
rtr/ap/dpa/taz | Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle gekippt. Sie basierten auf einem für nationale Notstände gedachten Gesetz. Die Richter:innen bestätigten am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach Trump mit der Anwendung des Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten habe.
Geklagt hatten mehrere von den Zöllen betroffene Unternehmen sowie zwölf US-Bundesstaaten. Ökonom:innen schätzen, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes eingenommenen Zölle von mehr als 175 Milliarden Dollar nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssen.
Die US-Verfassung räumt dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis zur Erhebung von Zöllen ein. Trump hatte sich jedoch auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) berufen, um die Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, den Handel in einem nationalen Notstand zu regulieren, wurde aber bislang für Sanktionen und nicht für Zölle genutzt.
Zweifel selbst bei konservativen Richter:innen
Bereits während einer Anhörung Anfang November äußerten mehrere Richter:innen, darunter auch konservative, Zweifel an der Argumentation der Regierung. Sie hinterfragten, ob nahezu alle wichtigen Handelspartner der USA als Sicherheitsrisiko gelten könnten.
In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter:innen, dass sich die Vereinigten Staaten nicht im Krieg mit allen betroffenen Ländern befänden, daher könne die Maßnahme auch nicht auf Kriegsbefugnisse gestützt werden. In Friedenszeiten habe der Präsident nicht die Autorität, Zölle zu verhängen.
Trump hatte die Zölle mantraartig als entscheidend für die wirtschaftliche Sicherheit der USA bezeichnet. Mit dem Urteil fehlt seinen weitreichenden Zöllen nun eine rechtliche Grundlage.
„So sad“
Kurz vor der Entscheidung von Freitag hatte der Präsident bei einem Besuch im Bundesstaat Georgia noch einmal gegen den Obersten Gerichtshof gewettert. Mehrmals erhob Trump dabei seine Stimme und schrie in Bezug auf die Einführung von Zöllen: „Ich habe das Recht, das als Präsident zu tun.“ Und: „Was für ein Land.“ Und: „So traurig.“ Zölle seien das Beste, was diesem Land je passiert ist, behauptete er.
Ökonom:innen erwarten dann auch durch das Urteil keinen radikalen Kurswechsel. Die Entscheidung sei „natürlich ein Schlag ins Gesicht für Donald Trump“, sagte etwa Carsten Brzeski, Chefvolkswirt für Deutschland und Österreich der ING: „Allerdings sollten die amerikanischen Handelspartner keine neuen Hoffnungen hegen, dass sich die Handelspolitik der US-Regierung jetzt schlagartig ändern würde.“
Die US-Regierung hätte immer noch andere Möglichkeiten, Zölle zu erheben und Druck auf Handelspartner auszuüben. „Auch nach dem heutigen Urteil wird für Donald Trump weiterhin gelten, dass Zölle das schönste Wort im englischen Wörterbuch sind“, so Brzeski.
Der große Plan B
US-Finanzminister Scott Bessent kündigte bereits an, dass die Regierung nun andere rechtliche Begründungen prüfen werde, um möglichst viele der Zölle beizubehalten. Trump selbst hatte für den Fall einer Niederlage vor Gericht ohnehin von einem großen „Plan B“ schwadroniert.
Der US-Präsident hatte sich bei den erstmals Anfang April vergangenen Jahres angekündigten länderspezifischen Zöllen stets auf das Notstandsgesetz berufen, das Dutzende Handelspartner der Vereinigten Staaten betreffe. Danach räumte seine Regierung Fristen ein, damit die Länder weiter mit den Vereinigten Staaten verhandeln können. In der Folge veränderten sich einige der Zollsätze, unter anderem im Fall der EU gelang ein Abkommen. Seit Anfang August gilt ein Zollsatz von 15 Prozent auf den Import der meisten EU-Produkte in die USA.






