Vorwurf der Volksverhetzung: Für rechten Richter könnte es eng werden

Hamburg taz | Die Räumlichkeiten des Justizzentrums in Gera dürfte Bengt-Christian Fuchs bestens kennen. Im Gebäude war der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts der thüringischen Stadt lange tätig. Dem ehemaligen Präsidenten droht nun ein Verfahren vor dem Landgericht. „Eine Anklage wegen Volksverhetzung liegt dem Gericht vor“, bestätigt Gerichtspressesprecher Max Berzau der taz. Die Entscheidung über die Zulassung vor der dritten Strafkammer sei aber noch nicht absehbar.

Bereits im April dieses Jahres hat die Staatsanwaltschaft Gera die Anklage erhoben. In der Regel werden solche Vorhaltungen vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Stellung des Richters im öffentlichen Leben führte jedoch zu der Anklage vor dem Landgericht. Eine mögliche Einstellung des Verfahrens gegen ein Geständnis und eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro lehnte Fuchs zuvor ab.

Seinem Rechtsbeistand war diese Option im Gespräch in „Aussicht gestellt“ worden, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Riebel der taz. Die Staatsanwaltschaft hält Fuchs vor, im August 2019 unter Nutzung seines Facebook-Kontos den Post eines anderen Nutzers derartig kommentiert zu haben, dass das nach dem Anklagevorwurf als Volksverhetzung klassifiziert wurde, so Riebel. Bei Facebook soll Fuchs vorgeschlagen zu haben, „Sinti“ und „Roma“ als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ zu bezeichnen.

Weitere inkriminierbare Äußerungen erfolgten auf einer burschenschaftlichen Internetplattform. Aus diesem Milieu kommt Fuchs. Er ist Alter Herr der Turnerschaft Salia Jenensis Göttingen, wie er 2024 gegenüber der taz bestätigte. Im Juni des Jahres konfrontierte die taz – wie auch Legal Tribune Online und der MDR – den Richter mit verschiedenen Postings unter dem Klarnamen „Bengt Fuchs“ und dem Benutzernamen „BeFuchs287“.

Rassismus, Sexismus und Homophobie

Ein „BeFuchs287“ schrieb im Januar 2009: „Beim Anblick der Photos habe ich mich einen Augenblick gefragt, was wäre, wenn die in Deutschland Asyl beantragen würden und nach erfolglosen Verfahren zur Abschiebung anstünden. Würden die von evangelischen Kirchgemeinden Kirchenasyl gewährt bekommen, würde Claudia Roth heulen, würden häßliche Frauen mit Hängetitten, Doppelnamen und Schlabberhemden gegen die Abschiebung demonstrieren?? Oder umgekehrt: Der Asylrichter, der diese Sportsfreunde als Asylbewerber anerkennen würde, wäre das ein Naziburschenschaftlermachofaschist“?

Der User führte im Mai des Jahres aus: „Jetzt breche ich mal eine Lanze für die Mitteldeutsche Provinz: Wer den Quatsch mit den Migranten nicht haben will, zieht zu uns. Keine 2 % Ausländer“. Vom ausländerfreien Osten schwärmt „BeFuchs287“ nochmal im Dezember des gleichen Jahres: „Ich muss gestehen, dass es auch für mich Wessi schon ein deutlicher Kulturschock ist, wenn ich aus dem beschaulichen Thüringen in die ‚alte Heimat‘ komme und kein Taxifahrer mehr der deutschen Sprache mächtig ist und das überwiegende Stadtbild meiner westdeutschen Heimat-Groß-Stadt völlig verschleiert daherkommt. Das will ich nicht und damit basta.“

Im Juni 2011 schrieb „BeFuchs287“: „Wenn ein Lehrer sich anschicken sollte, meinen Kindern vermitteln zu wollen, dass homo- oder transsexuelle Veranlagungen einem heterosexuellen Dasein gegenüber als gleichberechtigt und normal zu beurteilen sind, hat er mich ebenso am Hals wie jene Lehrer, die meinen Kindern zu vermitteln versuchen, dass es in der ‚DDR‘ nicht so schlimm gewesen sei.“

Diese und ähnliche Posts waren der Autonome Antifa Freiburg (AAF) aufgefallen. Eine Statistik der Bundesregierung hatte zuvor offenbart, dass Fuchs überdurchschnittlich häufig die Ablehnung von Asylanträgen bestätigte. Danach betreute Fuchs keine Asylverfahren mehr.

Gegenüber der taz hat er bestritten, jener „BeFuchs287“ zu sein, der insgesamt 2.554 Nachrichten verfasst hat. „Die vulgäre Wortwahl ist definitiv nicht meine“, sagte Fuchs der taz im Juni 2024. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe wechselte Fuchs vom Richteramt ins Justizministerium. Der Beschuldigte fühlt sich zu Unrecht angeklagt. Das ganze Verfahren würde seinen Mandanten seelisch stark belasten, erklärte sein Anwalt unlängst der Ostthüringer Zeitung.

  • informationsspiegel

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