Rechtsextremismus: Landesverfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung vorerst aus

Vor gut zwei Wochen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz in Brandenburg die AfD als rechtsextremistisch einstuft. Damit ist vorerst wieder Schluss.

Potsdam dpa/bb | Brandenburgs Verfassungsschutz setzt die Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung wegen eines Rechtsstreits vorerst aus. Der Nachrichtendienst gab nach einer Klage der Partei gegen die Hochstufung eine sogenannte Stillhalteerklärung ab, wie das Innenministerium in Potsdam mitteilte. Bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor Gericht gilt der AfD-Landesverband weiterhin als Verdachtsfall.

Damit komme man einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts in Potsdam nach, hieß es. Die Stillhalteerklärung gebe „dem Gericht – auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall – die Möglichkeit zur vertieften Befassung“.

„Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land Brandenburg nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird“, teilte das Ministerium weiter mit. Damit sei zunächst auch ausgeschlossen, dass das Gutachten für die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz veröffentlicht wird.

Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Die AfD reichte daraufhin eine Klage und einen Eilantrag gegen diese Einstufung beim Verwaltungsgericht ein. Die Partei möchte damit erreichen, dass die Einstufung für rechtswidrig erklärt wird und zurückgenommen wird.

Verfassungsschutz hat auch im Bund Stillhaltezusage abgegeben

Die Hochstufung der AfD hatte auch deshalb für Wirbel gesorgt, weil wegen der Kommunikation in dem Fall zunächst Landesverfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten verlor. Vor einer Woche trat dann Landesinnenministerin Katrin Lange (SPD) zurück.

Der Sachstand in Brandenburg bei Einstufung der AfD ähnelt nun dem auf Bundesebene. Hier hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über einen Eilantrag der Partei legt das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung jedoch auf Eis und führt die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ordnet der jeweilige Landesverfassungsschutz die Partei bereits als gesichert rechtsextremistisch ein.

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