Apple muss Steuern nachzahlen: Kohle wider Willen

Die irische Regierung freut sich nicht darüber, dass Apple ihr Steuern nachzahlen muss. Vielmehr fürchtet sie den Rückzug ausländischer Investoren.

Das Logo von Apple, der angebissene Apfel prangt an einem Hochhaus

Der kleine Biss im Apple-Logo ist wahrscheinlich größer als der Steuersatz, den der Konzern bisher an Irland gezahlt hat Foto: Michael Kappeler/dpa

Dublin taz | Auf diesen Geldsegen hätte Irland gerne verzichtet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass Apple 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen muss. Damit geht ein acht Jahre langer Rechtsstreit zu Ende. 2016 hatte die irische Regierung gemeinsam mit Apple Einspruch gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission über die Steuernachzahlung eingelegt, weil sie um künftige US-Investitionen fürchtete.

Die Regierung versucht nun, die Folgen des Urteils in den Griff zu bekommen. Sie argumentiert, dass es sich bei dem Apple-Urteil um ein altes Problem handle, das „nur noch von historischer Bedeutung“ sei. Irland sei in der Zwischenzeit internationalen Steuerabkommen beigetreten und habe Regeländerungen eingeführt, auch im Bereich des Datenschutzes.

Das Urteil des Gerichts, dass Irland gegen die Vorschriften verstoßen und Apple illegale staatliche Beihilfen gewährt hat, ist aber zumindest peinlich. Schließlich hat man dadurch einigen der ärmsten Länder der Welt dringend benötigte Einnahmen vorenthalten. Apple gab 2003 in Irland nur 1 Prozent ab, 2014 waren es nur noch 0,005 Prozent, also 50 Euro pro eine Million Profit.

Ein Regierungsvertreter bezeichnete das Urteil als „Schlag gegen die Attraktivität Irlands für ausländische Direktinvestitionen“. Rund tausend US-Unternehmen haben ihren europäischen Hauptsitz in Dublin, darunter eBay, Facebook, X, Dropbox, Airbnb, Pfizer, Intel, Paypal, Google und eben Apple. Sie erwirtschaften fast die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts.

Weiter Kritik an irischer Steuerpraxis

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte Auswirkungen auf künftige Investitionsentscheidungen von US-Unternehmen haben, da Europa in Wettbewerb mit anderen Märkten steht und die Unternehmen bei ihren Entscheidungen die Möglichkeit rückwirkender Urteile in Betracht ziehen werden.

Finanzminister Jack Chambers wies die Befürchtung jedoch zurück, dass die EU-Kommission weitere historische Fälle in Irland verfolgen werde. Irland stehe „im Einklang mit dem multilateralen System in der EU und innerhalb der OECD“, sagte er. Man habe in den letzten Jahren einen „konstruktiven Beitrag“ zu den internationalen Unternehmensteuerreformen geleistet. Nach Ansicht von Steuerexperten dürfte das Urteil deshalb keine Auswirkungen auf das bestehende irische Körperschaftsteuersystem haben.

Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin, sagte aber, dass trotz dieser Reformen die aggressive Steuerplanung durch Unternehmen immer noch weit verbreitet“ sei. Sie nannte Irland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg als vier EU-Länder, die nach wie vor eine zentrale Rolle bei der Gewinnverschiebung durch multinationale Unternehmen spielten.

Man müsse das Tempo der Ermittlungen gegen diese Unternehmen beschleunigen, fügte sie hinzu. „Wir werden sonst immer langsamer sein, denn es geht schnell, das Gesetz zu brechen, aber langsam, zu beweisen, dass jemand das Gesetz gebrochen hat“, sagte sie.

  • informationsspiegel

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