
Vermutlich ahnte Mike U. nicht, welche Konsequenzen seine Reise nach Baden-Baden haben würde. Der Staatsanwalt aus Dresden hatte sich im November in die Kurstadt aufgemacht, um bei einer Fortbildung einen Vortrag vor anderen Juristen zu halten und zum Thema „Volksverhetzung und Meinungsfreiheit“ zu referieren. Ein Vorgang, der unbedeutsam sein könnte. Wäre da nicht das extrem rechte Publikum, das bei diesem Vortrag anwesend war.
Fotos zeigen Mike U. im kleinen Kreis von Anwälten mit einschlägigem politischen Profil: darunter Martin Kohlmann, Gründer und Vorsitzender der rechtsextremen „Freien Sachsen“ sowie dessen Parteikamerad Michael Brück, ebenso wie AfD-Politiker Markus Berthold und Matthias Bauerfeind von der neonazistischen Kleinstpartei „III. Weg“.
Dubravko Mandic, ein bundesweit bekannter Anwalt der rechten Szene und früherer AfD-Funktionär, hatte Mike U. eingeladen. Mandic wurde dem rechtsextremen Flügel der Partei zugerechnet und wegen Körperverletzung verurteilt. Er ist bekannt dafür, vor Gericht gern zu provozieren – so wie auch aktuell als Verteidiger beim Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“.
Ein Staatsanwalt im Kreise einschlägiger extremer Rechter und Neonazis? Im Kreise von Leuten also, deren Organisationen vom Verfassungsschutz auch in Sachsen beobachtet werden und deren Mitglieder wegen politischer Straftaten und Gewalttaten teils auch in Dresden vor Gericht stehen? Diese Konstellation erregte Aufmerksamkeit. Die Autonome Antifa Freiburg schrieb einen Blogbeitrag, die Sächsische Zeitung berichtete. Und das erreichte auch U.s Dienstherrin. Ein Disziplinarverfahren soll gegen ihn eröffnet worden sein und ein mögliches Dienstvergehen geprüft werden.
Keine Neonazis, nirgends
U. bestätigt auf Nachfrage einen „Vortag auf einer Fortbildungsveranstaltung“, will sich aber gegenüber der taz vor dem Hintergrund eines etwaigen Disziplinarverfahrens nicht weiter dazu äußern. Gegenüber der Sächsischen Zeitung hatte U. die Vorwürfe zurückgewiesen: In Baden-Baden habe sich niemand der Anwesenden als Rechtsextremist zu erkennen gegeben. Er habe sich lediglich die Website des einladenden Anwalts Mandic angeschaut und „nichts Ehrenrühriges feststellen können“. Und: Er folge „grundsätzlich jeder Einladung“, um über seine wissenschaftliche Arbeit zu sprechen. Auch habe er nicht als Staatsanwalt gesprochen, sondern als Wissenschaftler.
Veranstaltungsunterlagen zeigen dabei, dass sein Vortrag durchaus mit seiner Amtsbezeichnung beworben wurde. U. soll 2022 zudem versucht haben, sich aus dem Justizdienst beurlauben zu lassen – um als juristischer Berater für die AfD-Fraktion im Landtag zu arbeiten. Das Justizministerium lehnte demnach ab, wie Sächsische Zeitung und die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit berichteten. Mike U. habe gegen die Ablehnung seiner Beurlaubung geklagt und von „politischer Willkür“ gesprochen – was zu einem weiteren Disziplinarverfahren geführt haben soll.
Es gibt Hinweise darauf, dass Mike U. der AfD und ihrer ehemaligen Jugendorganisation Junge Alternative noch näher stand und sie länger unterstützte, als bisher bekannt. So liegt der taz eine E-Mail vor, in der sich Mike U. im August 2015 an die damalige AfD-Bundessprecherin Frauke Petry gewendet haben soll, um sie zum „Positionspapier zur Asyl- und Flüchtlingsproblematik“ zu beglückwünschen, in dem der Bundesvorstand damals auf eine „wirksame Richtungsänderung in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik“ drängte. „Ich teile Ihre Ansätze und Ideen zur Lösung des Migrationssturms voll und ganz“, heißt es darin von U. an Petry. „Als gebürtiger Sachse mit jahrzehntelanger ‘Westerfahrung’ bin ich gerade in Dresden froh, dass dort das ‘Rad der Geschichte’ noch um ein paar Jahre zurückgedreht ist.“
AfD-Spender und im E-Mail-Verteiler der Jungen Alternative?
Für die darauffolgenden zwei Jahre liegen der taz Kontounterlagen vor, die darauf hinweisen, dass Mike U. der AfD zwei- und dreistellige Spendenbeträge überwiesen haben könnte, etwa Ende 2015 mit der Nachricht „Lassen Sie sich nicht spalten“.
Für 2021 liegt der taz eine E-Mail vor, in der der Sächsische Landesvorstand der Jungen Alternative seine Mitglieder über Anträge des Verbands auf dem anstehenden Bundeskongress informiert. Auch Mike U. ist mit seiner privaten E-Mail-Adresse unter den Empfänger:innen. Seitdem könnte Mike U. auch der ehemalige AfD-Politiker Mandic ein Begriff sein. Denn der JA-Landesverband hatte im Februar 2021 seine Mitglieder zur Wahlkampfhilfe für Mandic aufgerufen.
Mike U. in einer Mail an Frauke Petry im Jahr 2015
Die Junge Alternative wurde seit Januar 2019 vom Bundesamt wie auch vom Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet und im April 2023 als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Der AfD-Landesverband wird seit Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Seit Anfang 2021 wurde er als rechtsextremer „Verdachtsfall“ bewertet.
Für Meinungsfreiheit bei Volksverhetzung
Auf Nachfrage der taz erklärte U.: „Die einzige Partei, in der ich jemals Mitglied war, ist die Christlich Demokratische Union Deutschlands.“ Zu „angeblichen Zahlungen oder vermeintlicher Korrespondenz“ mit Frauke Petry könne er sich nicht dezidiert äußern, solange ihm diese nicht vorliege. „Bekannt sind mir diese, von Ihnen angeführten Vorgänge jedenfalls nicht.“ Zeit seines Lebens trete er „leidenschaftlich für die freiheitliche Verfassung“ und insbesondere für das Recht auf Meinungsfreiheit ein.
Tatsächlich promovierte U. 2017 zu der Frage, wie weit der Staat Meinungsfreiheit einschränken darf, wenn es um NS-Verherrlichung geht. Seine These: Ein zentraler Satz des Volksverhetzungsparagrafen sei verfassungswidrig. Dabei geht es um jenen Absatz, laut dem derjenige bestraft wird, der den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Für Mike U. ist dies laut Beschreibung seiner Dissertation eine „feindstrafrechtliche Regelung“ und verletze „als Gesinnungsstrafrecht das Prinzip der Meinungsfreiheit“.
Als Experte ordnete U. dann 2022 für die Frankfurter Allgemeine Zeitung die damalige Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch ein. Im selben Jahr war der Jurist auch bei dem Internet-Radiosender „Kontrafunk“ zu Gast, um über den Paragrafen zu sprechen. Bei „Kontrafunk“ kommen rechtskonservative Vordenker zu Wort, Björn Höcke ist bekennender Fan des sogenannten Alternativmediums.
Fragt man in Dresden bei der Staatsanwaltschaft zu den Aktivitäten ihres Mitarbeiters nach, so heißt es von deren Pressestelle nur, dass man sich „zu personenbezogenen innerbehördlichen Vorgängen“ grundsätzlich nicht öffentlich äußern könne.
Mike U. indes ist als Staatsanwalt weiterhin im Dienst. So zumindest bestätigt es das Justizministerium dem grünen Abgeordneten Valentin Lippmann auf eine jüngste Anfrage zu dem Fall im Sächsischen Landtag. Auch eine weitere Tätigkeit übt Mike U. demnach aktuell noch aus: Bis März 2028 ist er Gleichstellungsbeauftragter der Staatsanwaltschaft Dresden.







