Mieterschutz der Ampelregierung: Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden

Berlin taz | Nach langem Gerangel hat sich die Ampel-Koalition geeinigt: Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auch der taz vorliegt, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun in die Ressortabstimmung gegeben.

Die Mietpreisbremse regelt die Miethöhe bei Neu- oder Wiedervermietungen: Diese darf bei Vertragsabschluss höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bislang gilt die 2015 eingeführte Mietpreisbremse bis Ende 2025. Das Instrument soll in angespannten Wohnungsmärkten einen zu großen Mietenanstieg verhindern. Wann ein Wohnungsmarkt als angespannt gilt, legen die Landesregierungen fest.

Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel umgesetzt. Doch die uneindeutige Formulierung „bis zum Jahre 2029“ hat die FDP offenbar für sich genutzt: SPD und Grüne hatten damit einschließlich 2029 gemeint, herausgekommen ist eine Verlängerung bis Ende 2028.

Auch in einem anderen Punkt hat sich die FDP durchgesetzt: Künftig gelten höhere Anforderungen für die Begründung, wenn die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet erneut greifen soll. Laut Gesetzentwurf muss sich dann aus der Begründung ergeben „welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden“ und weshalb sie dennoch erforderlich ist.

Dazu muss man wissen: Die FDP würde die Mietpreisbremse laut eigenem Parteiprogramm am liebsten abschaffen. Und der zuständige Minister für Mietrecht ist eben Bundesjustizminister Marco Buschmann – von der FDP. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass er die Mietrechtsnovelle bewusst heraus zögert hat, um eine Einigung mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei einer wiederum von der FDP geforderten Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu erzielen.

Die Mietpreisbremse soll nun mehr oder weniger in ihrer bisherigen Form weiterbestehen – ohne weitergehende Verbesserungen. Dabei kritisieren Mieterschutzverbände schon lange, dass die Mietpreisbremse zu viele Ausnahmen hat. Sie wird zum Beispiel häufig durch das Vermieten möblierter Wohnungen oder Kurzzeitvermietungen umgangen.

Ausnahme Neubau

Zudem gilt sie nicht für umfassende Modernisierungen oder für „Neubauten“. Als Neubau gelten Gebäude, die erstmals nach Oktober 2014 genutzt oder vermietet wurden. Die Idee dahinter war, Neubauinvestoren nicht unnötig abzuschrecken. Doch mit dieser Regelung zählen nun auch Wohnungen als Neubau, die schon zehn Jahre alt sind. Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb, den Stichtag „von derzeit 2014 auf 2024“ anzuheben.

Schon jetzt sei „jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet“, kritisierte die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. Den Mieterschutz nun frühzeitig im Jahr 2028 enden zu lassen, sei „kontraproduktiv“.

Die Linkenpolitikerin Caren Lay bezeichnete die Verlängerung der Mietpreisbremse als „Placebo-Pille“ und bemängelte, dass „weitere Maßnahmen des sozialen Mieterschutzes aus dem Koalitionsvertrag“ nicht kommen werden. Tatsächlich ist unklar, ob weitere Mieterschutzvorhaben der Ampel noch umgesetzt werden.

Und die anderen Versprechen?

Vereinbart war zum Beispiel die Senkung der sogenannten Kappungsgrenze. Diese legt fest, dass bestehende Mieten, die noch unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen. Das betrifft insbesondere alte Mietverträge.

Die Ampel wollte die Grenze von 15 auf 11 Prozent senken, um den Mietenanstieg zu verlangsamen. Passiert ist bislang nichts. Zudem sollten qualifizierte Mietspiegel für Gemeinden über 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen verpflichtend werden und der Betrachtungszeitraum vergrößert werden. Die Idee war, damit mehr Transparenz zu schaffen und einen mietdämpfenden Effekt zu erzielen.

Ein weiterer Streitpunkt innerhalb der Koalition ist ein verbesserter Kündigungsschutz. Bei außerordentlichen Kündigungen gibt es eine Schonfristregelung: Wenn Mietschulden innerhalb von zwei Monaten beglichen werden, wird die Kündigung unwirksam. SPD und Grüne würden diese Regelung gern auf ordentliche Kündigung ausweiten.

Das Bundesjustizministerium steht all diesen Vorhaben skeptisch gegenüber: „Weitere Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von Wohnungen womöglich noch unattraktiver machen“, zitiert die Tagesschau. Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch zeitgemäß seien.

  • informationsspiegel

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