Vorschlag für Rentenkommission: Späterer Renteneintritt für Akademiker?

dpa | Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat Sympathie für die Idee, den Renteneintritt nicht mehr an das Alter zu koppeln – sondern an die Zahl von Beitragsjahren. Bas sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“: „Ich finde die Idee grundsätzlich ganz gut.“ Es gebe zwei unterschiedliche Modelle. Zum einen könne man das Renteneintrittsalter nach der Lebenserwartung formulieren oder danach, wer eine bestimmte „Strecke“ eingezahlt habe.

Bas nannte ein Beispiel: Wenn jemand mit 16 schon angefangen habe mit einer Ausbildung und dann eine gewisse Strecke in die Sozialversicherungssysteme einbezahle, der könne dann auch früher aussteigen. „Und wer später anfängt, vielleicht erst ein Studium macht und dann später erst in die Kassen einzahlt, der muss dann auch länger arbeiten.“ In der Rentenkommission würden sicherlich beide Modelle diskutiert werden.

Vorschlag von Wirtschaftsprofessor

Der Wirtschaftsprofessor Jens Südekum hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, den Renteneintritt nicht mehr an das Alter, sondern an die Zahl von Beitragsjahren zu koppeln. „Die Lebensarbeitszeit ist eine Stellschraube, an die wir ranmüssen, um die gesetzliche Rente zu sichern“, sagte Südekum Bild. „Rente für alle mit 70 ist falsch. Besser ist es, den Renteneintritt nicht an eine starre Alterszahl zu koppeln, sondern an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren.“

Er sagte weiter: „Wir müssen auf die tatsächlichen Lebensarbeitszeiten gucken. Akademiker zahlen deutlich später in die Rentenkasse ein als jemand, der mit 16 oder 18 Jahren eine Lehre beginnt und dann durcharbeitet. Den Rentenbeginn an die Beitragsjahre zu binden, ist gerechter.“ Südekum ist persönlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD).

Bas hatte bereits der Rheinischen Post gesagt: „Wer früh angefangen hat einzuzahlen, z. B. zum Lehrbeginn mit 16, könnte früher in Rente gehen als andere, die nach einem Studium erst später begonnen haben.“

Bis 2031 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre. Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf früher in den Ruhestand gehen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze laut Arbeitsministerium mit jedem Jahrgang stufenweise um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 67. Lebensjahr vollendet hat.

Rentenkommission

Nach monatelangen Diskussionen hatte der Bundestag am Freitag für das Rentenpaket gestimmt, es muss noch den Bundesrat passieren. Streit gab es in der Frage nach der Stabilisierung des Rentenniveaus und der Ausweitung der Mütterrente. Noch vor Weihnachten soll eine Rentenkommission eingesetzt werden. Bis Mitte 2026 sollen Vorschläge vorliegen – die dann rasch in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen.

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