taz: Frau Plötz, Sie untersuchen Fälle von Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern. Einleitend zu Ihrer jüngsten Studie zitieren Sie die frühere Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer: „Recht kann Menschen zwingen, bestimmte Geschlechterrollen einzunehmen.“ In welche Rollen wurden lesbische Frauen gezwungen?
Kirsten Plötz: Männer wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch als Subjekte gedacht, Frauen nicht. Sie hatten kaum rechtliche Freiheiten. Statt also lesbische Frauen mit dem Strafrecht zu bedrohen – so wie es bei schwulen Männern bis 1994 der Fall war – maßregelte man sie über das Ehe- und Familienrecht. Das gilt übrigens für alle Frauen, die ihr eigenes Glück außerhalb einer Ehe suchten, also auch heterosexuelle Frauen.
taz: Wie wurden diese Frauen sanktioniert?
Im Interview: Kirsten Plötz
Kirsten Plötz, geboren 1964, Studium der Geschichte und der Politik. Sie arbeitet als freiberufliche Historikerin unter anderem zur Geschlechtergeschichte, ihr Schwerpunkt ist die lesbische Geschichtsschreibung. Mehr unter die-andere-biografie.de
Plötz: Der entscheidende Hebel dafür war das Scheidungsrecht: Gegen den Widerstand des Ehegatten konnte eine Scheidung kaum durchgesetzt werden. Stellen wir uns vor, eine Frau heiratet im Alter von 18 Jahren, ist mit 23 vierfache Mutter, verliebt sich in eine Frau und möchte aus der Ehe raus – und er sagt Nein. Dann wurde es schwierig. Bis zur Reform 1977 konnte der Ehemann eine Scheidung komplett verhindern.
taz: Und wenn es doch zur Scheidung kam?
Plötz: Dann verlor diejenige, die „Schuld“ am Ende der Ehe hatte, den Anspruch auf Unterhalt und Sorgerecht. Das traf in der Regel Frauen – denn die Ehemänner waren meist weder auf den Unterhalt ihrer Frauen angewiesen, noch wollten sie das Sorgerecht. Wenn eine Frau ein lesbisches Verhältnis hat, konnte das eine solche Schuldigenscheidung nach sich ziehen.
taz: Haben Sie mit Frauen gesprochen, denen so etwas passiert ist?
Plötz: Ja. Eine Geschichte zeigt besonders eindringlich, was lesbische Mütter vor Gericht erlebten: Eine Frau – ihr Name ist Christa – heiratete 1972 und bekam drei Kinder. Dann lernte sie eine Frau kennen und begann eine lesbische Beziehung – heimlich. Sie trennte sich und zog aus. Im Scheidungsprozess 1987 übertrug das Amtsgericht das Sorgerecht dem Vater. Die hatten keine Beweise, nur einen Verdacht, dass sie eine lesbische Beziehung führte. Sonst hat sie alles „richtig“ gemacht: Sie hatte einen guten Rechtsanwalt, ist konservativ aufgetreten; sogar ihre damalige Partnerin hat vor Gericht für sie gelogen. Trotzdem verlor sie.
taz: Wie sprechen die Frauen über das Erlebte?
Plötz: Eine ist ganz still geworden – und hat nur gesagt: Das war hart. Es verbergen sich ganze Welten von Kummer hinter solchen Formulierungen. Eine andere sagte mir im Interview, es sei kaum auszuhalten gewesen. Als sie nach dem Verlust des Sorgerechts ihre kleine Tochter besuchte, wollte sie auf dem Rückweg gegen einen Baum fahren. Zum Glück entschied sie sich dann doch für das Leben.
taz: 1977 wurde das Scheidungsrecht in Deutschland reformiert. Ehemänner mussten der Scheidung nicht mehr zustimmen. Sie haben aber noch bis Ende der 1990er Jahre Fälle gefunden, in denen lesbischen Frauen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Wie kann das sein?
Plötz: Ab 1977 musste jede Sorgerechtsentscheidung mit dem konkreten Kindeswohl begründet werden. Aber die Frage ist: Wie wurde das ausgelegt? Damals häufig so, dass die Kinder nicht bei Müttern aufwachsen sollten, die aus der vorgegebenen Heterosexualität ausbrachen. Das tatsächliche Wohl der Kinder scheint nur selten eine Rolle gespielt zu haben. Wichtiger war, die Eltern zu normgerechtem Verhalten zu zwingen.
taz: Es herrschte also ein gewisses Maß an Willkür.
Plötz: Die Frauen wussten nie genau, was passiert. Damals hieß es, das war wie Russisch Roulette. Die Angst vor einem Sorgerechtsentzug war ungeheuer verbreitet. Deshalb entschieden sich etliche Frauen, in ihrer Ehe zu bleiben – und gingen erst, wenn die Kinder volljährig waren.
taz: Wie oft kam es denn tatsächlich zum Sorgerechtsentzug?
Plötz: Das lässt sich schwer sagen. Ich habe Regionalstudien für Rheinland-Pfalz und NRW gemacht, aktuell arbeite ich an einer für Berlin. Aber um Zahlen nennen zu können, müsste man jede einzelne Scheidungsakte zwischen 1946 und 2000 prüfen – dafür fehlen die Mittel. Forschung zu queerer Geschichte wird kaum finanziert.
taz: Und wie erleben Sie die Bereitschaft betroffener Mütter, über das Erlebte zu sprechen?
Plötz: Die ist sehr gering. Diese Frauen haben das Schweigen zur Strategie gemacht. Oftmals haben sie dieses Schweigen aus Scham gar nicht mehr verlassen, oder um ihre Kinder vor dem Wissen zu schützen, wie ihr Vater gegen die Mutter vorgegangen war.
taz: Ist das für Sie als Forschende frustrierend?
Plötz: Natürlich. Aber genau darum muss das Thema endlich an die Öffentlichkeit. Viele Mütter glauben, sie persönlich haben etwas falsch gemacht. Wenn in der Gesellschaft ankommt, dass es ein Unrecht war, für das sie keinerlei Verantwortung tragen, hoffe ich, dass sie besser damit leben – und vielleicht auch leichter darüber sprechen können.
taz: Aktuell sieht das Abstammungsrecht vor, dass ein Kind rechtlich nicht zwei Mütter haben kann. Stattdessen müssen lesbische Paare eine Stiefkindadoption durchlaufen. Sehen Sie da Kontinuitäten?
Plötz: Ja. Diese Stiefkindadoption ist eine erhebliche rechtliche Diskriminierung – die mit erstaunlicher Gelassenheit hingenommen wird. Passiert der leiblichen Mutter etwas, ist das Kind Vollwaise. Und da sehe ich die Fortsetzung alter Denkmuster: Es geht nicht um das Wohl der Kinder, sondern die Eltern sollen dafür bestraft werden, dass sie nicht eine normative Ehe führen.







