Art Grundsicherung im Alter“ sein werde.
Damit wäre eine Normalisierung der Altersarmut in Deutschland, das bereits eines der niedrigsten Rentenniveaus unter den EU-Staaten aufweist, geradezu vorprogrammiert. Schon jetzt stellen die Senior(inn)en mehr als ein Drittel der „Kund(inn)en“ von Lebensmitteltafeln, weil die Gesetzliche Rentenversicherung nach den früheren Reformen ihre beiden Kernfunktionen immer weniger erfüllt: Armutsvermeidung und Lebensstandardsicherung im Alter.
Historisch betrachtet ist sowohl mit der Aufweichung des Achtstundentages, die im Koalitionsvertrag steht, wie auch mit der offenbar geplanten weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters die Rückkehr zum Regelungsstandard unter Kaiser Wilhelm II. verbunden. 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt; zwischen 1957 und 1992 betrug es für Frauen sogar nur 60 Jahre, ohne dass sie Abschläge in Kauf nehmen mussten. Diskutiert wird in der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte künftig bis zum 70. Lebensjahr arbeiten sollen. Das ist aus dem Gremium zu hören, das mehrheitlich mit Vertreter(inne)n der Union besetzt ist.
Die geplanten Reformen würden eine Rückkehr zum Regelungsstandard unter Kaiser Wilhelm II. bedeuten
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Wenn die Bundesregierung den Ratschlägen dieser Expertenrunde folgt, wird es im Alter mehr Armut geben: Geringverdiener, die in anstrengenden Berufen arbeiten, müssten vermehrt Abschläge und damit eine reale Rentenkürzung hinnehmen.
Kurz nach Beginn der Novemberrevolution 1918 vereinbarten im berühmten Stinnes-Legien-Abkommen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften miteinander, den Achtstundentag ohne „Verdienstschmälerungen“ in allen Betrieben der beteiligten Branchen einzuführen, was kurz darauf vom Rat der Volksbeauftragten für die gesamte Wirtschaft bestätigt und in der Weimarer Republik fortgeführt wurde. Nur die Nazis wichen im Zweiten Weltkrieg davon ab, um die deutsche Rüstungsproduktion ankurbeln zu können.
Im umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik steigen tendenziell die Beiträge, wenn die Bevölkerung altert. Davon müssen schließlich mehr Renten, Krankheitskosten und Pflegeleistungen bezahlt werden. Da die Sozialversicherungsbeiträge paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmer(inne)n aufgebracht werden, wird beiden Gruppen im demografischen Wandel mehr Solidarität gegenüber Alten, Kranken und Pflegebedürftigen abverlangt.
Hier und nicht in der Demografie liegt das Problem: Seit dem Höhenflug des Neoliberalismus um die Jahrtausendwende sind die Arbeitgeber hierzulande immer weniger bereit, die Hälfte der steigenden Kosten für Alterssicherung, Gesundheitsversorgung und Pflege ihrer Beschäftigten zu übernehmen, obwohl sich die Beitragssatzsteigerungen trotz der jüngsten Kassandrarufe der „Fünf Wirtschaftsweisen“ der Bundesregierung in Grenzen halten.
Lieber höhere Beiträge
Was war das für eine Panikreaktion, als der Sachverständigenrat prognostizierte, dass der zusammengerechnete Beitragssatz aller Sozialversicherungen von momentan 42,3 auf 49,7 Prozent im Jahr 2040 steigen könnte! Dadurch sehen Unternehmerverbände, Politiker der Regierungsparteien und die Meinungsmacher und Meinungsmacherinnen der Leitmedien die Existenz des Wirtschaftsstandorts Deutschland akut gefährdet, während die Versicherten in Meinungsumfragen aus gutem Grund angeben, lieber höhere Beiträge entrichten zu wollen, als gekürzte Leistungen und verschärfte Anspruchsvoraussetzungen in Kauf nehmen zu müssen.
Außerdem gibt es entgegen der propagierten Notwendigkeit zum „Sparen“ sehr wohl Alternativen: Statt die Versichertengemeinschaft durch eine Kürzung der Leistungen, eine Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen oder eine (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge einseitig zu belasten, wie das bei der Riester-Reform, der Anhebung der Lebensarbeitszeit und der Einführung des Nachhaltigkeits- ebenso wie des Nachholfaktors in die Rentenanpassungsformel der Fall war, könnte man längst nach dem Modell einer solidarischen Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung finanzkräftige Bevölkerungsgruppen (Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Beamte, Abgeordnete und Minister) in das Sozialversicherungssystem einbeziehen.
Man kann deren Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen auf- oder stark anheben, damit die Solidarität mit materiell Schlechtergestellten nicht ausgerechnet dort endet, wo sie problemlos eingefordert werden kann. Und man kann auch mehr – beispielsweise durch eine stärkere Heranziehung von Hochvermögenden und Spitzenverdienern gewonnene – Steuermittel zu seiner Finanzierung bereitstellen. Es liegt an den linken Parteien und den Parteien der linken Mitte, diese Alternativen klar zu benennen und für sie kämpfen.







