Krankenkassen-Infos zur E-Patientenakte: Vorteile? Ja. Nachteile? Schweigen…

Berlin taz | Die Krankenkassen informieren nach Ansicht von Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen nur unzureichend über die Nachteile der elektronischen Patientenakte. In 14 Schreiben der gesetzlichen Kassen an die Versicherten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) untersucht hat, seien die Informationen zu dürftig und zu einseitig, um den Pa­ti­en­t:in­nen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, so die Kritik des Verbandes.

Die elektronische Patientenakte (ePA) speichere hochsensible Gesundheitsdaten der Patient:innen, so Thomas Moormann, Gesundheitsexperte beim vzbv: „Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären.“ Das sei aber nicht immer der Fall.

Die elektronische Patientenakte wird Anfang kommenden Jahres für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, die nicht explizit widersprechen. Alle Ärz­t:in­nen sollen sie standardmäßig mit den jeweiligen Befunden und sonstigen medizinischen Daten ihrer Pa­ti­en­t:in­nen befüllen. Das soll parallel oder später behandelnden Kol­le­g:in­nen sowie den Pa­ti­en­t:in­nen selbst eine bessere Informationsgrundlage bieten.

Widersprechen die Pa­ti­en­t:in­nen nicht, sollen außerdem die Daten aus der Akte pseudonymisiert für Forschungszwecke verwendet werden können. Zum Start sind allerdings noch nicht alle Funktionen aktiv. So soll etwa die Möglichkeit, den Impfpass digital zu verwalten, erst zu einem späteren Zeitpunkt dazukommen.

„Patient:innen müssen Risiken kennen“

Die gesetzlichen Krankenkassen versenden in diesen Wochen Schreiben zur ePA an die Versicherten. Darin sollen sie über die Neuerung informieren – und auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.

Die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen kritisieren nun, dass in diesen Schreiben vor allem positive Aspekte der ePA hervorgehoben würden. Umstrittene Aspekte würden dagegen ausgeklammert, etwa was Datenschutzrisiken angeht. Manche Kasse stelle es auch so dar, dass Patient:innen, die der ePA widersprechen, eine schlechtere medizinische Versorgung befürchten müssten.

„Damit Pa­ti­en­t:in­nen eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA treffen können, müssen sie auch die möglichen Risiken kennen“, kritisiert Moormann. Zudem seien die Wege, auf denen Versicherte ihren Widerspruch übermitteln können, zu restriktiv.

In den Schreiben seien hier in der Regel der Postweg und die Nutzung eines Online-Formulars erwähnt. Dass ein Widerspruch auch telefonisch möglich sein muss, fehle. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ließ eine Anfrage zu der Kritik bis Redaktionsschluss offen.

  • informationsspiegel

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