Beziehungen von Deutschland und Iran: Optionen der lauten Diplomatie gegenüber Teheran

Berlin taz | Als Gazelle Sharmahd sich am vergangenen Dienstag mit einem Posting auf X an die Öffentlichkeit wendet, ist es dieses Mal sie, die still ist. Einen Tag zuvor hat die Justiz der Islamischen Republik Iran die Hinrichtung ihres Vaters Jamshid Sharmahd bekannt gegeben. Unermüdlich hatte sie sich seit seiner Entführung im Jahr 2020 für dessen Freilassung eingesetzt.

Zumindest im Video sagt Gazelle Sharmahd nun kein Wort. Im Text aber liest man ihre Wut. Darüber, dass das US-Außenministerium und das deutsche Auswärtige Amt den Deutsch-Amerikaner im Stich gelassen hätten, dass ihr Vater bei Deals zu Geiselbefreiungen nicht dabei war, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sich nicht äußerte.

Es ist eine Kritik, die auch Angehörige anderer Geiseln formulieren, die in Iran in Haft sind: Mariam Claren etwa, die Tochter der Deutschen Nahid Taghavi, die im Oktober 2020 im Iran festgenommen wurde. Auch Claren beklagt, was als „Stille Diplomatie“ bekannt wurde: ein Verhandeln hinter den Kulissen, ohne den Druck auch öffentlich deutlich zu erhöhen.

Zumindest am Donnerstag kann von Stille in der Diplomatie nun keine Rede sein. Am frühen Nachmittag deutscher Zeit tritt Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in New York für ein Statement vor die Kameras. Als Konsequenz nach der Ermordung Sharmahds sollen alle drei iranischen Generalkonsulate in Frankfurt am Main, Hamburg und München schließen. Der Botschaftsbetrieb beider Länder indes wird aufrechterhalten.

Baerbock verschärft den Kurs gegenüber dem Iran

Baerbock wählt scharfe Worte, spricht von „furchtbarer Ruchlosigkeit“, „kaltblütiger Ermordung“ und „iranischer Geiselpolitik“. Und sie sagt Sätze wie diesen: „Dass nun im Lichte der jüngsten Entwicklung im Nahen Osten die Ermordung erfolgte, zeigt, dass ein diktatorisches Unrechtsregime wie das der Mullahs nicht in der normalen diplomatischen Logik agiert.“

Es ist ein Ton, den sich oppositionelle Exil-Iraner*innen schon länger gewünscht hätten – nicht nur von Baerbock, sondern auch von ihren sozialdemokratischen Amtsvorgängern und den CDU/CSU-geführten Regierungen der vergangenen Jahrzehnte. Sie alle blickten auf den Iran als interessanten Absatzmarkt und vermeintlich berechenbaren Akteur. Die frühere Politik wurde daher vielfach als „Appeasement“ kritisiert.

Die Schließungen der Generalkonsulate sind nun der vorläufige Tiefpunkt der deutsch-iranischen Beziehungen. Doch Baerbock kündigte bereits an, sich in der EU um weitere Sanktionen zu bemühen.

EU-Sanktionen, Terrorlistung und Snapback-Mechanismus

Wirkmächtige Optionen für weitere Maßnahmen gibt es mehrere. Dazu zählt, weitere iranische Funktionsträger und Organisationen durch die EU zu sanktionieren, etwa jene Menschen, die an den mutmaßlichen Folterungen und dem Schauprozess gegen Sharmahd beteiligt waren. Die Anzahl an Personen, die an der Tötungsmaschinerie des Regimes beteiligt ist, ist beträchtlich.

Baerbock erinnerte wiederum daran, dass sie sich für eine Aufnahme der islamischen Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste einsetze. Dafür bräuchte es Einigkeit unter den EU-Mitgliedsstaaten, die bislang nicht besteht. Experten wie der Politikwissenschaftler Ali Fathollah-Nejad schätzen, dass zwei Drittel der iranischen Wirtschaft mit den Revolutionsgarden verbunden sind. Jede mögliche wirtschaftliche Wiederannäherung an Europa würde mit der Terrorlistung versperrt.

Eine weitere Option bestünde in dem sogenannten Snapback-Mechanismus des Atomabkommens mit dem Iran. Zwar verabschiedeten sich die USA 2018 aus dem Deal, für die verbliebenen Vertragspartner bleibt das Abkommen auf dem Papier jedoch bestehen. Der Mechanismus sieht vor, dass die früheren weltweit gültigen UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft treten könnten, sofern ein Vertragspartner namhafte Verstöße anmeldet. Das ist gegeben: Die Machthaber haben nach 2018 Uran auf mittlerweile über 60 Prozent angereichert – ein klarer Verstoß.

Beim Snapback-Mechanismus wäre es für Russland oder China im Sicherheitsrat nicht möglich, ein Veto gegen die Sanktionen einzulegen. Vielmehr bedürfte es umgekehrt eines Beschlusses, dass das Abkommen bestehen bleiben soll. Die Zeit für diese Option allerdings läuft ab: Am 17. Oktober 2025, zehn Jahre nach der Annahme, läuft das Abkommen automatisch aus.

Die Drohkulisse einer Rückkehr zu den früheren UN-Sanktionen wäre indes wohl begrenzt. Nach 2018 haben die USA unilateral begonnen, weitreichende Sanktionen gegen den Iran zu erlassen. Diese betreffen auch Firmen weltweit, sofern sie mit den USA Handel betreiben wollen – die Wirkung der sogenannten Sekundär-Sanktionen.

Stärkster Hebel: Irans Ölexporte

Der wohl weitreichendste Einschnitt beträfe Irans Ölexporte. Auch für diese gelten US-Sanktionen, die unter dem demokratischen US-Präsidenten Joe Biden jedoch nicht konsequent durchgesetzt wurden. Auch, weil Biden keinen Anstieg der Energiepreise in den USA riskieren wollte, erklärt Mahdi Ghodsi der taz. Ghodsi ist Ökonom am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche und Senior Fellow am Berliner Center for Middle East and Global Order. Der Iran habe seine Öl-Exporte auf zuletzt 1,5 Millionen Barrel Öl pro Tag erhöhen können. Hauptabnehmer seien Indien und vor allem China. Beide Länder würden iranisches Öl mit starken Preisnachlässen einkaufen und mutmaßlich international weiterverkaufen. Wer dies wirksam verhindern will, muss mit China darüber verhandeln.

„Bei allen Maßnahmen müssen wir uns fragen: Wie treffen wir die Verantwortlichen des Regimes und nicht die Bevölkerung in Iran“, sagte Baerbock am Donnerstag. Das allerdings ist nicht einfach: Die Bevölkerung leidet schon heute immens unter dem internationalen Druck. Ökonom Ghodsi schätzt, dass zwischen 30 und 50 Prozent der Ira­ne­r*in­nen mittlerweile unter der Armutsgrenze leben. Gleichzeitig, so sagen Expert*innen, ist der kritischen Mehrheit im Iran jedoch klar, wer für die schlimme Lage verantwortlich ist: das Terrorregime der Mullah-Elite.

Insgesamt sind die Hebel der internationalen Gemeinschaft begrenzt. Viele Gelegenheiten, den iranischen Machthabern mit Entschiedenheit entgegenzutreten, wurden verpasst, zuletzt mit der Frau, Leben, Freiheit-Bewegung im Jahr 2022.

Die Bundesregierung hat nun ihre Sprache gegenüber Teheran verändert. Öffentlich wurden die Deutschen in iranischer Haft von deutscher Seite bislang nicht als politische Geiseln anerkannt – bis Donnerstag. Für derart öffentliche Anklagen ist das iranische Regime durchaus sensibel. Und die Reaktion aus Teheran? Bislang haben die Machthaber nur ihren Protest ausgedrückt. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschlands neue Töne etwas bewegen.

  • informationsspiegel

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