1 Worum geht es?
Die niedergelassenen Psychotherapeut*innen bekommen für die Behandlung gesetzlich versicherter Patient*innen feste Honorare, aktuell sind das noch knapp 120 Euro pro Einzel-Therapiestunde. Diese therapeutischen Honorare sollen nun zum 1. April um 4,5 Prozent sinken – für die Einzelstunde gibt es dann nur noch knapp 115 Euro. Parallel steigen dafür die Strukturzuschläge für Personalkosten, um 14,5 Prozent, wovon vor allem gut ausgelastete Praxen profitieren.
Für die Therapeut*innen bedeutet das nach Berechnungen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung GKV ein Minus von etwa 2,3 Prozent, die Bundespsychotherapeutenkammer kommt auf Einbußen von mindestens 2,8 Prozent. Seit Bekanntgabe der Veränderungen Anfang März ist der Aufschrei groß: In mehreren Städten organisierten Psychotherapeut*innen Demonstrationen, eine Petition sammelte fast eine halbe Million Unterschriften, und Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, kündigte an, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage einzureichen.
2 Wen genau betrifft das?
In Deutschland gibt es laut GKV knapp 42.000 ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen mit GKV-Zulassung, die Anzahl hat sich seit 2013 mehr als verdoppelt. Ein Großteil arbeitet in eigener Praxis, doch der Weg dahin ist aufwendig und teuer: Nach einem Psychologiestudium (oder seltener einem Medizinstudium), für das meist ein Einser-Abi nötig ist, folgt eine mehrjährige Therapieweiterbildung und dann die Bewerbung um einen der raren Kassensitze, ohne den Therapeut*innen keine gesetzlich versicherten Patient*innen abrechnen dürfen. Fast 80 Prozent der niedergelassenen psychologischen Psychotherapeut*innen sind Frauen.
3 Wie kam die Kürzung überhaupt zustande?
Jedes Jahr wird die Vergütung der Psychotherapeut*innen im Bewertungsausschuss verhandelt – das ist ein Selbstverwaltungsgremium mit Vertreter*innen der Ärzt*innen und Therapeut*innen sowie der gesetzlichen Krankenkassen. Der Spitzenverband der GKV hatte dort zunächst 10 Prozent Honorarkürzung gefordert. Weil es darum erwartbar Streit gab, kam der erweiterte Bewertungsausschuss zusammen, in dem zusätzlich Unparteiische sitzen. Hier wurde am 11. März der „Kompromiss“ von 4,5 Prozent Kürzung beschlossen – die Vertreter*innen der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen wurden mit den Stimmen der Unparteiischen überstimmt.
4 Wie wird die Kürzung von den Krankenkassen begründet?
Der GKV-Spitzenverband argumentiert: Seit 2013 seien die Honorare der Psychotherapeut*innen überdurchschnittlich gestiegen – von über 50 Prozent ist die Rede, bei den verglichenen Ärzt*innen seien es dagegen rund 30 Prozent. Die GKV sei gesetzlich zu einer Angemessenheitsprüfung verpflichtet und diese habe nun erstmals zu einer Absenkung der Honorare geführt.
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Der GKV-Spitzenverband betont zwar, dass die Honorarkürzung nicht zur allgemeinen Kosteneinsparung in der aktuell extrem angespannten Finanzlage der gesetzlichen Kassen diene. Aber angeführt wird auch: Die Ausgaben für die ambulante Psychotherapie hätten sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und machten aktuell mit 4,6 Milliarden Euro fast 10 Prozent der jährlichen Kosten für die ambulante ärztliche Versorgung aus. Trotz mehr Psychotherapeut*innen und höheren Kosten sei keine Verbesserung der Versorgung mit verkürzten Wartezeiten zu erkennen. Man rechne durch die Honorarkürzung mit kurzzeitigen Einsparungen von 90 Millionen Euro.
5 Und was sagen die Psychotherapeut*innen?
Die Hauptargumente der Psychotherapeut*innen gegen die Honorarkürzung sind: Sie verdienten trotz Steigerungen in den letzten Jahren immer noch viel weniger als Ärzt*innen, in der aktuellen wirtschaftlichen Lage sei eine Kürzung absurd und lasse die Inflation außer Acht. Und schließlich das emotionalste aller Argumente: Die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung werde dadurch noch schlechter, als sie ohnehin schon ist. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz betragen laut Bundespsychotherapeutenkammer schon jetzt durchschnittlich 4,5 Monate, bei Kindern und Jugendlichen gilt die Lage als noch angespannter.
6 Wie viel verdienen Psychotherapeut*innen insgesamt?
Dazu kursieren unterschiedliche Angaben in den Medien. Laut Statistischem Bundesamt, auf das sich auch die GKV bezieht, betrug der Reinertrag je psychologischem Psychotherapeut 72.000 Euro im Jahr 2023. Das umfasst Therapeut*innen in Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie medizinischen Versorgungszentren. In Einzelpraxen sind es 85.000 Euro.
Der Reinertrag ist das Brutto-Einkommen – nach Abzug der Praxisausgaben, aber vor Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Rund 88,5 Prozent der Einnahmen kommen aus Kassenabrechnungen. Pro Monat wären das im Schnitt zwischen 5.300 und 6.300 Euro Bruttoverdienst aus Kassenabrechnung. Das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk geht sogar von nur 4.200 Euro Bruttoverdienst im Monat aus.
7 Und was verdienen Ärzt*innen, mal zum Vergleich?
Tatsächlich sind deren Reinerträge deutlich höher – eine Hausarztpraxis zum Beispiel kommt auf durchschnittlich 140.000 Euro je Arzt, für den Praxisinhaber sind es sogar über 190.000 Euro. Was allerdings in der Diskussion oft nur am Rand oder gar nicht erwähnt wird: Über 70 Prozent der niedergelassenen Psychotherapeut*innen arbeiten in Teilzeit (halber Kassensitz oder weniger), Tendenz seit Jahren steigend – bei den übrigen Fachgruppen sind es 12 Prozent. Die realen Einkommen sind hier also nur bedingt vergleichbar. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass eine Praxis bei Vollauslastung (36 Therapiestunden pro Woche in 43 Wochen des Jahres) auch nach der Honorarkürzung bis zu 150.000 Euro Reinertrag einbringen könne. Nach herrschender Fachmeinung ist das aber kaum leistbar – Stichwort „Empathie-Müdigkeit“.
Das wiederum könnte auch für Hausärzt*innen gelten, die bei einer Vollauslastung nicht selten 60 Patient*innenkontakte pro Tag haben. Bloß dürfte deren Gestaltungsmöglichkeit in Sachen Arbeitsumfang geringer sein. Sie haben zudem mehr unternehmerische Verantwortung mit Angestellten und teurem Praxisequipment. Die eigene Hausarztpraxis wird daher aufgrund der hohen Belastung auch für Nachwuchskräfte zunehmend unattraktiver.
Ein eigenes Kapitel in Sachen Einkommensgerechtigkeit sind die Fachärzt*innen. Mit einem je nach Fachrichtung noch einmal deutlich höheren Jahreseinkommen und einem teils hohem Anteil an Privat- und Selbstzahlerleistungen sind sie nur bedingt als Vergleichsgröße geeignet.
8 Wird die Versorgung jetzt schlechter?
Laut den Psychothera-peut*innen und ihren Selbstvertretungen geben die geringeren Kassenhonorare den Anreiz, mehr Privatpatient*innen statt gesetzlich Versicherte anzunehmen oder den Schwerpunkt auf die etwas besser entlohnte Kurzzeit- und Gruppentherapie zu verlagern. Mittelfristig könnten sich Nachwuchskräfte womöglich für attraktivere Jobs in der Wirtschaft oder in Kliniken entscheiden. All das würde weiter zulasten des ambulanten Therapieangebots gehen. Allerdings müssen Psychotherapeut*innen mit Kassensitz eine Mindestzahl an Therapiestunden leisten. Und zumindest in Großstädten sind frei werdende Kassensitze so begehrt, dass die Vorbesitzer*innen teils sechsstellige Beträge dafür verlangen können.
9 Was bleibt jetzt von der Diskussion?
Die Psychotherapeut*in-nen versuchen berechtigterweise weiterhin, per Wortmeldungen und Demonstrationen ihre Situation zu verbessern. Für die gesetzlich Versicherten liegen die Probleme aber deutlich tiefer: Vor allem die Bedarfsplanung für die psychotherapeutischen Kassensitze gilt als völlig veraltet, die ambulante Versorgung von schwer und chronisch Erkrankten als verbesserungswürdig. Das bekannte Problem des Verkaufs von Kassensitzen benachteiligt vor allem Bewerber*innen ohne finanziellen Rückhalt – mit allen klassistischen Verzerrungen, die das mit sich bringt. Und die bislang ebenfalls teure und damit elitäre psychotherapeutische Weiterbildung wurde zwar reformiert – aber die Kostenübernahme noch ungeklärt.
„Ich würde davor warnen, die Debatte auf die reine Frage der Honorare zu verkürzen“, sagt Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen. „Was wir jetzt brauchen, ist eine strukturelle Weiterentwicklung der Versorgung.“ Die Bundestagsfraktion der Grünen stellte in diesen Tagen einen entsprechenden Antrag.







