
„Selbstbestimmung bedeutet Freiheit“, steht in weißer Schrift vorne auf dem Flyer, der derzeit in den Briefkästen vieler Haushalte in Sachsen-Anhalt landet. Im Hintergrund ist ein Foto des Magdeburger Doms zu sehen. Kurz vor der Landtagswahl am 6. September soll der Flyer die Menschen warnen: vor dem, was insbesondere Frauen und queeren Menschen droht, sollte die AfD eine Regierungsmehrheit erlangen.
Die reaktionären Positionen der AfD in Fragen der Geschlechterpolitik sind nicht neu – im Wahlprogramm für die Landtagswahl aber in aller Deutlichkeit ausbuchstabiert. So will die Partei die Gleichstellungsbeauftragte abschaffen, Sexualpädagogik aus Kitas und Schulen verbannen und den Zugang zur Schwangerschaftskonfliktberatung erschweren. Im Programm ist die Rede von einem „pervers-linken, radikal feministischen und individualistischen Ungeist“, der traditionelle Familien- und Rollenbilder zersetze. Vereinen und Organisationen, die sich an solcher „Agitation“ beteiligten, wolle die Partei jede Form öffentlicher Förderung und steuerlicher Vergünstigung entziehen.
Entsprechend besorgt blicken Organisationen, die sich für sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung einsetzen, auf die anstehende Wahl. Denn die AfD steht jüngsten Umfragen zufolge bei 40 Prozent. Ob sie eine absolute Mehrheit bekommt, wird davon abhängen, ob es etwa die SPD oder die Grünen überhaupt in den Landtag schaffen.
„Fast alle unsere Angebote sind von der Politik abhängig“, sagt Johanna Walsch, Geschäftsführerin des Landesverbandes von Pro Familia in Sachsen-Anhalt. So finanziert das Landessozialministerium etwa die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Kommunen wiederum finanzieren die Erziehungsberatung und die frühen Hilfen. Insgesamt rund 7.500 Beratungen macht Pro Familia in Sachsen-Anhalt jährlich. Mit einer AfD-Regierung wären viele dieser Angebote an den acht Standorten und bei anderen Trägern gefährdet, fürchtet Walsch.
Ultraschallbild wider Willen
Die AfD will grundsätzlich Vergaberichtlinien von Fördermitteln anpassen. Das dürfte auch Beratungsstellen wie die von Pro Familia betreffen. Erst im Juli hatte die Bundes-AfD mit einem Antrag im Bundestag gefordert, Pro Familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung auszuschließen und Zahlungen an den gemeinnützigen Träger „umgehend einzustellen“.
Das kommt nicht von ungefähr. Am liebsten würde die AfD den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen massiv einschränken – was eine Frage für die Bundespolitik wäre. In Sachsen-Anhalt will die Partei deswegen Einfluss auf ungewollt Schwangere nehmen, twa im Rahmen der für einen straffreien Abbruch gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung: Geht es nach der AfD, soll eine Ultraschalluntersuchung Teil dieser Beratung werden, soweit es keine medizinischen oder kriminologischen Gründe für einen Abbruch gebe.
Ein solches Foto wider Willen anschauen zu müssen soll emotionalen Druck auf die Schwangere auslösen. Walsch sieht das aus weiteren Gründen kritisch: „Aus fachlicher Sicht sehen wir es als geboten, dass es eine klare Trennung geben muss zwischen Sozialberatung, die die Lebenssituation einer Person in den Blick nimmt, und der ärztlichen Beratung, die zur medizinischen Situation berät.“ Abgesehen davon bezweifelt Walsch auch, dass eine Ultraschalluntersuchung praktisch umsetzbar wäre: „Dafür fehlen die räumlichen Kapazitäten und die medizinische Ausbildung, denn in den Beratungsstellen arbeiten vorrangig Sozialpädagoginnen.“
Was also tun gegen die drohenden Rückschritte bei Selbstbestimmung und Gleichstellung? Das bundesweite Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung will wachrütteln und hat dafür die Flyer entworfen, die dieser Tage nicht nur in Sachsen-Anhalt verteilt werden, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dort wird am 20. September gewählt. „Anstatt Parteien explizit zu nennen, wollen wir mit dem Flyer vor allem informieren“, sagt Ines Scheibe vom Koordinierungskreis des Bündnisses.
Recht auf Abbruch in der DDR
So wird beispielsweise aufgezählt, worüber eine Landesregierung in puncto Selbstbestimmung entscheiden kann: über Beratungsstellen, Schwangerschaftsberatungen, über Schulbildung und Aufklärung. „Wenn es keine Beratungsstellen mehr gibt, gibt es keine Beratungsscheine mehr und dann gibt es auch keine Abbrüche mehr“, sagt Scheibe, die selbst jahrelang eine Beratungsstelle in Berlin geleitet hat.
Der Flyer informiert aber auch darüber, dass Abtreibungen in DDR-Zeiten durch die sogenannte Fristenregel bereits seit 1972 bis zur 12. Woche legal, kostenlos und ohne Beratung möglich waren. Erst mit der Wiedervereinigung galt in Ostdeutschland plötzlich wieder der umstrittene Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Demnach sind Schwangerschaftsabbrüche strafbar, und nur nach vorheriger Beratung in den ersten 12 Wochen straffrei. „Der Schwangerschaftsabbruch wird in Ostdeutschland mehr als in anderen Teilen Deutschlands als ein normaler gynäkologische Eingriff gesehen“, sagt auch eine Gynäkologin, die sich beim Bündnis und bei Halle for Choice engagiert.
Der Landesverband Pro Familia hat die Kandidierenden aller Parteien auch direkt in ihre Beratungsstellen eingeladen und ihnen so einen Einblick in die Familien- und Schwangerschaftsberatung gegeben. „Wir haben dadurch Gespräche mit fast allen Parteien geführt, auch mit der AfD“, erzählt Johanna Walsch. Die Rückmeldungen seien vorrangig positiv gewesen. „Mit den Gesprächen möchten wir die hohen Anforderungen an die Beratungsfachkräfte und die Qualität der Arbeit sichtbar machen“, so Walsch. So brauche es beispielsweise 150 Stunden an Weiterbildung, bevor man überhaupt in die Schwangerschaftsberatung gehen kann, zusätzlich zu einem sozialwissenschaftlichen Studium.
Wappnen gegen Gegner der Gleichstellung
Nichtdestotrotz bereitet man sich bei Pro Familia in Sachsen-Anhalt auf mögliche Einschränkungen nach der Landtagswahl vor, man führe derzeit viele Gespräche auch auf Bundesebene, heißt es.
Doch nicht nur die körperliche Selbstbestimmung ist in Gefahr. In ihrem Wahlprogramm erklärt die AfD auch an, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten durch eine Familienbeauftragte ersetzen zu wollen.
Als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich bezeichnet das Konstanze Morgenroth, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsbeauftragter (BAG), gegenüber der taz. „Denn auch in Sachsen-Anhalt gilt das Grundgesetz“, sagt Morgenroth. Dieses besagt in Artikel 3 Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
„Wir sollten sehr genau wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir arbeiten und welche Aufgaben und Rechte die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben“, sagt Morgenroth und mahnt, nicht in Alarmismus zu verfallen. Denn welcher Teil der AfD-Pläne tatsächlich auf Länderebene umsetzbar wäre und was davon verfassungswidrig ist, lässt sich wohl erst im Ernstfall absehen. Dass der eintritt, ist noch lange nicht gesagt, der Wahlausgang noch offen. Ines Scheibe vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung appelliert an Frauen und die LGBTQI-Community, demokratisch zu wählen. „Und nicht eine Partei, die entgegen ihren Interessen handelt.“







