Abschaffung des Paragrafen 218: Abgeordnete wollen Abtreibung legalisieren

Berlin taz | Abbrüche sollen in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nach dem Wunsch von Abgeordneten mehrerer Fraktionen künftig grundsätzlich rechtmäßig sein. Zudem sollen Regelungen für Abbrüche nach den ersten drei Monaten im Schwangerschaftskonfliktgesetz, aber nicht mehr im Strafgesetzbuch stehen. So steht es in einem Gesetzentwurf, den Par­la­men­ta­rie­r*in­nen aus mehreren Fraktionen am Donnerstag in den Bundestag eingebracht haben.

Die bisher geltende Rechtslage, in der Abbrüche auch in den ersten drei Monaten grundsätzlich rechtswidrig sind, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sein können, stelle „eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der taz vorliegt.

Demnach soll zwar die Pflicht zur Beratung bestehen bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsschein vorgenommen werde, soll sich künftig nur die Ärz­t*in strafbar machen, nicht aber die ungewollt Schwangere. Der Paragraf 218 selbst soll neu gefasst werden und nur noch den Schutz Schwangerer vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen enthalten.

236 Abgeordnete aus den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken hätten den Antrag bisher unterschrieben, sagte Carmen Wegge (SPD) am Donnerstag im Bundestag. Unter den Unterzeichnenden sind Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Außenministerin Annalena Baer­bock (Grüne). Laut der Geschäftsordnung des Bundestags kann der Entwurf ab dem 6. Dezember im Bundestag debattiert werden, sodass die zweite und dritte Lesung im Januar stattfinden könnte. Der Bundestag kann noch bis zu der für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.

Die FDP blockierte

„Heute ist ein guter Tag für Frauen in Deutschland“, sagte Ulle Schauws (Grüne) am Donnerstag. Der Gesetzentwurf sei „ein Meilenstein für die körperliche Selbstbestimmung in Deutschland“. Der Bruch der Koalition habe den Zeitplan der Abgeordneten, den Gesetzentwurf einzubringen, zwar durcheinandergebracht. Abgeordnete von Union und FDP hätten bislang noch nicht unterschrieben, man führe aber „vertrauensvolle und kollegiale Gespräche“. Es gebe bereits die Botschaft, dass sich „einige“ die Zustimmung vorstellen können.

Zwar hatten mit SPD und Grünen zwei von drei Koalitionspartnern der Ampel die Abschaffung des Paragrafen 218 in ihren Wahlprogrammen gefordert. Im Koalitionsvertrag war zudem eine Kommission vereinbart worden, die Möglichkeiten zur Regelung von Abbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs prüfen sollte. Die Empfehlungen dieser Kommission sind für die Frühphase einer Schwangerschaft eindeutig: Deren grundsätzliche Strafbarkeit sei aus „völker-, verfassungs- und europarechtlicher Perspektive“ nicht haltbar. Doch die Ampel machte schnell klar, dass von ihrer Seite nichts kommen würde. Vor allem die FDP blockierte.

Mit dem Gesetzentwurf der Abgeordneten nun, der eine Legalisierung in den ersten drei Monaten als Ziel setzt, bringe man eine „Minimalversion“ dessen ein, was vorstellbar sei, sagte Leni Breymaier (SPD). Die Kommission habe deutlich mehr Spielraum für eine Legalisierung von Abbrüchen bis zur 24. Woche gelassen, ab der der Fötus außerhalb des Uterus als eigenständig lebensfähig gilt. So wie der Entwurf nun formuliert sei, gebe es eine reelle Chance für ausreichend Unterstützung für das Gesetz, sagte Breymaier.

Neben dem Entwurf reichten die Abgeordneten einen begleitenden Antrag ein, um die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren zu verbessern. Ziele sind eine verlässliche und kostendeckende Finanzierung von Abbrüchen im Rahmen der Gesundheitsversorgung, ein besserer Zugang zu Verhütungsmitteln sowie eine bessere Verankerung von Abbrüchen in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung. Die Pflichtberatung soll ergebnisoffen sein.

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