Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe: Zu wenig Kontrolle von Pestizidwerten

Behörden würden Händler und Anwender der Chemikalien zu selten überprüfen, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe. Bußgelder seien im Schnitt zu niedrig.

Berlin taz | Die Bundesländer kontrollieren laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) den Verkauf und die Anwendung von Pestiziden zu wenig. Nur 2,2 Prozent der rund 265.000 landwirtschaftlichen Betriebe und Handelsunternehmen seien 2023 zur Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes kontrolliert worden, teilte die Organisation mit. Verstöße würden „kaum bis gar nicht sank­tio­niert“, die Bußgelder seien im Schnitt zu niedrig. Die DUH hat die Daten nach eigenen Angaben bei allen Bundesländern abgefragt.

„Ohne wirksame Kontrollen bleiben verbotene hochgiftige Pestizide im Umlauf oder werden falsch ausgebracht“, so der Verband. Die Chemikalien zerstörten Lebensräume, schädigten Insekten und reicherten sich in Böden und Gewässern an. Das gefährde Artenvielfalt und Gesundheit.

Die Behörden müssen gemäß Pflanzenschutzgesetz etwa sicherstellen, dass verbotene Pestizide nicht mehr verkauft werden und nur Befugte Zugang zu bestimmten Mitteln haben. In der Landwirtschaft ist zu überwachen, ob Bauern den vorgeschriebenen Abstand zu Gewässern oder Anwohnern einhalten.

„In Thüringen liegt das durchschnittliche Bußgeld für Verstöße im Handel bei mickrigen 46,67 Euro – ein symbolischer Betrag, der keinerlei abschreckende Wirkung hat. Dabei wären Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein schneiden der Organisation zufolge besonders schlecht ab. Diese Länder hätten entweder Kontrollquoten unter 10 Prozent im Handel oder unter 1,5 Prozent in der landwirtschaftlichen Anwendung genannt. Berlin und Thüringen stünden insgesamt besser da, unter anderem weil sie intensiver kontrolliert hätten.

Die meisten genannten Bundesländer teilten auf Anfrage der taz mit, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllten. Die Kriterien der DUH seien nicht vorgeschrieben. Bezüglich der Bußgelder erklärte das Agrarministerium in Schwerin: „Ohne Kenntnis der Einzelfälle kann und sollte hier nicht pauschal geurteilt werden, ob die Höhe angemessen ist.“

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