AfD-Verbotsantrag im Bundestag: Wahlkampfgeschenk für die AfD

D ie „Sächsischen Separatisten“, eine rechtsextreme Gruppe unter Terrorverdacht, der drei AfD-Funktionäre angehören, plant laut Ermittlern, Sachsen mit Waffengewalt zu erobern und „ethnisch zu säubern“. Bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags missachtet die AfD parlamentarische Regeln und stiftet zielgerichtet Chaos. Dies sind nur zwei Beispiele aus den vergangenen Wochen, die zeigen: Die AfD ist eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie.

Seit ihrer Gründung hat sich die Partei beständig radikalisiert. Heute dominieren der Rechts­extremist Björn Höcke und seine Verbündeten die Partei ideologisch und machtpolitisch. Das gilt nicht nur für die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die der Verfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft hat. Es gilt für die gesamte Partei.

Deshalb ist es grundsätzlich richtig, ein Verbot der AfD vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. So wie es die Gruppe um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz anstrebt. Auch ihr Wunsch, diese Prüfung endlich auf den Weg zu bringen, ist mehr als nachvollziehbar. Nur: Jetzt ist der falsche Zeitpunkt dafür. Die Gefahr des Scheiterns ist einfach zu groß.

Ohnehin war es fraglich, ob der Antrag Aussicht auf eine Mehrheit im Bundestag hat. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD sehen das Vorhaben kritisch, die FDP lehnt es weitgehend ab, das BSW gänzlich. Einigen Grünen-Abgeordneten geht es zu schnell. 113 Abgeordnete stehen bislang hinter dem Wanderwitz-Vorstoß, das Parlament hat insgesamt 734 Abgeordnete. Einen Push, so sah es bislang aus, könnte das Unterfangen bekommen, wenn die Gesamtpartei als „erwiesen rechtsextrem“ eingestuft würde.

Gefahr eines Scheiterns

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte eine Entscheidung dazu bis Jahresende angekündigt. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl verzögert sich das. Die Gefahr, dies könne so kurz vor dem Wahltermin als Beeinflussung der Wäh­le­r*in­nen wahrgenommen werden, wird als zu groß angesehen. Ohne diese Hochstufung aber sieht es für den Antrag schlecht aus. Schlimmer noch: Er könnte nach hinten losgehen. Scheitert der Antrag, ist das Unterfangen auf absehbare Zeit verbrannt.

Und die AfD könnte behaupten, dass sogar die Mehrheit des Bundestags sie nicht für wirklich gefährlich hält. Es wäre ein weiteres Wahlkampfgeschenk für die extrem rechte Partei. Das erste hat Ex-Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang der AfD gerade präsentiert: mit seiner instinkt­losen Ankündigung, für die CDU für den Bundestag zu kandidieren.

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